Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Demo an besetztem Baum in Ravensburg war nicht rechtswidrig
Staatsanwaltschaft kassiert den Bescheid der Behörden
RAVENSBURG - Die Anzeige gegen Klima-Aktivisten wegen einer Protestdemo am 24. Dezember 2020 vor einem Baum in der Ravensburger Schussenstraße ist fallengelassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.
Nachdem die „Schwäbische Zeitung“am 23. Dezember über erhebliche Baumfällarbeiten am Bahndamm im Süden Ravensburgs berichtet hatte, meldeten die KlimaCamper für Heiligabend eine Protestversammlung am Fuße des zuerst besetzten Baumhauses in der Schussenstraße an. „Das Ordnungsamt sah darin ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und ergriff rechtliche Schritte“, berichtet deren Sprecher Ingo Blechschmidt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt aber ein.
Für die Ravensburger Stadtverwaltung ist das kein Thema. Ihr Sprecher Alfred Oswald teilt mit, dass die Anzeige ein von der Polizei eingeleitetes Verfahren gewesen sei: „Das Ordnungsamt war nicht beteiligt.“Die Klima-Aktivisten stellen das anders dar. „Falls Sie die Veranstaltung durchführen, begehen Sie eine Straftat, die wir zur Anzeige bringen werden“, soll das Ordnungsamt geschrieben haben. Auch die Polizei habe während der Demo Personalien der Teilnehmer aufgenommen.
Für den Ravensburger Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl ist der Fall dennoch klar: Die Spontan-Demo war kein Gesetzesverstoß. Diehl erläutert das so: Bei der Demonstration habe es sich um eine nicht anmeldepflichtige Versammlung gehandelt, da die Klima-Aktivisten erst an diesem Tag über die „Schwäbische Zeitung“von den Baumfällungen am Bahndamm im Ravensburger Süden erfahren hatten. Zwar spreche gegen eine Spontan-Demo die Tatsache, dass die Kundgebung beim städtischen Ordnungsamt vorab angemeldet worden war. Auf der anderen Seiten seien durch die Anmeldung Ordnungsamt und Polizei in die Lage versetzt worden, „Vorkehrungen für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit zu treffen, was einen etwaigen Schuldvorwurf erheblich mindert“, so der Oberstaatsanwalt.
Nach der aktuellen Einstellung sind noch acht weitere Verfahren gegen die Ravensburger KlimaCamper anhängig. In fünf Fällen handelt es sich um vorgeworfene Verstöße gegen die Corona-Verordnung. In zwei weiteren geht es um Banneraktionen in Amtzell und Weingarten. Zudem steht die Frage aus, ob die Aktivisten für die Räumung des ersten Baumhauses in der Schussenstraße rund 4000 Euro bezahlen müssen.