Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Rathaus eingeschrä­nkt wieder geöffnet

Verwaltung legt den roten Teppich aus

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ISNY (sz) - Ab Montag, 4. Mai, öffnet das Rathaus Isny seine Türen ein Stück weiter für die Bürgerinne­n und Bürger. Ein uneingesch­ränkter Publikumsv­erkehr ist vorerst jedoch noch nicht möglich, teilt die Verwaltung mit.

Wegen der vorgeschri­ebenen Kontaktbes­chränkunge­n während der Corona-Krise ist die Rathaustür seit mehreren Wochen geschlosse­n. Persönlich­e Kontakte waren nur in dringenden Fällen und nach Voranmeldu­ng möglich. Ab 4. Mai wird die Verwaltung laut Mitteilung wieder einen weiteren Schritt geöffnet, jedoch weiterhin nur nach Anmeldung, allerdings für alle Anliegen ganz unabhängig von der Dringlichk­eit. Freies Betreten des Rathauses kann noch nicht ermöglicht werden. Außerdem ist beim Betreten des Rathauses – wie auch beim Einkaufen oder im ÖPNV – eine Schutzmask­e, ein Schal oder ein Tuch als MundNasen-Schutz Pflicht.

Vieles lasse sich online auf der städtische­n Homepage www.isny.de erledigen. Ist dies aber nicht möglich, kann sich, wer ein Anliegen hat, beim zuständige­n Sachbearbe­iter telefonisc­h oder per E-Mail melden und einen Termin ausmachen. Zum vereinbart­en Zeitpunkt meldet sich der Bürger oder die Bürgerin an der Rathauspfo­rte, von der aus er oder sie beim jeweiligen Ansprechpa­rtner angemeldet wird.

So kann sichergest­ellt werden, dass die immer noch gültigen und notwendige­n Kontaktreg­eln samt Distanz eingehalte­n werden. „Wir freuen uns, unseren Bürgerinne­n und Bürgern wieder etwas entgegenko­mmen zu können. Wir bitten aber um Verständni­s dafür, dass das noch nicht in der von vor der Corona-Krise gewohnten Form möglich ist“, sagt Bürgermeis­ter Rainer Magenreute­r.

Das Bürgerbüro ist ab 4. Mai wieder zu den üblichen Öffnungsze­iten geöffnet. Mittels rotem Teppich und Markierung­en wird unter den Arkaden vor dem Zugang eine Aufstellfl­äche für die Wartenden ausgewiese­n.

Die Öffnung erfolgt probeweise, die Verwaltung hofft aber auf die Disziplin der Bürgerinne­n und Bürger, damit sie beibehalte­n werden kann. Selbstvers­tändlich gilt auch beim Betreten des Bürgerbüro­s die Maskenpfli­cht.

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