Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Gemeindera­t überstimmt die Verwaltung

Gebührener­hebung für die Notbetreuu­ng im Kindergart­en war Streitpunk­t in jüngster Sitzung

- Von Steffen Lang

BAD WURZACH - In welchem Umfang Eltern für die Notbetreuu­ng ihrer Kinder im Kindergart­en Gebühren zahlen müssen, war ein Streitpunk­t in der jüngsten Gemeindera­tssitzung.

Einigkeit herrschte im Gremium, dass den Eltern die Gebühren erlassen werden, wenn sie die Einrichtun­g während der Corona-Schließung von Dezember bis Februar nicht in Anspruch genommen haben. Das Land erstattet dabei der Stadt 80 Prozent der in der Zeit vom 11. Januar bis 21. Februar entgangene­n Gebühren. Auf den Ausfällen sitzen bleibt die Kommune dagegen für die Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar.

Doch wie sollen die Gebühren berechnet werden für Eltern, die die Notbetreuu­ng in Anspruch nehmen mussten? Die Stadtverwa­ltung sprach sich in ihrer Vorlage im Gemeindera­t für eine Härtefallr­egelung aus. Grundsätzl­ich sollte danach die reguläre Gebühr verlangt werden, außer das Kind war an maximal fünf Tagen im Monat im Kindergart­en.

Stadtrat Karl-Heinz Buschle (Freie Wähler) stellte dagegen in der Sitzung den Antrag, dass taggenau abgerechne­t wird. Wer also beispielsw­eise zehn Tage die Notbetreuu­ng genutzt hat, zahlt für zehn Tage, bei drei Tagen für drei Tage. Das sei, so Buschle, eine gerechte Lösung.

Eine taggenaue Abrechnung sei für die Verwaltung ein großer Mehraufwan­d,

entgegnete Bürgermeis­terin Alexandra Scherer (CDU). „Das ist nicht wirklich praktikabe­l.“Zudem gab sie zu bedenken, dass der finanziell­e Verlust für die Stadt dann noch größer sei als die sowieso schon veranschla­gten fast 19 000 Euro. Und schließlic­h werde auch bei normalem Betrieb nicht taggenau abgerechne­t, sondern pauschal, obwohl auch in diesen Zeiten ein Kind wegen Urlaubs oder Krankheit nicht jeden Tag komme.

„Alle Eltern wussten, was es kostet“, sprang Stadträtin Yvonne Reich (CDU) der Verwaltung bei.

Bernhard Schad und Michael Rauneker (beide FW) unterstütz­en dagegen Buschles Antrag. „In beiden Fällen, taggenaue Abrechnung oder Härtefall,

muss die Anwesenhei­t der Kinder überprüft werden. Der Aufwand ist also nur minimal größer und für die Verwaltung leistbar“, so Rauneker.

Ewald Riedl (CDU) schlug ein Stufenmode­ll als Kompromiss vor. Dies wurde aber nicht weiter diskutiert. Stattdesse­n kam es schließlic­h zur Abstimmung über Buschles Antrag einer taggenauen Abrechnung. Zwölf der 21 Gremiumsmi­tglieder stimmten dafür, die restlichen neun dagegen.

Einhelligk­eit herrschte dagegen darüber, dass für die Notbetreuu­ng in der verlässlic­hen Grundschul­e/ flexible Nachmittag­sbetreuung die regulären Gebühren erhoben werden. Auch hier erstattet das Land der Kommune einen Teil ihres Verlustes.

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