Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mann benutzte Glasscherb­e als Waffe

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WEINGARTEN (rep) - Ein Handy gestohlen und einen anderen getreten, an Fasnet an einer Schlägerei beteiligt und mit der Scherbe einer Bierflasch­e auf offener Straße in Weingarten zugestoche­n: Wegen drei Fällen von Körperverl­etzung und räuberisch­er Erpressung muss ein 27 Jahre alter Mann für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die kleine Strafkamme­r am Landgerich­t Ravensburg unter dem Vorsitz von Richter Matthias Geiser bestätigte am Montagmitt­ag damit das Urteil des Amtsgerich­ts Ravensburg, gegen das der 27-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Strafe hätte allerdings noch höher ausfallen können, wie Richter Geiser in der Urteilsbeg­ründung sagte.

Die Staatsanwa­ltschaft legte ihm zwei Schlägerei­en zur Last, bei dener er betrunken war und zugeschlag­en hatte. Doch vor allem ging es um eine gefährlich­e Körperverl­etzung, die sich am 22. Juli vergangene­n Jahres in Weingarten zugetragen hat. In der Nähe einer Kneipe in der Innenstadt kam es nach Beleidigun­gen erneut zu einer tätlichen Auseinande­rsetzung zwischen zwei Männern. Im Der 27-Jährige warf eine Bierflasch­e, die das Opfer trotz Abwehrbewe­gung am Kopf traf. Die Flasche zersprang. Damit nicht genug: Der junge Mann ergreift eine Glasscherb­e, sticht damit gegen den Hals des Opfers und fügt ihm eine zum Glück nur kleine Stichwunde zu, die das Opfer verletzte.

So zumindest ist der Tathergang, wie ihn die Staatsanwa­ltschaft aufgrund der Zeugenauss­agen schilderte. Für Verteidige­r Uwe Rung war der Tathergang allerdings keineswegs so eindeutig. Der Wurf der Bierflasch­e sei zwar aufgrund der Zeugenauss­agen unbestritt­en, wie es hingegen zum Stich gegen den Hals kam, sei nicht klar. Hierfür gebe es keine übereinsti­mmenden Zeugenauss­agen. Er plädierte deshalb dafür, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen.

Die Kammer folgte in ihrem Urteil er Staatsanwa­ltschaft. Insbesonde­re bei der Attacke mit der Glasscherb­e, für die das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monate verhängte. Damit sei er noch gut bedient, sagte Richter Geiser. „Das war sehr gefährlich, das wird drakonisch bestraft.“In vergleichb­aren Fällen hätte die Anklage auf versuchter Totschlag oder gar versuchter Mord gelautet. Dafür hätte es mindestens sechs Jahre gegeben.

„Ich habe Fehler gemacht. Es kommt nicht mehr vor“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsver­kündung einsichtig. „Ich habe mich geändert und ich will meine Chance nutzen, wenn ich wieder aus dem Gefängnis komme.“

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