Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Eltern-Kind-Kliniken machen auf ihre Lage aufmerksam
Aktionstag am 10. November auch in der Celenus Fachklinik Bromerhof in Argenbühl
ISNYERBERG (sz) - Mit dem „Vergissmeinnicht-Tag“diesen Dienstag, 10. November, wollen Mutter-VaterKind-Kliniken in Deutschland auf ihre schwierige Lage aufmerksam machen – darunter auch die Celenus Fachklinik Bromerhof. Sie war laut Mitteilung von Mitte März bis Ende Juni auf behördliche Anordnung wegen der Pandemie geschlossen.
Unter Beachtung strenger Hygienerichtlinien, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt seien, fänden seit Ende Juni wieder Mutter-VaterKind-Maßnahmen statt. Die Hygienerichtlinien ließen aber keinen Regelbetrieb zu, sodass die Klinik nicht ausreichend belegt sei, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern.
Jährlich haben bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie laut Pressemitteilung fast 120 000 Mütter und Väter mit ihren Kindern bundesweit in 130 Kliniken an Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen teilgenommen, um gesundheitlichen Belastungen
und Störungen aus der Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf entgegenzuwirken. In den Kliniken engagierten sich mehr als 10 000 Mitarbeiter täglich für die Gesundheit kleiner und großer Patienten.
Nach dem Corona-Lockdown im März seien alle Kliniken mit einem Versorgungsvertrag auf behördliche Anordnung geschlossen worden und konnten frühestens ab Ende Mai 2020 mit umfassenden Einschränkungen wieder öffnen. Die notwendigen, mit den Gesundheitsämtern abgestimmten Hygienerichtlinien und Pandemiepläne ließen allerdings keinen Regelbetrieb zu, weshalb es für die Kliniken keine Möglichkeiten gebe, den Schaden auszugleichen, der dadurch entstehe, dass die Betten coronabedingt nicht so ausgelastet werden können wie vor der Pandemie. Betten stünden zu einem großen Teil leer, so das Schreiben, die finanziellen Reserven der Kliniken seien verbraucht und es werde dringend Hilfe benötigt.
Die Bundesregierung habe zwar weitere Corona-Finanzhilfen angekündigt, damit die wirtschaftlichen Akteure die Auswirkung der Pandemie, denen sie schuldlos ausgesetzt sind, bewältigen und überstehen können. Doch diese Hilfen müssten auch Kliniken in Not erreichen, heißt es in der Pressemitteilung. Das Bundeskabinett habe die Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31. März 2021 beschlossen und damit die von der Deutschen Rentenversicherung finanzierten Rehabilitationskliniken weiterhin unter einen Schutzschirm gestellt, weshalb „nur logisch“sei, dass die gesetzliche Krankenversicherung diesem Weg folgen müsse, „um die Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen zum Wohle der Versicherten zu erhalten“. Doch müssten die Hilfen gerecht verteilt werden, um die Existenz der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und Kinder zu sichern.