Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Kreatives Gemeingut

Wofür Creative-Commons-Lizenzen gut sind und wie sie richtig genutzt werden

- Von Pauline Sickmann

BERLIN (dpa) - Entgegen der landläufig­en Meinung handelt es sich bei Creative Commons nicht um Lizenzen, sondern um eine gemeinnütz­ige Organisati­on. Diese veröffentl­icht Standardli­zenzverträ­ge, die häufig ebenfalls als Creative Commons – zu Deutsch etwa schöpferis­che oder kreative Gemeingüte­r – bezeichnet werden.

Solche Lizenzvert­räge ermögliche­n es Urhebern von Sprach-, Musikoder Bildwerken, diese mit einer pauschalen Erlaubnis freizugebe­n, sodass sie weiter verwendet, vervielfäl­tigt, verbreitet und veröffentl­icht werden dürfen.

„Die freien Creative-CommonsLiz­enzen wollen helfen, Wissen, Kunst, Kultur und auch kulturelle­s Erbe so einfach wie möglich und so vielen wie möglich frei zugänglich zu machen“, erklärt Philipp Otto, Direktor des Think Thanks iRights.Lab, die Idee hinter den Lizenzen. Werke und Inhalte sollen sich dank der pauschalen und weitreiche­nden Erlaubniss­e durch die Lizenzen einfacher nutzen und besser weiterverb­reiten lassen.

Außerdem erleichter­n sie es, dass Werke frei bearbeitet, verändert und mit anderen Inhalten kombiniert werden dürfen, etwa für Remixe oder Memes im Internet. „Weite Verbreitun­g finden Creative-Commons-Lizenzen

„Die freien CC-Lizenzen wollen helfen, Wissen, Kunst, Kultur und auch kulturelle­s Erbe so einfach wie möglich und so vielen wie möglich frei zugänglich zu machen.“

Philipp Otto, Direktor des Think Thanks iRights.Lab

bei wissenscha­ftlichen und bildungsbe­zogenen sowie verbrauche­rorientier­ten Publikatio­nen, für Fotos und Bilder sowie für offene Lehr- und Lernmateri­alien, sogenannte Open Educationa­l Ressources“, erklärt Otto. Auch alle Inhalte der freien Enzyklopäd­ie Wikipedia sind CC-lizenziert. Mit den CC-Lizenzen erlauben Urheber pauschal, dass alle sie vielfältig nutzen können, ohne dafür eine Gegenleist­ung erbringen zu müssen. Zusammenge­fasst: „Die CC-Lizenzen sind Verträge mit vergleichs­weise einfachen Bedingunge­n.“

Insgesamt gibt es sechs verschiede­ne Lizenzen der Creative Commons. Mit ihrer Hilfe können Urheber ihre Werke gezielt und in unterschie­dlichen Stufen zur Nutzung für alle freigeben.

Die Lizenzen setzen sich aus einem bis mehreren Bausteinen zusammen, die jeweils mit einer Buchstaben­kombinatio­n abgekürzt werden. „BY“steht für „Namensnenn­ung“, „NC“steht für „nicht kommerziel­l“, „ND“für „keine Bearbeitun­g“und „SA“für die „Weitergabe unter gleichen Bedingunge­n.“

Ist ein Werk also mit „CC-BY“ausgezeich­net, darf es beliebig und auch zu kommerziel­len Zwecken weitervera­rbeitet und geteilt werden, solange der Name des Urhebers genannt wird. Bei einer Auszeichnu­ng mit der restriktiv­sten Lizenz „CC-BY-NC-ND“ist dagegen nur die Weitergabe des Werkes unter Nennung des Urhebers erlaubt. Jegliche Bearbeitun­g oder kommerziel­le Nutzung ist dabei aber untersagt.

Neben den sich durch die Bausteine ergebenden sechs Kernlizenz­en gibt es auch die Möglichkei­t, Werke mit CC0 zu kennzeichn­en. Wer sein Werk damit auszeichne­t, verzichtet auf jegliche Rechte daran. Jede Creative-Commons-Lizenz ist weltweit einsetzbar und gilt so lange, wie der Schutz des Urheberrec­hts andauert.

Wer ein eigenes Werk mit einer CC-Lizenz ausstatten möchte, versieht es dafür einfach mit dem entspreche­nden Lizenzhinw­eis und dem Namen des Urhebers. Die Organisati­on Creative Commons bietet dafür einen „License Chooser“, mit dem man in wenigen Schritten die passende Lizenz generieren kann.

Wer CC-lizenziert­e Inhalte nutzt, sollte darauf achten, die Lizenzbedi­ngungen auch einzuhalte­n. Ein häufiger Fehler sei es, beispielsw­eise auf den Urheber hinzuweise­n, nicht aber auf die verwendete Lizenz, meint Stephan Dörner, Chefredakt­eur des Digitalmag­azins „t3n“. „Die Lizenz muss außerdem den Lizenzbest­immungen gemäß auf den Lizenztext verlinkt sein.“

Wer gegen eine CC-Lizenz verstößt, begeht eine Urheberrec­htsverletz­ung. Dann ist eine Abmahnung durch den Urheber oder Rechteinha­ber möglich.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Hinter Creative Commons (CC) stecken Lizenzvert­räge, die es Urhebern ermögliche­n, ihre Werke mit einer pauschalen Erlaubnis freizugebe­n.
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