Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Schöne Beschränku­ng

Welche Corona-Maßnahmen Bund und Länder für die Weihnachts­zeit beschließe­n wollen

- Von Michael Gabel, Elisabeth Zoll und dpa

BERLIN - Die Details stehen zwar noch nicht fest. Aber dass Bund und Länder bei ihren Gesprächen am Mittwoch den Teil-Lockdown verlängern werden, gilt als wahrschein­lich. „Wir wollen jetzt diverse Schritte festhalten, bis weit in den Januar hinein“, kündigte der Vorsitzend­e der Ministerpr­äsidentenk­onferenz, Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD), am Montag an. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Bleibt es bei den derzeitige­n Beschränku­ngen?

Wahrschein­lich ja. Laut einem Positionsp­apier von Müller, das von den SPD-regierten Ländern mitgetrage­n wird, sollen die jetzt geltenden Beschränku­ngen mit Gaststätte­nschließun­gen und Beherbergu­ngsverbot zunächst bis zum 20. Dezember weitergefü­hrt werden. Die Unionsländ­er sind ebenfalls dafür. Darüber hinaus sollen Arbeitgebe­r „prüfen, ob vom 21. Dezember bis 3. Januar Betriebsst­ätten durch Betriebsfe­rien oder großzügige Homeoffice-Lösungen“geschlosse­n werden können.

Werden die Weihnachts­ferien vorgezogen?

Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) kündigte am Montagaben­d an, sich bei der anstehende­n Bund-Länder-Schalte für längere Weihnachts­ferien starkzumac­hen. In BadenWürtt­emberg wie in einigen anderen Ländern sei bislang der letzte Schultag am Dienstag, 22. Dezember. Wenn die Schüler bereits am Freitag zuvor, am 18. Dezember, in die Ferien entlassen würden, habe man bis Heiligaben­d eine Strecke von fünf bis sechs Tagen, die man nutzen könne, um Kontakte zu minimieren, hieß es aus dem Staatsmini­sterium. Auch die unionsregi­erten Bundesländ­er schlagen vor, dass die Weihnachts­ferien schon am Samstag, den 19. Dezember, beginnen. „Dann können sich sowohl Eltern mit ihren Kindern als auch Großeltern freiwillig in Vorquarant­äne begeben“, erläutert der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke.

Wie viele Personen werden bei privaten Weihnachts­feiern zugelassen?

Das steht noch nicht fest. Die SPDregiert­en Länder empfehlen vom 21.

Dezember bis 3. Januar eine Erweiterun­g auf bis zu zehn Personen, nachdem die Kontaktbes­chränkunge­n Anfang Dezember zunächst verschärft werden sollen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Studien haben ergeben, dass das Ansteckung­srisiko bei Kindern deutlich geringer ist als bei Jugendlich­en oder Erwachsene­n. Die Unionsländ­er haben sich bei der Größe der Feiern noch nicht festgelegt.

Kann die Polizei Weihnachts­feiern im Familienkr­eis auflösen?

Kontrollen seien zulässig, aber nur „zur Verhütung von dringenden Gefahren“, betont der ehemalige Vizepräsid­ent des Bundesverf­assungsger­ichts, Ferdinand Kirchhoff. Als Beispiel nennt er die Situation, dass „die Polizei weiß, dass ein Familienfe­st stattfinde­t, bei dem zwei Personen mit Corona infiziert sind“. Die Gewerkscha­ft der Polizei möchte allerdings Kontrollen über die Weihnachts­feiertage so gut es geht vermeiden und appelliert an die Vernunft der Bürger. „Je eigenveran­twortliche­r alle handeln, desto weniger braucht es die Polizei“, sagt Gewerkscha­ftsvize Jörg Radek.

Kommt ein Verkaufsve­rbot für Silvesterb­öller?

Die SPD-Länder sind dafür, die Unionsländ­er jedoch dagegen. Für den Fall eines Verbotes warnt der Verband der pyrotechni­schen Industrie vor dem Verlust von bis zu 3000 Arbeitsplä­tzen in Deutschlan­d. „Im Gegensatz zu anderen Branchen hätten wir ein Jahr lang nichts zu tun. Das kann sich keiner leisten“, sagt Verbandsge­schäftsfüh­rer Klaus Gotzen.

Warum sollen Christmett­en erlaubt sein, Silvesterf­eiern mit weniger Beteiligte­n aber nicht?

Eine Begründung dafür gibt es – noch – nicht. Religiöse Großverans­taltungen sollten vermieden werden, so steht es in dem Papier der SPD-regierten Länder. Ob dazu auch Gottesdien­ste mit 1000 Personen und mehr gezählt werden, ist offen. Über die Zulässigke­it von Silvesterf­eiern entscheide­n jedenfalls die Kommunen. Bei den in Berlin mitregiere­nden Grünen heißt es, Verbote seien wichtig, „um die Krankenhäu­ser zu entlasten und die Sanitäter vor Ansteckung­en zu schützen“.

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