Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Wirt bedient Gäste in Friedrichshafen
Diese Strafe droht dem Gastronom nun
FRIEDRICHSHAFEN - Wegen Verstoßes gegen die bestehenden CoronaBeschränkungen bekommt ein Friedrichshafener Gastwirt Probleme. Er hatte am Sonntag in der Altstadt Gäste bewirtet. Nun muss er mit einer Anzeige bei der Stadt Friedrichshafen rechnen, wie die Polizei mitteilt.
Auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“bei der Stadt, erklärt Sprecherin Monika Blank zu dem Vorfall: „Aus Gründen des Datenschutzes können wir keine näheren Angaben zum konkreten Fall machen. Zudem handelt es sich um ein laufendes Verfahren.“
Jedoch könne sie eine allgemeine Auskunft geben, nach der die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg untersagt, den Betrieb von Gaststätten derzeit fortzuführen, jedoch den Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdienste erlaubt.
Wer gegen die Regeln verstößt, zahlt ab 250 Euro aufwärts, wie aus
Monika Blanks Erklärung hervorgeht. „Der Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung legt als Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Betriebsverbot von Gaststätten 250 bis 5000 Euro fest. Als Regelsatz wird ein Bußgeld von 500 Euro angegeben“, erläutert die Stadtsprecherin weiter.
In dem Katalog heißt es, dass bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe unter anderem das Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu berücksichtigen ist. Auch spielt es demnach eine Rolle, ob „der Täter oder die Täterin fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsichtig zeigt oder in besonders rücksichtsloser Weise handelt“.
Wie auch andere Wirte in der Innenstadt hatte der betroffene Betreiber des Restaurants am Wochenende einen To-Go-Service angeboten, dabei war es offenbar dazu gekommen, dass die Gäste länger an seinem Lokal stehenblieben. Am Donnerstagnachmittag wollte er sich zu dem weiteren Verlauf und der drohenden Anzeige nicht weiter äußern.