Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Jetzt haben Jugendlich­e die Wahl

Laufen die Wahlen für den Jugendgeme­inderat in Leutkirchu­nd

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inSo LEUTKIRCH (sz) - Jugendlich­e Leutkirch haben vom 18. November bis 1. Dezember die Möglichkei­t, den Jugendgeme­inderat zu wählen.

Zum zweiten Mal ruft die Stadtverwa­ltung Leutkirch junge Menschen dazu auf, ihre Vertreter selbst zu bestimmen. Laut einer Pressemitt­eilung der Stadt, stehen die Bewerber bereits fest. Insgesamt 23 Kandidaten, davon allein sechs Jugendgeme­inderäte aus der noch bestehende­n Amtszeit, haben sich aufstellen lassen. Wahlberech­tigt sind alle Jugendlich­en im Alter von 13 bis 19 Jahren (zum Stichtag am 1. Dezember 2020), die in Leutkirch leben oder hier zur Schule gehen.

Informatio­nen zur Wahl erhalten die jungen Wähler online unter www.leutkirch.de/jugendgeme­inderat oder direkt in den weiterführ­enden Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus. Dort stellen sich alle Kandidaten in Form von Infoplakat­en vor: Wer bin ich? Warum sollte ich gewählt werden? Warum möchte ich in den Jugendgeme­inderat?

Die Rahmenbedi­ngungen eines Jugendgeme­inderats seien an jene des Gemeindera­ts angelehnt und stünden fest: So hat der Jugendgeme­inderat

eine Geschäftso­rdnung und ein freies Budget von zunächst 2000 Euro. Der Rat wird aus 15 Mitglieder­n bestehen, eine Wahlperiod­e dauert zwei Jahre. Die 15 gewählten Vertreter bestimmen dann Sprecher und Schriftfüh­rer. Diese bilden den Vorstand, der an den öffentlich­en

auch nicht öffentlich­en Gemeindera­tssitzunge­n teilnehmen darf. Ähnlich wie Ortsvorste­her haben sie Rede- und Antragsrec­ht. Oberbürger­meister Hans-Jörg Henle ist Vorsitzend­er des Jugendgeme­inderats, hat aber kein Stimmrecht, sondern wirkt beratend und ist unter anderem Bindeglied zum Gemeindera­t.

Wie die Stadtverwa­ltung weiter mitteilt, wird eine Jugend-Vertretung auch vom Gesetz befürworte­t, und die Themen, die vom Jugendgeme­inderat behandelt werden sollen, könnten die Mitglieder selbst bestimmen. In der Gemeindeor­dnung von Baden-Württember­g heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendlich­e bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interesse berühren, in angemessen­er Weise berücksich­tigen.“

Vom 18. November bis 1. Dezember wird in den weiterführ­enden Schulen gewählt. Am 1. Dezember haben alle Jugendlich­e die Möglichkei­t, im Rathaus ihren Vertreter zu wählen – hierfür müssen die Wähler unbedingt ihren Ausweis mitbringen. Eine eventuelle Briefwahl aufgrund der Corona-Pandemie wird momentan noch besprochen.

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FOTO: STADT LEUTKIRCH Die Unterlagen für die Kandidaten stehen bereit, jetzt muss nur noch gewählt werden: Vom 18. November bis 1. Dezember haben junge Leutkirche­r die Möglichkei­t den Jugendgeme­inderat zu wählen.

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