Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Jetzt haben Jugendliche die Wahl
Laufen die Wahlen für den Jugendgemeinderat in Leutkirchund
inSo LEUTKIRCH (sz) - Jugendliche Leutkirch haben vom 18. November bis 1. Dezember die Möglichkeit, den Jugendgemeinderat zu wählen.
Zum zweiten Mal ruft die Stadtverwaltung Leutkirch junge Menschen dazu auf, ihre Vertreter selbst zu bestimmen. Laut einer Pressemitteilung der Stadt, stehen die Bewerber bereits fest. Insgesamt 23 Kandidaten, davon allein sechs Jugendgemeinderäte aus der noch bestehenden Amtszeit, haben sich aufstellen lassen. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren (zum Stichtag am 1. Dezember 2020), die in Leutkirch leben oder hier zur Schule gehen.
Informationen zur Wahl erhalten die jungen Wähler online unter www.leutkirch.de/jugendgemeinderat oder direkt in den weiterführenden Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus. Dort stellen sich alle Kandidaten in Form von Infoplakaten vor: Wer bin ich? Warum sollte ich gewählt werden? Warum möchte ich in den Jugendgemeinderat?
Die Rahmenbedingungen eines Jugendgemeinderats seien an jene des Gemeinderats angelehnt und stünden fest: So hat der Jugendgemeinderat
eine Geschäftsordnung und ein freies Budget von zunächst 2000 Euro. Der Rat wird aus 15 Mitgliedern bestehen, eine Wahlperiode dauert zwei Jahre. Die 15 gewählten Vertreter bestimmen dann Sprecher und Schriftführer. Diese bilden den Vorstand, der an den öffentlichen
auch nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen teilnehmen darf. Ähnlich wie Ortsvorsteher haben sie Rede- und Antragsrecht. Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle ist Vorsitzender des Jugendgemeinderats, hat aber kein Stimmrecht, sondern wirkt beratend und ist unter anderem Bindeglied zum Gemeinderat.
Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, wird eine Jugend-Vertretung auch vom Gesetz befürwortet, und die Themen, die vom Jugendgemeinderat behandelt werden sollen, könnten die Mitglieder selbst bestimmen. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interesse berühren, in angemessener Weise berücksichtigen.“
Vom 18. November bis 1. Dezember wird in den weiterführenden Schulen gewählt. Am 1. Dezember haben alle Jugendliche die Möglichkeit, im Rathaus ihren Vertreter zu wählen – hierfür müssen die Wähler unbedingt ihren Ausweis mitbringen. Eine eventuelle Briefwahl aufgrund der Corona-Pandemie wird momentan noch besprochen.