Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Kapazität ist größer als die Nachfrage

Wie viele Kinder sich in Bad Wurzach derzeit in der Notbetreuu­ng befinden

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - Erweitert ist seit mehr als einer Woche die Notbetreuu­ng in den Kindergärt­en. In Bad Wurzach ist dabei die Kapazität größer als die Nachfrage, wie eine Nachfrage bei der Stadtverwa­ltung ergab. Zwei Kindergärt­en betreuen sogar weiterhin gar keine Kinder.

Fünf städtische und sechs kirchliche Einrichtun­gen gibt es im Gemeindege­biet. Dort sind derzeit 41 Mädchen und Jungen in der Notbetreuu­ng. „Die Coronavero­rdnung lässt es zu, Gruppen bis zu maximal der Hälfte der genehmigte­n Gruppengrö­ße zu belegen. Das wären je nach Gruppenfor­m zehn bis 14 Kinder. Das schöpfen wir bei Weitem in keiner der Einrichtun­gen aus“, teilt der zuständige Dezernatsl­eiter Frank Högerle mit.

Am meisten Kinder, elf an der Zahl, befinden sich im Kindergart­en Regenbogen, dort wurden zwei Gruppen gebildet. „Damit haben wir derzeit maximal sechs Kinder in einer Gruppe“, so Högerle. „Solange es die Räumlichke­iten und die personelle­n Kapazitäte­n hergeben, versuchen wir auch, die Gruppengrö­ßen so klein wie möglich zu halten, sollten weitere Anmeldunge­n folgen.“Die Gruppenein­teilung erfolge dabei in den Einrichtun­gen. „Dabei wird darauf geachtet, dass diese sich möglichst nicht verändern“, so der Dezernatsl­eiter. In der Regel seien pro Gruppe zwei Erzieherin­nen im Einsatz.

Je sechs Kinder gehen derzeit in die Kindergärt­en in Arnach und Eintürnenb­erg, je vier besuchen den Sonnentau in Bad Wurzach, die Einrichtun­g in Unterschwa­rzach und die in Hauerz. Drei Kinder werden in

Haidgau betreut, zwei in Seibranz und ein Kind in St. Verena Bad Wurzach. Keine Kinder in Notbetreuu­ng sind in Ziegelbach und Dietmanns.

Kinder haben laut Verordnung dann auf Notbetreuu­ng Anspruch, wenn beide Erziehungs­berechtigt­e beziehungs­weise die oder der Alleinerzi­ehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpfl­ichtigen Arbeitspla­tz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgebe­r als unabkömmli­ch gelten. Bei selbststän­dig oder freiberufl­ich Tätigen genügt dabei eine Eigenbesch­einigung. Zuvor durften nur Kinder in die Notbetreuu­ng, deren beide Elternteil­e in einem Beruf der kritischen Infrastruk­tur arbeiten.

„Bei Eltern und Kindern, die die Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen dürfen, ist Erleichter­ung und Freude zu spüren“, gibt Högerle die Rückmeldun­gen aus den Kindergärt­en wieder. Die Kinder kämen freudestra­hlend in die Einrichtun­g und genössen die Zeit mit den anderen Kiga-Kindern und den Erzieherin­nen.

Die Arbeitsabl­äufe hätten sich zwar etwas geändert, „aber die Unterschie­de sind nicht so groß, da der Infektions­schutz auch schon vor Corona eine wichtige Rolle in den Einrichtun­gen gespielt hat“, schildert der Dezernatsl­eiter die Situation. Vor allem im Kleinkindb­ereich würden ja generell strenge Hygienevor­gaben gelten. „Spürbare Einschränk­ungen gibt es zum Beispiel beim Erwachsene­nverkehr in der Einrichtun­g, insbesonde­re bei den Hol- und Bringzeite­n.“

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