Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wenig aussichtsreiche Klagen
Die Gerichte werden Corona-Maßnahmen wohl nicht komplett stoppen – Doch so manche Regel steht infrage
BERLIN (AFP) - Nach dem BundLänder-Beschluss zum „Lockdown light“stellt sich die Frage, ob die neuen Maßnahmen juristisch wasserdicht sind. Zwar könnte es durchaus zu einer Reihe erfolgreicher Klagen kommen. Aber dass der gesamte Lockdown gekippt wird, ist nicht zu erwarten, wie der Staatsrechtler Ulrich Battis meint.
Können sich Gaststätten oder Kosmetiksalons Hoffnung auf erfolgreiche Klagen machen?
Ganz aussichtslos sind die Klagen nicht. Für die Gerichte ist zweierlei wichtig: Sind die Maßnahmen verhältnismäßig und entsprechen sie dem Gleichheitsgrundsatz? „Warum müssen Nagelstudios schließen, nicht aber Friseure?“, stellt der FDPPolitiker Wolfgang Kubicki in der „Passauer Neuen Presse“die Gleichbehandlung infrage. Dass Gottesdienste erlaubt seien, aber die Gaststätten zumachen müssten, „ist eigentlich gar nicht mehr zu begründen“, kritisiert auch der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting im RBBSender Radio Eins. Die Betreiber von
Restaurants verweisen immer wieder darauf, dass bei ihnen kaum Corona-Infektionen auftreten. Auch die Gerichte – etwa in Berlin und Niedersachsen – nahmen mehrfach Anstoß an Sperrstunden sowie Alkohol- und Beherbergungsverboten. Stets stellten sie dabei die Notwendigkeit dieser Maßnahmen infrage. Zugleich konstatierte zuletzt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, die Sperrstunde könne grundsätzlich schon einen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten – wenn auch erklärt werden müsse, warum das gerade nach 23 Uhr der Fall sei. Battis weist das Argument zurück, in Gaststätten sei kein Infektionsgeschehen zu beobachten. Zwar seien Ausbrüche dort nicht bestätigt. „Aber die Nachverfolgung der Infektionsketten ist weitgehend zusammengebrochen, sodass unbekannt ist, ob es in Gaststätten nicht doch zu vielen Ansteckungen kommt.“
Könnte auch das Beherbergungsverbot wieder kippen?
Das ist ungewiss. Das jetzt von den Ländern erlassene Verbot zu „Übernachtungsangeboten“lässt sich nur bedingt mit dem vielfach gerichtlich gekippten Beherbergungsverbot vergleichen. Denn letzteres galt explizit nur für Reisende aus Risikogebieten und konnte durch ein negatives Testergebnis umgangen werden. Das jetzige Verbot gilt für alle Menschen. Bleibt die Frage, ob das Verbot verhältnismäßig ist – schließlich waren die Hotels bislang alles andere als Hotspots. Doch Experten meinen, der dramatische Anstieg bei den Infektionszahlen könnte bei den Gerichten die Auffassung befördern, dass ein generelles Beherbergungsverbot durchaus verhältnismäßig ist.
Müssen Bürger mit Kontrollen in der eigenen Wohnung rechnen?
Eher nicht. Zwar haben einige Länder die zunächst für den öffentlichen Raum gedachte Regelung für Treffen von maximal zehn Menschen aus zwei Haushalten auf Privatund Innenräume ausgeweitet. Dies ist bislang etwa in Bayern und Berlin geschehen. Im Privatbereich solle es anders als in der Öffentlichkeit aber „keine proaktiven Kontrollen geben“, betont Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). Hintergrund der behördlichen Zurückhaltung ist auch, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung in Deutschland hohen Verfassungsrang hat.
Es gibt Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass die Versorgung mit Vitamin D als Therapie sinnvoll sein kann. Was bewirkt Vitamin D im Körper?
Vitamin D hat eine allseits bekannte Bedeutung für den Knochenstoffwechsel. Es gibt eigentlich keinen Zweifel daran, dass Vitamin D bei fast allen Immunmechanismen irgendwie beteiligt ist. Die Datenlage ist hier aber ziemlich kompliziert. Alle Zellen des Immunsystems haben Rezeptoren für Vitamin D. Experimentell kann man im Labor auch Effekte durch Vitamin D nachweisen. Insgesamt reguliert Vitamin D das Immunsystem in Richtung „antientzündlich“. In Tierexperimenten kann man mit fast toxischen (giftigen) Konzentrationen auch gewisse Effekte gegen Infektionen/ Entzündungen zeigen. Solche Mengen an Vitamin D kann man aber Menschen nicht verabreichen. Die widersprüchliche Studienlage beim Menschen lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass es keinen Beweis für eine therapeutische Wirksamkeit von Vitamin D (also durch Gabe bei Erkrankung) gibt. Eine kleine, nicht gut durchgeführte Studie aus Spanien ändert daran auch nichts. Hier brauchen wir noch viele gute Untersuchungen. Was man wohl sagen kann, ist, dass ein bestehender Vitamin-D-Mangel ungünstig ist für den Verlauf einiger Atemwegsinfektionen. Insofern sollte man einen bestehenden Vitamin-D-Mangel durch Nahrungszusatzstoffe ausgleichen, ohne zu übertreiben. Sonst kann es unerwünschte Nebenwirkungen wie beispielsweise Nierensteine geben.