Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Gemeinderat beschließt „gerechte Lösung“
Notbetreuung in den Kindergärten wird taggenau abgerechnet
AITRACH - Eltern müssen für die Zeit der Kindergartenschließung in Aitrach im Januar und Februar keine Gebühren bezahlen. Wer die Notbetreuung nutzte, erhält von der Kirchengemeinde als Träger der beiden Einrichtungen eine taggenaue Abrechnung.
Das beschloss der Gemeinderat Aitrach in seiner Sitzung am Montagabend in Treherz einstimmig. Er folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung. Das Land erstatte der Gemeinde 80 Prozent der entgehenden Gebühren, informierte Bürgermeister Thomas Kellenberger (CDU) das Gremium.
Die bereits vom Land der Gemeinde gezahlte allgemeine CoronaHilfe für 2020 in Höhe von rund 35 300 Euro fließt zum Großteil (28 800 Euro) an die Kirchengemeinde als Erstattung für die ebenfalls erlassenen Kindergartengebühren von April bis Juni. „Damit tragen wir fürs vergangene Jahr 100 Prozent des Abmangels“, so der Bürgermeister. Wie man für 2021 verfahre, sei noch im Gespräch mit der Kirche zu klären.
Für Kinder in der Notbetreuung wird für Januar und Februar der Beitrag taggenau abgerechnet. „Das ist eine gerechte Lösung“, freute sich Peter Beuter (SPD). Erlassen werden auch die Beiträge für die Schulkindbetreuung, sofern nicht Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Und auch für das gesamte restliche Schuljahr gilt: Nur wer die Betreuung in Anspruch nimmt, muss zahlen.
„Hoffen wir, dass diese Situation nicht mehr lange dauert“, sagte Kellenberger. Denn die finanzielle Belastung für die Gemeinde sei angesichts gleichbleibender Fixkosten sehr hoch.