Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Stadt und Träger legen Kriterien für Kita-Plätze fest
Anzahl der Plätze ist auf maximal 50 Prozent der vorhandenen Plätze begrenzt
LEUTKIRCH (sz) - Nach der aktuellen Corona-Verordnung vom 18. Mai ist es möglich, auch Kinder außerhalb der Notbetreuung wieder in den Kindertageseinrichtungen zu betreuen. Allerdings ist die Anzahl der Plätze auf maximal 50 Prozent der vorhandenen Plätze begrenzt. Die Stadt Leutkirch hat gemeinsam mit den Trägern Kriterien entwickelt, die die Nutzung der Plätze regelt.
Wie die Stadt mitteilt, bleibt die maximale Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder von 50 Prozent der in der Betriebserlaubnis genehmigten Gruppengröße bestehen. Gleich bleibt auch, dass die erweiterte Notbetreuung Vorrang hat. Für Plätze, die danach zur Verfügung stehen, wird die Aufnahme weiterer Kinder zunächst nach einer Priorisierung erfolgen.
Folgende Kriterien werden dabei zugrunde gelegt: Kinder mit Unterstützungsund Begleitungsbedarf im Zusammenhang mit ihrem Kindeswohl (Jugendamt ist bereits einbezogen oder Einschätzung durch Fachkraft), Kinder mit Behinderung, Kinder mit genehmigten Förderprogrammen oder festgestelltem erhöhten Förderbedarf, Kinder, in deren Familien eine schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Elternteils/der Alleinerziehenden oder eines Geschwisterkindes vorliegen, Kinder, deren Eltern die Pflege eines Angehörigen übernommen haben, Schwangerschaft der Mutter mit Komplikationen sowie beengte Wohnverhältnisse. Diese Kinder werden der erweiterten Notbetreuung zugeordnet und können in der Regel dauerhaft in der Einrichtung betreut werden.
Für die restlichen Plätze, die dann noch vergeben werden können, sollen, möglichst im rollierenden System, Kinder im wöchentlichen Wechsel in einer festen Gruppe betreut werden, heißt es weiter. Die Kinder werden dann immer in einer Gruppe zusammengefasst und zu den jeweils immer gleichen Gruppen der notbetreuten Kinder hinzugenommen. Vorrangig wird hier mit den Vorschulkindern begonnen.
Geplante Neuaufnahmen von Kindern sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich: Nur Kinder, deren Eltern unter die Kriterien zur Notbetreuung fallen, können derzeit aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Leitung des Kindergartens die Eingliederung des Kindes befürwortet.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder. Die erweiterte Betreuung kann aufgrund von zum Beispiel Personalmangel oder anderen Gründen auch jederzeit zurückgenommen werden. Eltern erhalten deshalb eine Zusage stets unter Vorbehalt. Bei vielen Einrichtungen werden noch in dieser Woche die Träger mit den Eltern Kontakt aufnehmen, um die Betreuungskapazitäten schrittweise auf die dargestellte 50-Prozent-Auslastung anzuheben, heißt es abschließend in der Mitteilung.