Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Kapazität ist größer als die Nachfrage
Wie viele Kinder sich in Bad Wurzach derzeit in der Notbetreuung befinden
BAD WURZACH - Erweitert ist seit mehr als einer Woche die Notbetreuung in den Kindergärten. In Bad Wurzach ist dabei die Kapazität größer als die Nachfrage, wie eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung ergab. Zwei Kindergärten betreuen sogar weiterhin gar keine Kinder.
Fünf städtische und sechs kirchliche Einrichtungen gibt es im Gemeindegebiet. Dort sind derzeit 41 Mädchen und Jungen in der Notbetreuung. „Die Coronaverordnung lässt es zu, Gruppen bis zu maximal der Hälfte der genehmigten Gruppengröße zu belegen. Das wären je nach Gruppenform zehn bis 14 Kinder. Das schöpfen wir bei Weitem in keiner der Einrichtungen aus“, teilt der zuständige Dezernatsleiter Frank Högerle mit.
Am meisten Kinder, elf an der Zahl, befinden sich im Kindergarten Regenbogen, dort wurden zwei Gruppen gebildet. „Damit haben wir derzeit maximal sechs Kinder in einer Gruppe“, so Högerle. „Solange es die Räumlichkeiten und die personellen Kapazitäten hergeben, versuchen wir auch, die Gruppengrößen so klein wie möglich zu halten, sollten weitere Anmeldungen folgen.“Die Gruppeneinteilung erfolge dabei in den Einrichtungen. „Dabei wird darauf geachtet, dass diese sich möglichst nicht verändern“, so der Dezernatsleiter. In der Regel seien pro Gruppe zwei Erzieherinnen im Einsatz.
Je sechs Kinder gehen derzeit in die Kindergärten in Arnach und Eintürnenberg, je vier besuchen den Sonnentau in Bad Wurzach, die Einrichtung in Unterschwarzach und die in Hauerz. Drei Kinder werden in
Haidgau betreut, zwei in Seibranz und ein Kind in St. Verena Bad Wurzach. Keine Kinder in Notbetreuung sind in Ziegelbach und Dietmanns.
Kinder haben laut Verordnung dann auf Notbetreuung Anspruch, wenn beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen genügt dabei eine Eigenbescheinigung. Zuvor durften nur Kinder in die Notbetreuung, deren beide Elternteile in einem Beruf der kritischen Infrastruktur arbeiten.
„Bei Eltern und Kindern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, ist Erleichterung und Freude zu spüren“, gibt Högerle die Rückmeldungen aus den Kindergärten wieder. Die Kinder kämen freudestrahlend in die Einrichtung und genössen die Zeit mit den anderen Kiga-Kindern und den Erzieherinnen.
Die Arbeitsabläufe hätten sich zwar etwas geändert, „aber die Unterschiede sind nicht so groß, da der Infektionsschutz auch schon vor Corona eine wichtige Rolle in den Einrichtungen gespielt hat“, schildert der Dezernatsleiter die Situation. Vor allem im Kleinkindbereich würden ja generell strenge Hygienevorgaben gelten. „Spürbare Einschränkungen gibt es zum Beispiel beim Erwachsenenverkehr in der Einrichtung, insbesondere bei den Hol- und Bringzeiten.“