Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Dürfen Österreicher weiterhin zum Einkaufen über die Grenze kommen?
Das Landratsamt Lindau über die aktuelle Situation und den kleinen Grenzverkehr
LINDAU - Österreich ist wegen der zuletzt explodierenden Corona-Infektionszahlen wieder in den Lockdown gegangen: Es herrschen strikte Ausgangsbeschränkungen, nur die Läden für den täglichen Bedarf sind geöffnet. Nach dem großen Andrang in Lindauer Supermärkten am Wochenende haben viele Lindauer die Sorge, dass Österreicher auch weiterhin zum Einkaufen über die Grenze kommen werden. Die Lindauer Zeitung hat bei Sibylle Ehreiser, Sprecherin des Landratsamtes, nachgefragt, wie die rechtliche Lage ist.
Dürfen Österreicher trotz Lockdown bei uns einkaufen oder zum Bummeln gehen und somit das machen, was ihnen im eigenen Land verboten ist?
Für die Menschen in Österreich gelten Ausgangsbeschränkungen in ihrem Land – so sind beispielsweise nur Einkaufsfahrten für den täglichen Bedarf erlaubt. Sollte ein Österreicher gegen die in seinem Land geltenden Regeln verstoßen, so muss er sich nach dortigem Recht verantworten.
Bleibt es bei der bisherigen 24Stunden-Regelung? Dürfen Menschen aus ausländischen CoronaRisikogebieten im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs also für Tagesbesuche bis zu 24 Stunden Dauer in Bayern einreisen, ohne umgehend in Quarantäne zu müssen?
Mit Stand Mittwoch gilt für Bayern die Bayerische-Einreise-Quarantäneverordnung. Hier ist auch nach wie vor der kleine Grenzverkehr zugelassen.
Landrat Stegmann hat seine Bedenken dazu dem Gesundheitsministerium ja bereits mitgeteilt. Werden diese ernst genommen?
Landrat Stegmann hat seine Bedenken bei verschiedenen Anlässen geäußert, aber bisher ohne Erfolg. Die Regelung zum kleinen Grenzverkehr ergibt sich aus der Muster-Quarantäneverordnung des Bundes.
Gibt es für den Landkreis Lindau keine weiteren Interventionsmöglichkeiten?
Nein, die Maßnahmen zum Grenzverkehr treffen Bund und Länder.
Dürfen besorgte Lindauer Einzelhändler Österreichern den Zutritt zu ihren Läden verbieten?
Dies muss der Einzelhändler jeweils selbst entscheiden.
Sind durch die Einreise österreichischer Besucher weitere Ansteckungen zu befürchten?
In Vorarlberg ist die Sieben-TageInzidenz etwa viermal so hoch wie bei uns. Ob dies unmittelbar Einfluss nimmt auf unsere Infektionslage, hängt bestimmt auch davon ab, wie diszipliniert sich alle Beteiligten an die Hygieneregeln mit Mindestabstand und Mund-Nasen-Bedeckung sowie an die Kontaktbeschränkungen halten. Es gilt derzeit aber, mögliche Risiken zu vermeiden, und dazu gehören auch private Einkaufsfahrten oder Fahrten zur Freizeitgestaltung – egal ob von Österreich nach Deutschland oder von Deutschland nach Österreich.