Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Gemeinderat überstimmt die Verwaltung
Gebührenerhebung für die Notbetreuung im Kindergarten war Streitpunkt in jüngster Sitzung
BAD WURZACH - In welchem Umfang Eltern für die Notbetreuung ihrer Kinder im Kindergarten Gebühren zahlen müssen, war ein Streitpunkt in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Einigkeit herrschte im Gremium, dass den Eltern die Gebühren erlassen werden, wenn sie die Einrichtung während der Corona-Schließung von Dezember bis Februar nicht in Anspruch genommen haben. Das Land erstattet dabei der Stadt 80 Prozent der in der Zeit vom 11. Januar bis 21. Februar entgangenen Gebühren. Auf den Ausfällen sitzen bleibt die Kommune dagegen für die Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar.
Doch wie sollen die Gebühren berechnet werden für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten? Die Stadtverwaltung sprach sich in ihrer Vorlage im Gemeinderat für eine Härtefallregelung aus. Grundsätzlich sollte danach die reguläre Gebühr verlangt werden, außer das Kind war an maximal fünf Tagen im Monat im Kindergarten.
Stadtrat Karl-Heinz Buschle (Freie Wähler) stellte dagegen in der Sitzung den Antrag, dass taggenau abgerechnet wird. Wer also beispielsweise zehn Tage die Notbetreuung genutzt hat, zahlt für zehn Tage, bei drei Tagen für drei Tage. Das sei, so Buschle, eine gerechte Lösung.
Eine taggenaue Abrechnung sei für die Verwaltung ein großer Mehraufwand,
entgegnete Bürgermeisterin Alexandra Scherer (CDU). „Das ist nicht wirklich praktikabel.“Zudem gab sie zu bedenken, dass der finanzielle Verlust für die Stadt dann noch größer sei als die sowieso schon veranschlagten fast 19 000 Euro. Und schließlich werde auch bei normalem Betrieb nicht taggenau abgerechnet, sondern pauschal, obwohl auch in diesen Zeiten ein Kind wegen Urlaubs oder Krankheit nicht jeden Tag komme.
„Alle Eltern wussten, was es kostet“, sprang Stadträtin Yvonne Reich (CDU) der Verwaltung bei.
Bernhard Schad und Michael Rauneker (beide FW) unterstützen dagegen Buschles Antrag. „In beiden Fällen, taggenaue Abrechnung oder Härtefall,
muss die Anwesenheit der Kinder überprüft werden. Der Aufwand ist also nur minimal größer und für die Verwaltung leistbar“, so Rauneker.
Ewald Riedl (CDU) schlug ein Stufenmodell als Kompromiss vor. Dies wurde aber nicht weiter diskutiert. Stattdessen kam es schließlich zur Abstimmung über Buschles Antrag einer taggenauen Abrechnung. Zwölf der 21 Gremiumsmitglieder stimmten dafür, die restlichen neun dagegen.
Einhelligkeit herrschte dagegen darüber, dass für die Notbetreuung in der verlässlichen Grundschule/ flexible Nachmittagsbetreuung die regulären Gebühren erhoben werden. Auch hier erstattet das Land der Kommune einen Teil ihres Verlustes.