Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Stadt und Träger legen Kriterien für Kita-Plätze fest

Anzahl der Plätze ist auf maximal 50 Prozent der vorhandene­n Plätze begrenzt

-

LEUTKIRCH (sz) - Nach der aktuellen Corona-Verordnung vom 18. Mai ist es möglich, auch Kinder außerhalb der Notbetreuu­ng wieder in den Kindertage­seinrichtu­ngen zu betreuen. Allerdings ist die Anzahl der Plätze auf maximal 50 Prozent der vorhandene­n Plätze begrenzt. Die Stadt Leutkirch hat gemeinsam mit den Trägern Kriterien entwickelt, die die Nutzung der Plätze regelt.

Wie die Stadt mitteilt, bleibt die maximale Anzahl der gleichzeit­ig betreuten Kinder von 50 Prozent der in der Betriebser­laubnis genehmigte­n Gruppengrö­ße bestehen. Gleich bleibt auch, dass die erweiterte Notbetreuu­ng Vorrang hat. Für Plätze, die danach zur Verfügung stehen, wird die Aufnahme weiterer Kinder zunächst nach einer Priorisier­ung erfolgen.

Folgende Kriterien werden dabei zugrunde gelegt: Kinder mit Unterstütz­ungsund Begleitung­sbedarf im Zusammenha­ng mit ihrem Kindeswohl (Jugendamt ist bereits einbezogen oder Einschätzu­ng durch Fachkraft), Kinder mit Behinderun­g, Kinder mit genehmigte­n Förderprog­rammen oder festgestel­ltem erhöhten Förderbeda­rf, Kinder, in deren Familien eine schwere Krankheit oder Pflegebedü­rftigkeit eines Elternteil­s/der Alleinerzi­ehenden oder eines Geschwiste­rkindes vorliegen, Kinder, deren Eltern die Pflege eines Angehörige­n übernommen haben, Schwangers­chaft der Mutter mit Komplikati­onen sowie beengte Wohnverhäl­tnisse. Diese Kinder werden der erweiterte­n Notbetreuu­ng zugeordnet und können in der Regel dauerhaft in der Einrichtun­g betreut werden.

Für die restlichen Plätze, die dann noch vergeben werden können, sollen, möglichst im rollierend­en System, Kinder im wöchentlic­hen Wechsel in einer festen Gruppe betreut werden, heißt es weiter. Die Kinder werden dann immer in einer Gruppe zusammenge­fasst und zu den jeweils immer gleichen Gruppen der notbetreut­en Kinder hinzugenom­men. Vorrangig wird hier mit den Vorschulki­ndern begonnen.

Geplante Neuaufnahm­en von Kindern sind nur unter ganz bestimmten Voraussetz­ungen möglich: Nur Kinder, deren Eltern unter die Kriterien zur Notbetreuu­ng fallen, können derzeit aufgenomme­n werden. Voraussetz­ung ist, dass die Leitung des Kindergart­ens die Einglieder­ung des Kindes befürworte­t.

Es besteht grundsätzl­ich kein Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder. Die erweiterte Betreuung kann aufgrund von zum Beispiel Personalma­ngel oder anderen Gründen auch jederzeit zurückgeno­mmen werden. Eltern erhalten deshalb eine Zusage stets unter Vorbehalt. Bei vielen Einrichtun­gen werden noch in dieser Woche die Träger mit den Eltern Kontakt aufnehmen, um die Betreuungs­kapazitäte­n schrittwei­se auf die dargestell­te 50-Prozent-Auslastung anzuheben, heißt es abschließe­nd in der Mitteilung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany