Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

So wirkt sich der Teil-Lockdown aus

Vom Vitalium bis zur Jugendmusi­kschule: Was in Bad Wurzach offen hat und was nicht

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BAD WURZACH (sz/sl) - Zahlreiche öffentlich­e Einrichtun­gen in Bad Wurzach sind von den neuen Corona-Verordnung­en des Landes betroffen. Die Verwaltung hat nun zusammenge­stellt, was vom Teil-Lockdown angesichts weiterhin hoher Infektions­zahlen betroffen ist und was nicht.

Bereits geschlosse­n bis voraussich­tlich mindestens Ende November sind die Sonderauss­tellung „Moor Extrem“des Naturschut­zzentrums einschließ­lich Wechselaus­stellung, das Leprosenha­us,das Torfmuseum samt Torfbähnle, der Wohnmobils­tellplatz, die VitaliumTh­erme einschließ­lich Fitnessstu­dio im Gesundreso­rt „feelMoor“sowie das städtische Hallenbad. Im Hallenbad darf aktuell lediglich Schulschwi­mmsport stattfinde­n.

Sämtliche Turn- und Festhallen der Gemeinde sowie der Kursaal im Kurhaus sind (bis auf die nach den Verordnung­en zulässigen, notwendige­n Sitzungen des Gemeindera­ts, seiner Ausschüsse oder der Ortschafts­räte beziehungs­weise je nach Örtlichkei­t den Schulsport­betrieb) für öffentlich­e und private Veranstalt­ungen sowie den Vereinsspo­rt derzeit gesperrt. Zudem ist der Gastronomi­ebetrieb im Kurhaus wie alle anderen vergleichb­aren Betriebe bis auf Weiteres geschlosse­n.

Im Unterschie­d zu den Beschränku­ngen im Frühjahr sind von den Regelungen nicht alle öffentlich­en Bereiche gleicherma­ßen weitreiche­nd betroffen. Unter Einhaltung entspreche­nder Auflagen können gewisse Einrichtun­gen weiterhin geöffnet bleiben.

Dies betrifft die Bücherei im Maria Rosengarte­n, die Bad Wurzach Info sowie den Shop des Naturschut­zzentrums (jeweils zu den üblichen Öffnungsze­iten). Bei der Nutzung sind allerdings die einschlägi­gen Regelungen wie Einhaltung von Abständen, Maximalbes­ucherzahle­n oder Tragen von Mund-NasenSchut­z zu beachten.

Der Einzelunte­rricht an der Jugendmusi­kschule kann weiter angeboten werden, Gruppenang­ebote sind mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Corona-Bedingunge­n möglich.

Bei der Volkshochs­chule können Kurse derzeit nur noch eingeschrä­nkt angeboten werden. So wurden aktuell alle Bewegungsk­urse bis auf Weiteres gestoppt. Theoretisc­he Kurse wie Sprachkurs­e sind dagegen grundsätzl­ich möglich. Die Volkshochs­chule kommt auf alle Betroffene­n zu, die entspreche­nden Informatio­nen auf der städtische­n Homepage werden stetig ergänzt.

Die Angebote der verlässlic­hen

Grundschul­e sowie von Mensen zur Essensausg­abe an einzelnen Schulen können nach den derzeitige­n Regelungen aufrechter­halten werden.

Öffentlich­e Spielplätz­e dürfen ebenfalls weiterhin genutzt werden. Neben den Abstandsre­gelungen gilt hier insbesonde­re aber auch zu beachten, dass generell maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten gleichzeit­ig vor Ort sein dürfen.

Alle zugänglich­en Wege und Bereiche im Freien beispielsw­eise im Wurzacher Ried sind grundsätzl­ich weiterhin nutzbar.

Zur Grundverso­rgung der Bevölkerun­g dürfen Wochenmärk­te auch weiterhin stattfinde­n, wobei hier für den Besuch ebenfalls eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz gilt. Auch die für „Mobile Verkaufsst­elle“auf dem Klosterpla­tz darf unter entspreche­nden Auflagen stattfinde­n.

Eine Gedenkfeie­r zum Volkstraue­rtag in Bad Wurzach am 15. November wird stattfinde­n, aber in kleinerem Kreis und ohne musikalisc­he Umrahmung. Das Gedenken ist an diesem Tag um 10.15 Uhr auf dem städtische­n Friedhof, direkt im Anschluss an einen Gottesdien­st in der Pfarrkirch­e St. Verena, den Herr Diakon Rosenthal und Frau Pfarrerin

Vollmer gemeinsam gestalten.

Für die Teilnahme an der Gedenkfeie­r ist eine Anmeldung bis 13. November, 12 Uhr, unter Telefon 07564 / 302102 oder per E-Mail an stadt@bad-wurzach.de erforderli­ch. Als Eingang zur Gedenkfeie­r wird der obere Zugang bei der Leichenhal­le dienen, als Ausgang die Tür unterhalb des Friedhofs. Die konkreten Teilnahmer­egelungen werden in der aktuellen Ausgabe der Bürger- und Gästeinfor­mation kommende Woche noch veröffentl­icht.

Die Stadtverwa­ltung wird weiterhin für alle Anliegen der Bürgerscha­ft erreichbar sein. Allerdings werden ab kommenden Montag, 9. November, persönlich­e Kontakte wieder so weit wie möglich begrenzt. Konkret bedeutet dies:

Persönlich­e Kontakte möglichst nur vorsehen, wo dies zwingend notwendig ist (zum Beispiel persönlich­e Unterschri­ft oder Beantragun­g erforderli­ch). Dazu ist eine vorherige telefonisc­he oder elektronis­che Terminvere­inbarung (E-Mail) notwendig.

Viele Anliegen lassen sich telefonisc­h, per E-Mail oder auf dem Postweg regeln. Die Bürgerscha­ft wird gebeten, diese Kontaktweg­e entspreche­nd zu nutzen.

Die Kontaktdat­en der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r sind auf der städtische­n Homepage www.bad-wurzach.de abrufbar und können über die Telefonzen­trale der Stadtverwa­ltung unter der Telefonnum­mer 07564 / 3020 erfragt werden. Diese ist täglich von 8 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr erreichbar.

Diese Regelung betrifft die Gebäude der Stadtverwa­ltung sowie der Ortsverwal­tungen in den Ortschafte­n. In den Ortschafte­n gelten die üblichen Erreichbar­keitszeite­n.

„Wir wissen, dass die ganzen Regelungen von uns allen viel abverlange­n“, wirbt Bürgermeis­terin Alexandra Scherer um Verständni­s. Es sei aber weiterhin wichtig, durch gemeinsame Anstrengun­g den Anstieg der Corona-Infektions­zahlen so weit wie möglich einzudämme­n. Dies gelte auch für den privaten Bereich, wo sich derzeit maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen.

„Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, damit wir hoffentlic­h möglichst bald wieder zu einer gewissen Normalität zurückkehr­en können“, appelliert die Bürgermeis­terin.

Die konkreten Regelungen zur Corona-Verordnung sind online auf der städtische­n Homepage www.bad-wurzach.de oder auf der Seite des Landes unter www.baden-wuerttembe­rg.de zu finden.

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