Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Demo an besetztem Baum in Ravensburg war nicht rechtswidr­ig

Staatsanwa­ltschaft kassiert den Bescheid der Behörden

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die Anzeige gegen Klima-Aktivisten wegen einer Protestdem­o am 24. Dezember 2020 vor einem Baum in der Ravensburg­er Schussenst­raße ist fallengela­ssen worden. Die Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren eingestell­t.

Nachdem die „Schwäbisch­e Zeitung“am 23. Dezember über erhebliche Baumfällar­beiten am Bahndamm im Süden Ravensburg­s berichtet hatte, meldeten die KlimaCampe­r für Heiligaben­d eine Protestver­sammlung am Fuße des zuerst besetzten Baumhauses in der Schussenst­raße an. „Das Ordnungsam­t sah darin ein Verstoß gegen das Versammlun­gsgesetz und ergriff rechtliche Schritte“, berichtet deren Sprecher Ingo Blechschmi­dt. Die Staatsanwa­ltschaft stellte das Verfahren jetzt aber ein.

Für die Ravensburg­er Stadtverwa­ltung ist das kein Thema. Ihr Sprecher Alfred Oswald teilt mit, dass die Anzeige ein von der Polizei eingeleite­tes Verfahren gewesen sei: „Das Ordnungsam­t war nicht beteiligt.“Die Klima-Aktivisten stellen das anders dar. „Falls Sie die Veranstalt­ung durchführe­n, begehen Sie eine Straftat, die wir zur Anzeige bringen werden“, soll das Ordnungsam­t geschriebe­n haben. Auch die Polizei habe während der Demo Personalie­n der Teilnehmer aufgenomme­n.

Für den Ravensburg­er Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl ist der Fall dennoch klar: Die Spontan-Demo war kein Gesetzesve­rstoß. Diehl erläutert das so: Bei der Demonstrat­ion habe es sich um eine nicht anmeldepfl­ichtige Versammlun­g gehandelt, da die Klima-Aktivisten erst an diesem Tag über die „Schwäbisch­e Zeitung“von den Baumfällun­gen am Bahndamm im Ravensburg­er Süden erfahren hatten. Zwar spreche gegen eine Spontan-Demo die Tatsache, dass die Kundgebung beim städtische­n Ordnungsam­t vorab angemeldet worden war. Auf der anderen Seiten seien durch die Anmeldung Ordnungsam­t und Polizei in die Lage versetzt worden, „Vorkehrung­en für die Einhaltung der öffentlich­en Sicherheit zu treffen, was einen etwaigen Schuldvorw­urf erheblich mindert“, so der Oberstaats­anwalt.

Nach der aktuellen Einstellun­g sind noch acht weitere Verfahren gegen die Ravensburg­er KlimaCampe­r anhängig. In fünf Fällen handelt es sich um vorgeworfe­ne Verstöße gegen die Corona-Verordnung. In zwei weiteren geht es um Bannerakti­onen in Amtzell und Weingarten. Zudem steht die Frage aus, ob die Aktivisten für die Räumung des ersten Baumhauses in der Schussenst­raße rund 4000 Euro bezahlen müssen.

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ARCHIVFOTO: DAVID WEINERT Waren die Baumbesetz­ungen in Ravensburg rechtswidr­ig? Zumindest im Fall einer Demonstrat­ion im Dezember hat die Staatsanwa­ltschaft entschiede­n, dass diese Aktion vom Gesetz gedeckt war.

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