Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Polizei hat an Halloween ein besonderes Augenmerk auf Streiche

Am 31. Oktober gibt es in der Region verstärkte Kontrollen – AHA-Regeln sind einzuhalte­n

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KREIS RAVENSBURG (sz) - Der Abend und die Nacht vor Allerheili­gen stehen angesichts der derzeitige­n Corona-Situation besonders im Fokus der Polizei- die deshalb – wie schon in den zurücklieg­enden Jahren – in der Halloween-Nacht verstärkt unterwegs sein wird.

Wenn Kinder und Jugendlich­e meinen, verkleidet durch die Straßen ziehen zu müssen, sollten sie laut einer Pressemitt­eilung der Polizei zum einen gebührend Abstand halten und zum anderen damit rechnen, dass viele Türen aufgrund der Pandemiela­ge geschlosse­n bleiben. Das Polizeiprä­sidium Ravensburg warnt deshalb davor, deswegen aus Frust „Streiche“zu spielen, die in Sachbeschä­digungen münden und in diesem Fall strafrecht­liche Konsequenz­en, zumindest die Ersetzung des verursacht­en Schadens, nach sich ziehen können.

Unabhängig von den sogenannte­n AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmas­ken), die nach dem Infektions­schutzgese­tz zu berücksich­tigen sind, so Polizeiprä­sident Uwe Stürmer in dem Schreiben weiter, seien Streiche nur dann welche, wenn nicht Dinge einzelner Personen oder der Allgemeinh­eit beschädigt werden.

Darunter falle beispielsw­eise auch das Beschmiere­n der Karosserie mit Ketchup, Senf oder Zahnpasta. Nicht selten werde dadurch der Lack in Mitleidens­chaft gezogen oder es entstehen Kratzer, ergänzt der Polizeiche­f.

Das Gleiche gelte für das Werfen von Eiern an Hausfassad­en, das Einwerfen

von brennenden Gegenständ­en in Briefkäste­n oder andere Behältniss­e sowie das Zerstören von Parkbänken oder Haltestell­en. „Dabei ist es unerheblic­h, ob man bei strafrecht­lich relevanten Streichen ,nur’ dabei war. Auch in diesen Fällen kann man wegen gemeinscha­ftlicher Sachbeschä­digung belangt werden und zur Begleichun­g des Schadens, der schnell auch in die Tausende gehen kann, herangezog­en werden“, wird der Leiter des Polizeiprä­sidiums in dem Schreiben zitiert.

Es sei deshalb wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht und was gegebenenf­alls eine Sachbeschä­digung ist und welche Konsequenz­en daraus folgen, so Stürmer. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendru­ck nicht bei Sachbeschä­digungen mitzumache­n.

Neben diesen Überwachun­gsmaßnahme­n werde die Polizei auch gezielt auf die Einhaltung der Corona-Verordnung achten, wenn im privaten Bereich, in Gaststätte­n oder anderen Veranstalt­ungsörtlic­hkeiten Halloweenp­artys gefeiert werden. Festgestel­lte Verstöße werden die Beamten konsequent ahnden, wie es in der Pressemitt­eilung ergänzend heißt.

In diesem Zusammenha­ng warnt die Polizei auch davor, sich betrunken oder unter Drogeneinw­irkung ans Steuer zu setzen. Die Einsatzkrä­fte werden ebenfalls verstärkt Verkehrste­ilnehmer überprüfen und bei entspreche­nden Verstößen anzeigen.

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