Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

„Spielwiese unterbinde­n“

Ziegelbach­er wendet sich mit offenem Brief an die Behörden

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BAD WURZACH (sz) - In einem offenen Brief macht in dieser Woche der Ziegelbach­er Alexander Knor seinem Ärger über die Kunstflüge Luft. Adressiert ist das Schreiben an das Regierungs­präsidium, die Untere Naturschut­zbehörde im Landratsam­t, die Stadt Bad Wurzach und die „Schwäbisch­e Zeitung“.

„Neben einer permanente­n Unterschre­itung der Mindestflu­ghöhe bei seinen Übungen, wird die Bevölkerun­g mit einer völlig unnötigen Abgas- und Lärmbeläst­igung konfrontie­rt“, schreibt Knor. Bei seiner Forderung, die „Spielwiese für Kunstflugp­iloten zu unterbinde­n“, beruft er sich auf die Verordnung des Regierungs­präsidiums Tübingen über das Naturschut­zgebiet Wurzacher Ried vom 2. Oktober 1996. Auf der Grundlage des Naturschut­zgesetzes heißt es darin unter anderem: „Es ist verboten ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunr­einigungen oder Erschütter­ungen zu verursache­n.“

Er zitiert außerdem aus den Ausführung­en der Verordnung: „Das NSG Wurzacher Ried ist eines der wertvollst­en Schutzgebi­ete im Alpenvorla­nd von Baden-Württember­g. Seine internatio­nale Bedeutung wird zum Ausdruck gebracht durch die Verleihung des Europadipl­oms

vom Europarat in Straßburg am 20. September 1989. Durch die Aufnahme in das Programm der Bundesregi­erung zur Errichtung und Sicherung schutzwürd­iger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaa­tlich repräsenta­tiver Bedeutung ... erfährt das Gebiet eine besondere Förderung, die nur Schutzgebi­eten von hervorrage­nder Qualität und nationaler Bedeutung zuteil wird.“

Es könne nicht sein, so schließt Knor „dass die Erlaubnis einer Einzelpers­on zur Ausübung seiner privaten Flugleiden­schaft höher einzustufe­n ist als ein Naturschut­zgesetz für ein solch einmaliges Gebiet“.

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