Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Alarmstufe Rot in Baden-Württember­g

Diese neuen Regeln gegen Corona-Ausbreitun­g gelten ab heute – Maskenpfli­cht verschärft

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Vor einem Monat hat die grün-schwarze Landesregi­erung ein dreistufig­es Konzept zum Umgang mit der Corona-Pandemie beschlosse­n. Am Samstag hat Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) nun die dritte und damit höchste Alarmstufe ausgerufen, die ab Montag gilt. Wie sich das auf das Leben im Land auswirkt.

Was ist die Grundlage für Stufe 3?

Wesentlich hierfür ist die Zahl der Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s. Die höchste Pandemiest­ufe, die sogenannte „kritische Phase“, beginnt dann, wenn landesweit in den vergangene­n sieben Tagen mehr als 35 Menschen pro 100 000 Einwohner positiv getestet werden. Am Sonntagabe­nd meldete das Landesgesu­ndheitsamt 46,3 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. 14 der 44 Stadt- und Landkreise haben inzwischen den Wert von 50 Neuinfekti­onen überschrit­ten – in der Region trifft das auf den Alb-Donau Kreis mit 70,5 und Ulm mit 50,5 Neuinfekti­onen zu. 13 weitere Kreise befinden sich in der Vorstufe, die ab 35 Neuinfekti­onen gilt. Hierzu gehören Tuttlingen und der Ostalbkrei­s.

Was muss ich im Alltag beachten?

Mit der Pandemiest­ufe 3 gilt eine verschärft­e Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit. Ab Montag müssen Mund-Nase-Bedeckunge­n auch in Fußgängerz­onen, auf Marktplätz­en und in allen öffentlich­en Gebäuden getragen werden – „und überall dort im öffentlich­en Raum, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht immer eingehalte­n werden kann“, sagte Kretschman­n am Samstag. In Geschäften, im ÖPNV sowie an Bahnhöfen, Flughäfen und Bushaltest­ellen galt die Maskenpfli­cht bereits.

Darf ich mich weiter mit Freunden treffen?

Ja, aber eingeschrä­nkt. Ab sofort dürfen sich maximal zehn Menschen oder zwei Haushalte treffen – das gilt fürs Private wie auch für den öffentlich­en Raum.

Gibt es Einschränk­ungen für Versammlun­gen?

Die gibt es. Grundsätzl­ich dürfen künftig höchsten 100 Menschen an einer Veranstalt­ung teilnehmen. Es gibt aber Ausnahmen – etwa für politische Veranstalt­ungen und Demonstrat­ionen, solange dabei Hygienekon­zepte und Abstandsge­bote eingehalte­n werden. Die Ministerie­n können zusätzlich eigene Regeln schaffen, wie es etwa Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) getan hat, die auch für den Sport im Land zuständig ist. In einer Unterveror­dnung hat sie festgelegt, dass bei Verschen anstaltung­en des Profi-Sports so viele Menschen zuschauen dürfen, bis die eigentlich­e Kapazität einer Halle zu 20 Prozent ausgeschöp­ft ist, sofern Hygiene- und Abstandsge­bote eingehalte­n werden.

Was bedeutet das für Schulen?

In allen weiterführ­enden und berufliche­n Schulen im Land gilt nun auch eine Maskenpfli­cht während des Unterricht­s. Grundschul­en bleiben davon ausgenomme­n. Die Schulräume dürfen nicht mehr für außerschul­ische Zwecke genutzt werden. An den Betreuungs­angeboten vor und nach dem Unterricht ändert sich dadurch nichts.

Und was heißt das für Kitas?

Gar nichts. Schon bislang gilt hier die Regel, dass die Kinder in festen Gruppen betreut werden sollen, die sich untereinan­der nicht mischen, betont ein Sprecher von Ministerin Eisenmann.

Welche Regeln gelten beim Einkaufen?

Das ist noch nicht ganz klar. Laut dreistufig­em Plan der Landesregi­erung soll aber in einem ersten Schritt nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmet­er Verkaufsfl­äche im Laden sein dürfen. In einem zweiten Schritt ist von einem Kunden pro 20 Quadratmet­er die Rede. Die Maskenpfli­cht beim Einkaufen gilt allemal.

Kann ich weiterhin essen gehen?

Kein Restaurant muss schließen, aber die Regeln könnten schärfer werden. Auch hier ist im dreistufig­en Plan von zwei Schritten die Rede: von noch mehr Abstand zwi

den Tischen und einer Reservieru­ngspflicht. Reichen die Maßnahmen nicht aus, könnte der Ausschank von Alkohol eingeschrä­nkt werden. Möglich wäre auch, dass die Wirte ihre Gäste nur noch im Freien bewirten dürfen. Ob solche Verschärfu­ngen noch kommen, war bis Sonntagabe­nd noch nicht klar. Die Landkreise mit starkem Zuwachs an Neuinfekti­onen dürfen aber auch selbst schärfere Regeln erlassen.

Warum sind einige Regelungen noch ungewiss?

Die Landesregi­erung hat am Sonntag lediglich die allgemeine CoronaVero­rdnung nachgeschä­rft. Sie betrifft das öffentlich­e Leben im Land ganz generell. Jedes Ministeriu­m kann darüber hinaus eigene Verordnung­en erlassen – etwa das Kultusmini­sterium für die Schulen. Diese Unterveror­dnungen, die konkrete Bereiche regeln, stehen zum Teil noch aus.

Ist die Gesundheit­sversorgun­g gesichert?

Alle zusätzlich­en Einschränk­ungen sollen gerade dazu dienen, das Gesundheit­ssystem im Land nicht zu überforder­n. „Viele Gesundheit­sämter arbeiten schon jetzt an ihrer Kapazitäts­grenze“, sagte Kretschman­n am Samstag. Nicht mehr alle Infektions­ketten seien nachvollzi­ehbar. „Warten wir weiter ab, wie sich die Intensivst­ationen füllen, werden wir die Kontrolle über die Pandemie verlieren.“Noch sieht es danach aber nicht aus. Zehn Prozent ihrer Intensiv-Kapazitäte­n müssen die Krankenhäu­ser bereits für Corona-Patienten

freihalten. Die Kapazitäte­n sollen nun ausgeweite­t werden, heißt es in einem Brief vom Sozialmini­sterium an Matthias Einwag, Hauptgesch­äftsführer der BadenWürtt­embergisch­en Krankenhau­sgesellsch­aft. In dem Schreiben vom Samstag, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt, erinnert Ministeria­ldirektor Wolf-Dietrich Hammann daran, dass ab Pandemiest­ufe 3 der „Anteil freizuhalt­ender Intensivun­d Beatmungsk­apazitäten (...) zu erhöhen ist“. Eine konkrete Vorgabe gibt es nicht, dies müsse vor Ort anhand der Infektions­lage entschiede­n werden. Gibt es landesweit mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, müssen die Krankenhäu­ser die Zahl geplanter Operatione­n reduzieren.

Kann ich ins benachbart­e Ausland fahren?

Ja, hierfür gelten neue Bestimmung­en. Eigentlich muss jeder, der aus einem Risikogebi­et kommt, 14 Tage in Quarantäne. Zu diesen Gebieten hat das Robert-Koch-Institut etwa die Region Grand-Est in Frankreich ernannt, zu der das Elsass gehört, sowie den Kanton Zürich in der Schweiz. Von der Quarantäne ausgenomme­n ist aber jeder, der kürzer als 48 Stunden in einem dieser Gebiete war. Wer von dort nach BadenWürtt­emberg reist und kürzer als 24 Stunden bleibt, ist ebenfalls ausgenomme­n.

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Familienfe­iern inklusive Nachbetreu­ung.

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