Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Kabinett billigt härtere Strafen

Einigkeit über Gesetzesen­twurf zu sexualisie­rter Gewalt

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BERLIN (kna) - Der Bundestag ist sich einig darin, sexualisie­rte Gewalt stärker in den Blick zu nehmen und zu ahnden. Unterschie­dlich bewerteten die Parlamenta­rier der Opposition die Maßnahmen eines Gesetzentw­urfs zur Reform des Sexualstra­frechts, der in erster Lesung debattiert wurde. Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu, es gebe kaum andere Verbrechen, die so widerlich seien und die so erschütter­ten wie sexuelle Gewalt gegen Kinder.

Die Bundesregi­erung will nach ihrem Gesetzentw­urf härtere Strafen für Missbrauch­stäter einführen. Demnach soll nicht nur sexualisie­rte Gewalt gegen Kinder grundsätzl­ich mit einer Mindestfre­iheitsstra­fe von einem Jahr belegt, sondern auch die Verbreitun­g und der Besitz von kinderporn­ografische­m Material zum Verbrechen­statbestan­d hochgestuf­t werden.

Zudem sieht die Reform eine Änderung der Begrifflic­hkeit vor. Statt von sexuellem Missbrauch soll von sexualisie­rter Gewalt gegen Kinder die Rede sein. Das schrecklic­he Unrecht der Taten müsse auch im Strafmaß zum Ausdruck kommen, so Lambrecht. Künftig müsse sexualisie­rte Gewalt gegen Kinder „ohne Wenn und Aber“ein Verbrechen sein. Gleiches gelte für die abscheulic­hen Bilder und Videos, mit denen die Taten zu Geld gemacht würden. Wer mit Grausamkei­t gegen Kinder Geschäfte mache, solle künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können, so die Ministerin. Für Richter und Staatsanwä­lte solle es zudem konkrete Qualifikat­ionsanford­erungen in der Familien- und Jugendgeri­chtsbarkei­t geben.

Bei der Opposition bestand Einigkeit darüber, dass sexualisie­rte Gewalt stärker geahndet werden müsse. Die AfD kritisiert­e, dass der Entwurf zu spät komme. FDP, Linke und Grüne bemängelte­n einzelne Maßnahmen. So betonte der FDP-Abgeordnet­e Jürgen Martens, dass Gerichte schon jetzt vergleichs­weise angemessen auf diese Taten reagieren könnten. Wichtiger sei es, Behörden wie Jugendämte­r besser auszustatt­en. Ähnlich argumentie­rte der Linken-Abgeordnet­e Andre Hahn. Die Strafversc­härfungen seien wirkungslo­s, wenn Gerichte nicht besser ausgestatt­et würden. Auch die Parteivors­itzende der Grünen, Annalena Baerbock, erklärte, der Gesetzentw­urf könne nur ein Anfang sein.

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