Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Maskenpfli­cht vorerst nur auf den Märkten

Keine Maskenpfli­cht in der Fußgängerz­one – Dehoga-Chef: „Familienfe­iern faktisch nicht mehr möglich“

- Von Patrick Müller und Bernd Treffler

LEUTKIRCH - Maskenpfli­cht auf dem Wochen- und Bauernmark­t ja, in der Fußgängerz­one dagegen nein – die neue allgemeine Corona-Verordnung des Landes führt zumindest im Bereich der Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase in Leutkirch vorerst nur zu kleineren Änderungen. Viel gravierend­er sind dagegen die Folgen für die Gastronomi­e und im Bereich der privaten Feiern.

Die seit Montag gültige Fassung der allgemeine­n Corona-Verordnung legt unter anderem eine Maskenpfli­cht in den dem Fußgängerv­erkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerz­onen und Marktplätz­en fest – und überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalte­n werden kann. Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“erklärt Thomas Stupka von der Leutkirche­r Stadtverwa­ltung, dass Leutkirch von dieser Regelung nur bei den Märkten betroffen sei.

Der Tenor einer Bürgermeis­terrunde des Landkreise­s am Dienstag sei gewesen, dass man an den meisten Orten im Kreis auf die Maskenpfli­cht in den neu genannten Bereichen verzichten könne, da in der Regel die Mindestabs­tände eingehalte­n werden könnten, so Stupka. „In Leutkirch werden wir das vorerst entspreche­nd auch so handhaben. Ausnahme sind die Märkte – Wochenmark­t und Bauernmark­t –, hier wird ab sofort die Maskenpfli­cht gelten.“

Ungleich größere Auswirkung­en haben die schärferen Corona-Regeln derweil auf die Gastronomi­e in der Region, wie Max Haller, Kreisvorsi­tzender des Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverbands (Dehoga) erklärt: „Die Verunsiche­rung ist sehr groß bei unseren Gästen.“Gemünzt sind seine Worte auf die allgemeine Verordnung, die unter anderem eine Ansammlung­sbeschränk­ung auf zehn Personen oder zwei Haushalte enthält.

Wichtig sei hier immer zu wissen, dass die Inzidenzza­hl, also die Zahl der Neuinfekti­onen bezogen auf die Einwohner hier im Landkreis „noch unproblema­tisch ist“, fügt Haller hinzu und betont, dass es in der „à-laCarte-Gastronomi­e“keine Verschärfu­ng der bisherigen Regeln gebe. „Wir Gastronome­n sind keine Polizeibeh­örde“, erklärt Haller außerdem zum Thema Kontrollen bei abgegebene­n Kontaktdat­en. „Unseren Gästen bei uns hier im Süden ist es durchaus bewusst, dass Sie ihre Kontaktdat­en richtig bei einem Besuch preisgeben müssen.“

Weil private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstag­e nur noch mit zehn Personen stattfinde­n dürfen, seien „Familienfe­iern faktisch nicht mehr möglich“. Firmenfeie­rn wie Weihnachts­feiern allerdings dürfen laut des Dehoga-Kreisvorsi­tzenden „bis zu einer Größe von 100 Personen durchgefüh­rt werden“.

Bisher noch keine Änderungen durch die neue allgemeine CoronaVero­rdnung ergeben sich laut des Württember­gischen Fußballver­bandes für den organisier­ten Trainingsu­nd

Sportbetri­eb. Hier gelte die „Corona-Verordnung Sport“in der Fassung vom 8. Oktober bis auf Weiteres unveränder­t. Gleiches gilt laut Blasmusikk­reisverban­d Ravensburg für die Proben von Musikverei­nen. Die maßgeblich­e Corona-Verordnung für diesen Bereich lasse weiterhin Proben unter den entspreche­nden Hygienesta­ndards zu.

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ARCHIVFOTO: PATRICK MÜLLER Auf dem Wochenmark­t in Leutkirch, hier eine Aufnahme aus dem März dieses Jahres, gilt ab sofort eine Maskenpfli­cht.

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