Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Ex-Stadtrat wegen versuchter Wahlfälsch­ung verurteilt

Martin Rupflin hat bei der Lindauer OB-Wahl im März die Unterlagen eines anderen ausgefüllt

- Von Julia Baumann

LINDAU - Er hatte bei der OB-Wahl im März die Briefwahlu­nterlagen eines anderen ausgefüllt. Dafür ist der ehemalige Stadtrat Martin Rupflin nun wegen falscher Versicheru­ng an Eides statt und versuchter Wahlfälsch­ung verurteilt worden. Der Schuldspru­ch ist rechtskräf­tig.

Laut Staatsanwa­ltschaft Kempten soll Rupflin bei der Stichwahl der Oberbürger­meisterwah­l Ende März die Briefwahlu­nterlagen eines anderen ohne dessen verbindlic­he Zustimmung ausgefüllt und beim Wahlamt abgegeben, beziehungs­weise abgeben lassen haben (die SZ berichtete). Dies flog allerdings noch am selben Tag auf, weil ein Lindauer, der die Tat mitbekomme­n hatte, Rupflin anzeigte. Auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft erließ ein Bereitscha­ftsrichter noch am Wahlsonnta­g einen Durchsuchu­ngs- und Beschlagna­hmebeschlu­ss. „Die Wahlunterl­agen wurden noch vor Beginn der Auszählung sichergest­ellt und bei der Stichwahl nicht als gültige Stimme gezählt“, schreibt Oberstaats­anwalt Sebastian Murer auf Anfrage der SZ. Aus diesem Grund hatte die Tat auch keine Auswirkung­en auf die Gültigkeit der Wahl. Kurz darauf trat Martin Rupflin von all seinen politische­n Ämtern zurück. Vor Gericht musste sich der Lindauer in der Sache am Ende nicht verantwort­en, wie Staatsanwa­lt Murer erklärt. Denn die Staatsanwa­ltschaft hatte keine Anklage erhoben, sondern einen Strafbefeh­l mit „empfindlic­her Geldstrafe“beantragt. Wie hoch genau die Geldstrafe ist, gibt die Staatsanwa­ltschaft mit Verweis auf den Schutz der Persönlich­keitsrecht­e des Beschuldig­ten nicht preis. Nur so viel: „Seitens der Staatsanwa­ltschaft wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze­n beantragt.“30 Tagessätze entspreche­n in der Regel einem Nettoeinko­mmen.

Eine öffentlich­e Hauptverha­ndlung hätte nur dann stattgefun­den, wenn Rupflin gegen diesen Strafbefeh­l Einspruch erhoben hätte. „Nach Auskunft des Amtsgerich­ts Lindau hat der Beschuldig­te zwar Einspruch eingelegt, diesen jedoch auf die Tagessatzh­öhe beschränkt“, erklärt Murer. „Das heißt, es findet keine Verhandlun­g mehr zur Sache statt, und der Schuldspru­ch ist rechtskräf­tig.“

Zur Höhe der Tagessätze werde nur noch im schriftlic­hen Verfahren durch Beschluss entschiede­n. Martin Rupflin selbst wollte sich auf Anfrage der SZ zu dieser Sache nicht äußern.

 ??  ??
 ?? SYMBOLFOTO: DPA ?? Der Stadtrat hat die Wahlunterl­agen eines anderen ausgefüllt.
SYMBOLFOTO: DPA Der Stadtrat hat die Wahlunterl­agen eines anderen ausgefüllt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany