Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
So wirkt sich der Teil-Lockdown aus
Vom Vitalium bis zur Jugendmusikschule: Was in Bad Wurzach offen hat und was nicht
BAD WURZACH (sz/sl) - Zahlreiche öffentliche Einrichtungen in Bad Wurzach sind von den neuen Corona-Verordnungen des Landes betroffen. Die Verwaltung hat nun zusammengestellt, was vom Teil-Lockdown angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen betroffen ist und was nicht.
Bereits geschlossen bis voraussichtlich mindestens Ende November sind die Sonderausstellung „Moor Extrem“des Naturschutzzentrums einschließlich Wechselausstellung, das Leprosenhaus,das Torfmuseum samt Torfbähnle, der Wohnmobilstellplatz, die VitaliumTherme einschließlich Fitnessstudio im Gesundresort „feelMoor“sowie das städtische Hallenbad. Im Hallenbad darf aktuell lediglich Schulschwimmsport stattfinden.
Sämtliche Turn- und Festhallen der Gemeinde sowie der Kursaal im Kurhaus sind (bis auf die nach den Verordnungen zulässigen, notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse oder der Ortschaftsräte beziehungsweise je nach Örtlichkeit den Schulsportbetrieb) für öffentliche und private Veranstaltungen sowie den Vereinssport derzeit gesperrt. Zudem ist der Gastronomiebetrieb im Kurhaus wie alle anderen vergleichbaren Betriebe bis auf Weiteres geschlossen.
Im Unterschied zu den Beschränkungen im Frühjahr sind von den Regelungen nicht alle öffentlichen Bereiche gleichermaßen weitreichend betroffen. Unter Einhaltung entsprechender Auflagen können gewisse Einrichtungen weiterhin geöffnet bleiben.
Dies betrifft die Bücherei im Maria Rosengarten, die Bad Wurzach Info sowie den Shop des Naturschutzzentrums (jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten). Bei der Nutzung sind allerdings die einschlägigen Regelungen wie Einhaltung von Abständen, Maximalbesucherzahlen oder Tragen von Mund-NasenSchutz zu beachten.
Der Einzelunterricht an der Jugendmusikschule kann weiter angeboten werden, Gruppenangebote sind mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung der Corona-Bedingungen möglich.
Bei der Volkshochschule können Kurse derzeit nur noch eingeschränkt angeboten werden. So wurden aktuell alle Bewegungskurse bis auf Weiteres gestoppt. Theoretische Kurse wie Sprachkurse sind dagegen grundsätzlich möglich. Die Volkshochschule kommt auf alle Betroffenen zu, die entsprechenden Informationen auf der städtischen Homepage werden stetig ergänzt.
Die Angebote der verlässlichen
Grundschule sowie von Mensen zur Essensausgabe an einzelnen Schulen können nach den derzeitigen Regelungen aufrechterhalten werden.
Öffentliche Spielplätze dürfen ebenfalls weiterhin genutzt werden. Neben den Abstandsregelungen gilt hier insbesondere aber auch zu beachten, dass generell maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten gleichzeitig vor Ort sein dürfen.
Alle zugänglichen Wege und Bereiche im Freien beispielsweise im Wurzacher Ried sind grundsätzlich weiterhin nutzbar.
Zur Grundversorgung der Bevölkerung dürfen Wochenmärkte auch weiterhin stattfinden, wobei hier für den Besuch ebenfalls eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz gilt. Auch die für „Mobile Verkaufsstelle“auf dem Klosterplatz darf unter entsprechenden Auflagen stattfinden.
Eine Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Bad Wurzach am 15. November wird stattfinden, aber in kleinerem Kreis und ohne musikalische Umrahmung. Das Gedenken ist an diesem Tag um 10.15 Uhr auf dem städtischen Friedhof, direkt im Anschluss an einen Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Verena, den Herr Diakon Rosenthal und Frau Pfarrerin
Vollmer gemeinsam gestalten.
Für die Teilnahme an der Gedenkfeier ist eine Anmeldung bis 13. November, 12 Uhr, unter Telefon 07564 / 302102 oder per E-Mail an stadt@bad-wurzach.de erforderlich. Als Eingang zur Gedenkfeier wird der obere Zugang bei der Leichenhalle dienen, als Ausgang die Tür unterhalb des Friedhofs. Die konkreten Teilnahmeregelungen werden in der aktuellen Ausgabe der Bürger- und Gästeinformation kommende Woche noch veröffentlicht.
Die Stadtverwaltung wird weiterhin für alle Anliegen der Bürgerschaft erreichbar sein. Allerdings werden ab kommenden Montag, 9. November, persönliche Kontakte wieder so weit wie möglich begrenzt. Konkret bedeutet dies:
Persönliche Kontakte möglichst nur vorsehen, wo dies zwingend notwendig ist (zum Beispiel persönliche Unterschrift oder Beantragung erforderlich). Dazu ist eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung (E-Mail) notwendig.
Viele Anliegen lassen sich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg regeln. Die Bürgerschaft wird gebeten, diese Kontaktwege entsprechend zu nutzen.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de abrufbar und können über die Telefonzentrale der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07564 / 3020 erfragt werden. Diese ist täglich von 8 bis 12 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 17 Uhr erreichbar.
Diese Regelung betrifft die Gebäude der Stadtverwaltung sowie der Ortsverwaltungen in den Ortschaften. In den Ortschaften gelten die üblichen Erreichbarkeitszeiten.
„Wir wissen, dass die ganzen Regelungen von uns allen viel abverlangen“, wirbt Bürgermeisterin Alexandra Scherer um Verständnis. Es sei aber weiterhin wichtig, durch gemeinsame Anstrengung den Anstieg der Corona-Infektionszahlen so weit wie möglich einzudämmen. Dies gelte auch für den privaten Bereich, wo sich derzeit maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen.
„Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, damit wir hoffentlich möglichst bald wieder zu einer gewissen Normalität zurückkehren können“, appelliert die Bürgermeisterin.
Die konkreten Regelungen zur Corona-Verordnung sind online auf der städtischen Homepage www.bad-wurzach.de oder auf der Seite des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de zu finden.