Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
„Spielwiese unterbinden“
Ziegelbacher wendet sich mit offenem Brief an die Behörden
BAD WURZACH (sz) - In einem offenen Brief macht in dieser Woche der Ziegelbacher Alexander Knor seinem Ärger über die Kunstflüge Luft. Adressiert ist das Schreiben an das Regierungspräsidium, die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt, die Stadt Bad Wurzach und die „Schwäbische Zeitung“.
„Neben einer permanenten Unterschreitung der Mindestflughöhe bei seinen Übungen, wird die Bevölkerung mit einer völlig unnötigen Abgas- und Lärmbelästigung konfrontiert“, schreibt Knor. Bei seiner Forderung, die „Spielwiese für Kunstflugpiloten zu unterbinden“, beruft er sich auf die Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet Wurzacher Ried vom 2. Oktober 1996. Auf der Grundlage des Naturschutzgesetzes heißt es darin unter anderem: „Es ist verboten ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen zu verursachen.“
Er zitiert außerdem aus den Ausführungen der Verordnung: „Das NSG Wurzacher Ried ist eines der wertvollsten Schutzgebiete im Alpenvorland von Baden-Württemberg. Seine internationale Bedeutung wird zum Ausdruck gebracht durch die Verleihung des Europadiploms
vom Europarat in Straßburg am 20. September 1989. Durch die Aufnahme in das Programm der Bundesregierung zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung ... erfährt das Gebiet eine besondere Förderung, die nur Schutzgebieten von hervorragender Qualität und nationaler Bedeutung zuteil wird.“
Es könne nicht sein, so schließt Knor „dass die Erlaubnis einer Einzelperson zur Ausübung seiner privaten Flugleidenschaft höher einzustufen ist als ein Naturschutzgesetz für ein solch einmaliges Gebiet“.