Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Rathaus eingeschränkt wieder geöffnet
Verwaltung legt den roten Teppich aus
ISNY (sz) - Ab Montag, 4. Mai, öffnet das Rathaus Isny seine Türen ein Stück weiter für die Bürgerinnen und Bürger. Ein uneingeschränkter Publikumsverkehr ist vorerst jedoch noch nicht möglich, teilt die Verwaltung mit.
Wegen der vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise ist die Rathaustür seit mehreren Wochen geschlossen. Persönliche Kontakte waren nur in dringenden Fällen und nach Voranmeldung möglich. Ab 4. Mai wird die Verwaltung laut Mitteilung wieder einen weiteren Schritt geöffnet, jedoch weiterhin nur nach Anmeldung, allerdings für alle Anliegen ganz unabhängig von der Dringlichkeit. Freies Betreten des Rathauses kann noch nicht ermöglicht werden. Außerdem ist beim Betreten des Rathauses – wie auch beim Einkaufen oder im ÖPNV – eine Schutzmaske, ein Schal oder ein Tuch als MundNasen-Schutz Pflicht.
Vieles lasse sich online auf der städtischen Homepage www.isny.de erledigen. Ist dies aber nicht möglich, kann sich, wer ein Anliegen hat, beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail melden und einen Termin ausmachen. Zum vereinbarten Zeitpunkt meldet sich der Bürger oder die Bürgerin an der Rathauspforte, von der aus er oder sie beim jeweiligen Ansprechpartner angemeldet wird.
So kann sichergestellt werden, dass die immer noch gültigen und notwendigen Kontaktregeln samt Distanz eingehalten werden. „Wir freuen uns, unseren Bürgerinnen und Bürgern wieder etwas entgegenkommen zu können. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass das noch nicht in der von vor der Corona-Krise gewohnten Form möglich ist“, sagt Bürgermeister Rainer Magenreuter.
Das Bürgerbüro ist ab 4. Mai wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Mittels rotem Teppich und Markierungen wird unter den Arkaden vor dem Zugang eine Aufstellfläche für die Wartenden ausgewiesen.
Die Öffnung erfolgt probeweise, die Verwaltung hofft aber auf die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger, damit sie beibehalten werden kann. Selbstverständlich gilt auch beim Betreten des Bürgerbüros die Maskenpflicht.