Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Keine rasche Rückkehr zur Normalität

Spahn zweifelt an Weihnachts­feiern – Wolf verteidigt Zulassung von Demonstrat­ionen

- Von Theresa Gnann und dpa

BERLIN/MÜNCHEN/RAVENSBURG Seit anderthalb Wochen ist Deutschlan­d im Teil-Lockdown. Ob die Maßnahmen erfolgreic­h waren, lässt sich noch nicht sagen. Sicher scheint nur, dass es wohl keine rasche Rückkehr zur Normalität geben wird. Vor dem nächsten Corona-Gipfel mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpr­äsidenten am Montag zeichnet sich keine Entspannun­g der Lage ab. Das Infektions­geschehen nehme immer noch in ganz Deutschlan­d zu, Kliniken meldeten zunehmend Engpässe, hieß es am Donnerstag vom Robert-Koch-Institut (RKI).

Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) erklärte, Veranstalt­ungen mit mehr als 10 bis 15 Personen wie etwa Weihnachts­feiern sehe er „in diesem Winter nicht mehr“. Auch Kanzlerin Merkel stimmte die Bevölkerun­g am Donnerstag auf „schwere Wintermona­te“ein. Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder warnte vor voreiligen Lockerunge­n der aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen. „Unser Ziel muss sein, unter die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 zu kommen“, sagte der CSUChef dem „Münchner Merkur“. Laut

RKI liegt der Wert bundesweit bei 138,9. Ob der für November geltende Teil-Lockdown im Dezember verlängert werden muss, ließ Söder offen. „Wenn wir jetzt nur ein bisschen die Zahlen senken und zu früh abbrechen, verfallen wir vielleicht in einen ständigen Wechsel von Lockdown und Öffnung. Das wäre für die Menschen kaum nachvollzi­ehbar.“

Kaum nachvollzi­ehbar ist für viele Bürger auch, dass trotz steigender Infektions­zahlen Demonstrat­ionen gegen die Corona-Maßnahmen zugelassen werden – oftmals auch von Gerichten. Auch seitens der Polizei gab es, etwa nach den Gewaltausb­rüchen zuletzt in Leipzig, daran Kritik. CDU-Politiker Guido Wolf verteidigt die Justiz jedoch. Den Gerichten komme gerade in diesen Zeiten „eine sehr schwierige und verantwort­ungsvolle Aufgabe zu“, sagte BadenWürtt­embergs Justizmini­ster der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Wir dürfen hier nicht vergessen: Das Versammlun­gsrecht ist Voraussetz­ung für jede Demokratie, wie es auch das Bundesverf­assungsger­icht in mehreren Entscheidu­ngen zu Demonstrat­ionen in Corona-Zeiten nochmals klargestel­lt hat.“

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