Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
VfB kämpft weiter gegen die Ungerechtigkeit
Einspruch gegen Videobeweis – DFB gesteht Fehler
STUTTGART (dpa) - Dass sie sich kampflos in ihr Schicksal fügen, das kann man den Verantwortlichen des Aufstiegskandidaten und derzeitigen Relegationsplatzinhaber vom Wasen nicht vorwerfen: Und so äußerte Sportdirektor Sven Mislintat erst seinen Unmut über den „Skandal“, anschließend legte der VfB Stuttgart Einspruch ein. Im Aufstiegsrennen der 2. Bundesliga gehen die Schwaben gegen die Wertung der 1:2-Niederlage beim SV Wehen Wiesbaden juristisch vor. Grund sei, dass das Verhalten des Schiedsrichters bei der Entstehung des Siegtreffers
„nach unserer Überzeugung einen Regelverstoß darstellt, der einen unmittelbaren Einfluss auf das Endergebnis des Spiels hatte“, begründete Mislintat. Der VfB sei vom Schiedsrichtergespann „ganz klar benachteiligt“worden. „Diese Situation während des Spiels überhaupt herauszuholen und zu bewerten, ist für uns nicht nachvollziehbar“, betonte Mislintat und sprach von „extremer Willkür“.
Der Deutsche Fußball-Bund wird nun Stellungnahmen einholen und kündigte an: „Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.“
Hintergrund des Ärgers von Mislintat und des VfB-Protests ist der Videobeweis aus der Nachspielzeit des verpatzten Restarts. Erst nach einem Eingreifen aus dem Kölner Videokeller, nach Sichtung der Videobilder und Rücksprache mit dem Videoassistenten
Robert Kampka hatte Schiedsrichter Sascha Stegemann auf Handelfmeter entschieden. Der DFB wertete den Elfmeter nach einem mutmaßlichen Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui „regeltechnisch korrekt“. Der Verband räumte aber einen Fehler bei der Anwendung des Videobeweises ein. Kampkas Empfehlung an Stegemann, sich die umstrittene Szene auf einem Bildschirm im Stadion anzuschauen, erachte man als „nicht angebracht“, da es sich zuvor nicht um eine klare Fehleinschätzung Stegemanns gehandelt habe.
Die Art und Weise ist für VfB-Sportdirektor Mislintat weiter ein „Skandal“. Für Wehen hatte Phillip Tietz den Strafstoß (90.+7 Minute) zum Sieg verwandelt, der VfB blieb ohne Punkt und rutschte auf den Relegationsplatz ab.
Andere Einsprüche in dieser Saison scheiterten vor dem DFB-Sportgericht. Anfang März blieb das Ergebnis der Partie Dynamo Dresden gegen den SV Darmstadt 98 (2:3) bestehen, obwohl Schiedsrichter Michael Bacher eine Fehlentscheidung eingeräumt hatte. Und der Einspruch des VfB? „Es war sicherlich eine skurrile Situation, aber es war kein offensichtlicher Fehler. Von daher weiß ich, wie der Einspruch abgewälzt wird“, sagte Wehens Trainer Rüdiger Rehm: „Das ist eine Entscheidung des Gespanns. Sie haben sich die Situation angeschaut und haben so entschieden.“
„Grund für unseren Einspruch ist, dass das Verhalten des Schiedsrichters [...] einen Regelverstoß darstellt, der einen unmittelbaren Einfluss auf das Endergebnis des Spiels hatte.“
Sven Mislintat