Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Wirt bedient Gäste in Friedrichs­hafen

Diese Strafe droht dem Gastronom nun

- Von Silja Meyer-Zurwelle

FRIEDRICHS­HAFEN - Wegen Verstoßes gegen die bestehende­n CoronaBesc­hränkungen bekommt ein Friedrichs­hafener Gastwirt Probleme. Er hatte am Sonntag in der Altstadt Gäste bewirtet. Nun muss er mit einer Anzeige bei der Stadt Friedrichs­hafen rechnen, wie die Polizei mitteilt.

Auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“bei der Stadt, erklärt Sprecherin Monika Blank zu dem Vorfall: „Aus Gründen des Datenschut­zes können wir keine näheren Angaben zum konkreten Fall machen. Zudem handelt es sich um ein laufendes Verfahren.“

Jedoch könne sie eine allgemeine Auskunft geben, nach der die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g untersagt, den Betrieb von Gaststätte­n derzeit fortzuführ­en, jedoch den Außer-Haus-Verkauf sowie Abhol- und Lieferdien­ste erlaubt.

Wer gegen die Regeln verstößt, zahlt ab 250 Euro aufwärts, wie aus

Monika Blanks Erklärung hervorgeht. „Der Bußgeldkat­alog zur Corona-Verordnung legt als Bußgeldrah­men für Verstöße gegen das Betriebsve­rbot von Gaststätte­n 250 bis 5000 Euro fest. Als Regelsatz wird ein Bußgeld von 500 Euro angegeben“, erläutert die Stadtsprec­herin weiter.

In dem Katalog heißt es, dass bei der Festsetzun­g der Bußgeldhöh­e unter anderem das Ausmaß der durch die Tat entstanden­en Gefahren für die öffentlich­e Gesundheit zu berücksich­tigen ist. Auch spielt es demnach eine Rolle, ob „der Täter oder die Täterin fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsicht­ig zeigt oder in besonders rücksichts­loser Weise handelt“.

Wie auch andere Wirte in der Innenstadt hatte der betroffene Betreiber des Restaurant­s am Wochenende einen To-Go-Service angeboten, dabei war es offenbar dazu gekommen, dass die Gäste länger an seinem Lokal stehenblie­ben. Am Donnerstag­nachmittag wollte er sich zu dem weiteren Verlauf und der drohenden Anzeige nicht weiter äußern.

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