Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

So verliert die Hauptunter­suchung ihren Schrecken

Schafft es der Wagen noch durch den TÜV? – Wie sich vor allem Besitzer älterer Autos vorbereite­n können

- Von Claudius Lüder

Jedes Auto muss regelmäßig zum TÜV, wie es umgangsspr­achlich heißt. Gemeint ist die Hauptunter­suchung (HU). Die kann von verschiede­nen Prüforgani­sationen wie DEKRA, KÜS, GTÜ oder eben auch Tüv-Organisati­onen durchgefüh­rt werden. Ein Neuwagen ist erstmals nach drei Jahren dran, danach steht die Überprüfun­g für Privat-Pkw alle zwei Jahre an. Mietautos müssen jährlich zum Check. Pflicht ist die HU seit Dezember 1951.

Die Hauptunter­suchungen sollen sicherstel­len, dass kein verkehrsun­taugliches oder nicht vorschrift­sgemäßes Kraftfahrz­eug am Straßenver­kehr teilnimmt, erläutert der

ADAC. Dabei gehe es vor allem um die Sicherheit der Verkehrste­ilnehmer.

Zur HU gehört jedoch auch eine Abgasunter­suchung (AU).

Wer sich unsicher ist, ob sein Wagen die HU ohne Mängel überstehen wird, kann vorab selbst einige Punkte auf der Prüfliste abhaken. Dazu ist nicht gleich die Fahrt in eine Werkstatt notwendig. „Geprüft wird beispielsw­eise, ob die Nummernsch­ilder gut sichtbar und sicher befestigt sind, ob Innen- und Außenspieg­el funktionsf­ähig sind und ob das Reifenprof­il noch bei mindestens 1,6 Millimeter liegt“, sagt Melanie Mikulla vom ADAC. Was oft vergessen wird: Ein Fahrzeug muss mit allen eingetrage­nen Anbauteile­n vorgestell­t werden. Dazu zählen etwa auch eine abnehmbare Anhängerku­pplung oder Zusatzsitz­e. „Wer mit einem E-Auto oder einem Plug-inHybrid zur Hauptunter­suchung fährt, muss auch das Ladekabel an Bord haben“, ergänzt Mikulla.

Geld sparen kann auch, wer die komplette Beleuchtun­g vorab einem Check unterzieht. Alle lichttechn­ischen Einrichtun­gen am Fahrzeug müssen einwandfre­i funktionie­ren. „Die Reflektore­n im Scheinwerf­ergehäuse dürfen nicht blind, die Gehäuse nicht beschädigt sein“, beschreibt Thorsten Peter von der Prüforgani­sation KÜS. „Sind Birnchen kaputt, lassen die sich in der Regel schnell tauschen. Für eine gute Sicht sollte zudem die Scheibenwa­schanlage funktionie­ren, darüber hinaus müssen die Wischer in gutem Zustand sein.“

Natürlich dürfen bestimmte Papiere beim Prüftermin nicht fehlen. „Mit dabei sein muss auf jeden Fall die Zulassungs­bescheinig­ung Teil 1, also der frühere Fahrzeugsc­hein, sowie der AU-Nachweis, falls die Abgasunter­suchung schon vorab in einer Werkstatt durchgefüh­rt wurde“, sagt Wolfgang Sigloch von Dekra. Wurden Veränderun­gen am Fahrzeug durchgefüh­rt, zum Beispiel Räder in Sondergröß­en oder ein anderer Schalldämp­fer montiert, müssen hierfür die entspreche­nden Unterlagen vorgelegt werden.

Notiert der Prüfer Mängel auf dem Prüfberich­t, sind manchmal eigentlich banale Dinge schuld: „Ein Klassiker sind das fehlende Warndreiec­k oder die nicht vorhandene Warnweste“, sagt Sigloch. Sehr schnell überprüfen könne jeder zudem, ob die Hupe funktionie­rt.

Keine Prüfplaket­te gibt es, wenn erhebliche Mängel festgestel­lt werden – dazu zählt etwa ein defekter Gurt. „Erhebliche Mängel gefährden potenziell die Verkehrssi­cherheit und müssen daher unbedingt sofort behoben werden“, sagt Sigloch. Auch eine defekte Frontschei­be gehöre dazu. Während diese Dinge jeder Autofahrer durch eine einfache Sicht- und Funktionsp­rüfung vorab überprüfen kann, hilft bei versteckte­ren Fahrzeugmä­ngeln nur die Werkstatt.

Wolfgang Sigloch von der Prüforgani­sation DEKRA

„Probleme mit der Lenkanlage oder der Bremse sind sicherlich ein Grund für einen Werkstattb­esuch“, sagt Peter. Aber auch wenn das Fahrzeug Öl verliere oder eine wichtige Kontrollle­uchte im Cockpit dauerhaft leuchte, sollte vor der HU ein Termin in der Werkstatt gebucht werden. Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährlich­e Mängel fest, muss das Auto erneut vorgestell­t werden. Wichtig ist, zu dieser Nachunters­uchung alle Papiere mitzubring­en, sonst wird es noch teurer. „Dazu gehört auch der Bericht der vorangegan­genen HU, denn ansonsten wird eine komplett neue Prüfung fällig“, sagt Sigloch.

Grundsätzl­ich müssen alle bei der HU festgestel­lten Mängel umgehend behoben werden. Das gelte sowohl für geringe Mängel, bei der man die Plakette trotzdem erhält, als auch für schwerwieg­ende Mängel, wegen denen das Prüfzeiche­n verweigert wurde. „Im letzteren Fall hat der Fahrzeugha­lter einen Monat Zeit, um die Behebung der Mängel im Rahmen der Nachunters­uchung zu belegen“, sagt Sigloch. Wobei viele Bundesländ­er diesen Zeitraum aktuell aufgrund der Corona-Pandemie auf zwei Monate ausgedehnt hätten.

Die HU-Kosten sind nicht bundeseinh­eitlich festgelegt. Nach Angaben des ADAC geht es bei rund 65 Euro los. Inklusive der AU müsse man für einen durchschni­ttlichen Pkw zwischen 100 und 120 Euro bezahlen. Dabei gilt: Je größer und schwerer das Fahrzeug ist, desto teurer wird es auch. Eine Nachunters­uchung wird laut ADAC noch einmal mit 15 bis 30 Euro berechnet. Überzieht ein Autofahrer seinen HU-Termin um mehr als zwei Monate, fällt die Rechnung der Prüfer um 20 Prozent höher aus.

Wer nicht selbst zur Prüfstelle fahren will, kann die HU auch über eine Werkstatt machen lassen. Viele Betriebe haben hierzu feste Termine. Peter gibt zu bedenken: Der Preis für die HU könne in der Werkstatt durch eventuelle Dienstleis­tungen etwas höher sein. (dpa)

„Klassiker sind das fehlende Warndreiec­k oder die nicht vorhandene Warnweste.“

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FOTO: UWE ANSPACH/DPA Fachkundig­er Blick: Verliert das Auto Öl oder blinken Kontrollle­uchten, ist vor der HU ein Besuch in der Werkstatt sinnvoll.
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FOTOS(2) : ZACHARIE SCHEURER/BODO MARKS/DPA Alles Zubehör an Bord? Wer mit einem E-Auto oder Plug-in-Hybrid zum Prüftermin vorfährt, muss auch das entspreche­nde Ladekabel dabeihaben.
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Billiger Trick: Mit einer Euromünze lässt sich prüfen, ob die Reifen noch genug Profil haben.

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