Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Ex-Stadtrat wegen versuchter Wahlfälschung verurteilt
Martin Rupflin hat bei der Lindauer OB-Wahl im März die Unterlagen eines anderen ausgefüllt
LINDAU - Er hatte bei der OB-Wahl im März die Briefwahlunterlagen eines anderen ausgefüllt. Dafür ist der ehemalige Stadtrat Martin Rupflin nun wegen falscher Versicherung an Eides statt und versuchter Wahlfälschung verurteilt worden. Der Schuldspruch ist rechtskräftig.
Laut Staatsanwaltschaft Kempten soll Rupflin bei der Stichwahl der Oberbürgermeisterwahl Ende März die Briefwahlunterlagen eines anderen ohne dessen verbindliche Zustimmung ausgefüllt und beim Wahlamt abgegeben, beziehungsweise abgeben lassen haben (die SZ berichtete). Dies flog allerdings noch am selben Tag auf, weil ein Lindauer, der die Tat mitbekommen hatte, Rupflin anzeigte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Bereitschaftsrichter noch am Wahlsonntag einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. „Die Wahlunterlagen wurden noch vor Beginn der Auszählung sichergestellt und bei der Stichwahl nicht als gültige Stimme gezählt“, schreibt Oberstaatsanwalt Sebastian Murer auf Anfrage der SZ. Aus diesem Grund hatte die Tat auch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl. Kurz darauf trat Martin Rupflin von all seinen politischen Ämtern zurück. Vor Gericht musste sich der Lindauer in der Sache am Ende nicht verantworten, wie Staatsanwalt Murer erklärt. Denn die Staatsanwaltschaft hatte keine Anklage erhoben, sondern einen Strafbefehl mit „empfindlicher Geldstrafe“beantragt. Wie hoch genau die Geldstrafe ist, gibt die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten nicht preis. Nur so viel: „Seitens der Staatsanwaltschaft wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt.“30 Tagessätze entsprechen in der Regel einem Nettoeinkommen.
Eine öffentliche Hauptverhandlung hätte nur dann stattgefunden, wenn Rupflin gegen diesen Strafbefehl Einspruch erhoben hätte. „Nach Auskunft des Amtsgerichts Lindau hat der Beschuldigte zwar Einspruch eingelegt, diesen jedoch auf die Tagessatzhöhe beschränkt“, erklärt Murer. „Das heißt, es findet keine Verhandlung mehr zur Sache statt, und der Schuldspruch ist rechtskräftig.“
Zur Höhe der Tagessätze werde nur noch im schriftlichen Verfahren durch Beschluss entschieden. Martin Rupflin selbst wollte sich auf Anfrage der SZ zu dieser Sache nicht äußern.