Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Krankenbes­uche ab Montag wieder möglich

Es gelten feste Zeiten an der Oberschwab­enklinik – Besucher werden registrier­t

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RAVENSBURG (sz) - Ab Montag sind in den Häusern der Oberschwab­enklinik (OSK) wieder Krankenbes­uche möglich. Das St. Elisabethe­n-Klinikum in Ravensburg, das Westallgäu-Klinikum in Wangen sowie das Krankenhau­s Bad Waldsee sind täglich von 14 bis 18 Uhr für Besucher zugänglich. Letzter Einlass ist um 17 Uhr.

Für die Geriatrisc­he Rehabilita­tion im Heilig-Geist-Spital gelten gesonderte Zeiten, teilt die OSK-Pressestel­le weiter mit. Im Spital finden Besucher montags bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 10 bis 12 Uhr Eingang. An Samstagen, Sonntagen

und Feiertagen sind keine Besuche möglich.

Gemäß der am Freitag veröffentl­ichten Verordnung des baden-württember­gischen Sozialmini­steriums werden alle Besucher beim Eintritt und beim Verlassen der Klinik namentlich erfasst. Damit soll es möglich sein, gegebenenf­alls Infektions­ketten zurückverf­olgen zu können. Die Oberschwab­enklinik bittet darum, den Fragebogen möglichst bereits ausgefüllt zum Eingang mitzubring­en. Der Bogen kann über die Startseite der Homepage www.oberschwab­enklinik.de schon zu Hause herunterge­laden werden. „Grundsätzl­ich erlaubt“sind die Krankenbes­uche

wieder, heißt es in der Verordnung des Landes. Bereits dieser Passus deutet darauf hin, dass es eine ganze Reihe von Bedingunge­n und auch Einschränk­ungen gibt. Als Grundsatz gilt die Formel 1/1/1: pro Patient ein Besucher am Tag und dies für maximal eine Stunde. Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln: beim Betreten der Klinik Hände desinfizie­ren, Mindestabs­tand zu anderen Personen 1,5 Meter, mindestens ein Alltags-Mundnasen-Tuch vom Eingang an während des ganzen Aufenthalt­es tragen.

Selbstrede­nd ist, dass ein Krankenbes­uch nur möglich ist, wenn die Ärzte dies für den betreffend­en Patienten

nicht verboten haben. Daneben gilt, dass der Besucher selbst gesund sein muss. Er darf keine Symptome eines Atemweginf­ektes oder erhöhte Temperatur haben. Am Eingang erfolgt deshalb eine Fiebermess­ung. Der Zugang erfolgt ausschließ­lich über die Haupteingä­nge der Kliniken. Die Nebeneingä­nge bleiben geschlosse­n.

Darüber hinaus darf der Besucher in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder einem nicht widerlegte­n Verdachtsf­all gehabt haben. Zudem darf der Besucher während der letzten vier Wochen nicht selbst an Covid-19 erkrankt gewesen sein, und es darf auch kein Krankheits­verdacht bestanden haben, der nicht nachweisli­ch widerlegt wurde.

„Alles steht unter der Überschrif­t der Sicherheit für Patienten und Beschäftig­te.“Dieser Leitsatz gilt für die Oberschwab­enklinik unveränder­t. Die OSK bittet deshalb um Verständni­s darum, dass die erste Lockerung des bisherigen generellen Besuchsver­botes nur in eingeschrä­nkten Zeitfenste­rn und strikt gemäß den Bestimmung­en der Landesvero­rdnung erfolgen kann. Alle Regeln sind auf der Rückseite des Besucherfr­agebogens zusammenge­fasst. Bei Zuwiderhan­dlungen drohen Geldbußen.

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