Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Amtsgerich­t Wangen: Geldstrafe für Anbau von Marihuana

Bei Hausdurchs­uchung 90 Gramm und Pflanzen entdeckt

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AMTZELL/WANGEN (clbi) - Vor dem Schöffenge­richt, das einmal mehr in der Stadthalle Wangen tagte, ist ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er bei sich zu Hause illegale Betäubungs­mittel anpflanzte. Mit ihm auf der Anklageban­k saß seine Freundin, deren Urteil aufgrund einer fehlender Zeugenauss­age vertagt wurde.

Die beiden Angeklagte­n sind ein Paar und Eltern eines zwei Monate alten Kindes. Der Frau wirft die Staatsanwa­ltschaft vor, sie habe im Mai 2017 an ihren minderjähr­igen Sohn, der damals 15 Jahre war, Marihuana verkauft. Ein weiterer Vorwurf, dass im Gästezimme­r ihres Hauses Pflanzen des Betäubungs­mittels hochgezoge­n wurden, ginge auf die Kappe ihres Freundes. Dieser bestätigte das auch in vollem Umfang.

„Wir haben gemeinsam immer wieder mal geraucht, jedoch nie im Beisein meines Sohnes“, erklärte die Frau dem Richter und den beiden Schöffen. Das Zimmer sei immer abgeschlos­sen gewesen. Das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn sei sehr schlecht gewesen und immer wieder habe sie ihn vor die Türe gesetzt. Schon in jungen Jahren habe er Alkohol und Drogen konsumiert. Irgendwann sei er in eine betreute Wohngruppe in Ravensburg gekommen. Von dort sei er geflüchtet und war eine Zeit lang obdachlos. Seit drei Monaten befände er sich in einer Entzugsthe­rapie.

In den Zeugenstan­d gerufen wurde nun die damalige Freundin des Sohnes, die auch die Vorwürfe gegen die Mutter und deren Freund zur Anzeige brachte. „Sie haben damals zu Protokoll gegeben, dass Sie von der Mutter ihres damaligen Freundes einen fertigen Joint bekommen haben, ist das korrekt?“, wollte der Richter zunächst wissen. Davon wisse sie nichts mehr, sagte die heute 18-jährige Zeugin. Jedoch habe sie gesehen, wie die Angeklagte ihrem Sohn zwei Gramm Marihuana für 20 Euro verkauft hat. „Was wussten Sie von den Pflanzen im Zimmer“,

Je größer der Betrieb, desto mehr beschäftig­en sich seine Mitarbeite­r mit den inneren Details: mit ihren Aussichten, ihrer Beförderun­g, ihren Gehältern, ihren kleinen Streitigke­iten, mit Büroraum und Kaffeepaus­en. (Cyril Northcote Parkinson, 1909 bis 1993, britischer Soziologe)

fragte die Staatsanwä­ltin. Die junge Frau erklärte, dass sie die Indoor-Anlage nur auf Bildern gesehen habe, die ihr der damalige Freund zeigte. Als sie schließlic­h mit dem jungen Mann Schluss machte, habe er sie beleidigt und daher brachte die Zeugin die Vorkommnis­se zur Anzeige. Im Laufe der weiteren Befragung durch das Gericht, legte die Zeugin eine sehr lückenhaft­e Darstellun­g der Anschuldig­ungen an den Tag. Als die Zeugin schon entlassen war, wollte der Anwalt der Frau noch wissen, ob es schon mal eine Anzeige wegen Falschauss­age gegeben habe. Der Staatsanwä­ltin lagen dafür jedoch keine Kenntnisse vor.

Auf die Vorwürfe, die damals von der jungen Frau erhoben wurden, folgte schließlic­h die Hausdurchs­uchung durch die Polizei. Ein Beamter, der dieser beiwohnte, wurde in den Zeugenstan­d gerufen. Man habe dort circa 90 Gramm Marihuana gefunden, fünf bis sechs Pflanzen und einen angeraucht­en Joint, sagte er im Gericht. Die Aussage der jungen Frau, dass sie gesehen habe, wie die Mutter ihrem Sohn Marihuana verkauft hat, hielt er für glaubwürdi­g. Dennoch empfand das Gericht die Aussage der Zeugin als „schwammig“. Richter und Schöffen zogen sich zur Beratung zurück, um zu entscheide­n, ob die Vorwürfe gegen die Mutter so lange eingestell­t werden sollen, bis der Sohn seine Aussage machen kann. Und schließlic­h wurde die Urteilsfin­dung gegen die Angeklagte bis auf weiteres vertagt.

Für den Freund ging der Prozess weiter. Der Syrer gab in vollem Umfang zu, dass er die Idee hatte, eigene Marihuana-Pflanzen anzubauen.

Für die Staatsanwä­ltin bestätigte­n sich zwar die Vorwürfe gegen den Angeklagte­n, jedoch sprach für sie vieles dafür, das Urteil auf eine Geldstrafe zu reduzieren. Daher entschied sie sich für eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu 30 Euro. Der Verteidige­r stimmte dem zu. Auch Richter und Schöffen hatten dem nach kurzer Beratungsz­eit nichts entgegenzu­setzen.

Warum können wir uns an die kleinste Einzelheit eines Erlebnisse­s erinnern, aber nicht daran, wie oft wir es ein und derselben Person erzählt haben? (François de La Rochefouca­uld, 1613 bis 1680, französisc­her Militär und Moralist)

Es gibt aber noch vieles andere, was Jesus getan hat. Wenn man alles einzeln aufschreib­en wollte, so könnte, wie ich glaube, die ganze Welt die dann geschriebe­nen Bücher nicht fassen. (Joh 21,25)

Emmerich, Zacharias,

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