Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Mann benutzte Glasscherbe als Waffe
WEINGARTEN (rep) - Ein Handy gestohlen und einen anderen getreten, an Fasnet an einer Schlägerei beteiligt und mit der Scherbe einer Bierflasche auf offener Straße in Weingarten zugestochen: Wegen drei Fällen von Körperverletzung und räuberischer Erpressung muss ein 27 Jahre alter Mann für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Die kleine Strafkammer am Landgericht Ravensburg unter dem Vorsitz von Richter Matthias Geiser bestätigte am Montagmittag damit das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg, gegen das der 27-Jährige Berufung eingelegt hatte. Die Strafe hätte allerdings noch höher ausfallen können, wie Richter Geiser in der Urteilsbegründung sagte.
Die Staatsanwaltschaft legte ihm zwei Schlägereien zur Last, bei dener er betrunken war und zugeschlagen hatte. Doch vor allem ging es um eine gefährliche Körperverletzung, die sich am 22. Juli vergangenen Jahres in Weingarten zugetragen hat. In der Nähe einer Kneipe in der Innenstadt kam es nach Beleidigungen erneut zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Im Der 27-Jährige warf eine Bierflasche, die das Opfer trotz Abwehrbewegung am Kopf traf. Die Flasche zersprang. Damit nicht genug: Der junge Mann ergreift eine Glasscherbe, sticht damit gegen den Hals des Opfers und fügt ihm eine zum Glück nur kleine Stichwunde zu, die das Opfer verletzte.
So zumindest ist der Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Zeugenaussagen schilderte. Für Verteidiger Uwe Rung war der Tathergang allerdings keineswegs so eindeutig. Der Wurf der Bierflasche sei zwar aufgrund der Zeugenaussagen unbestritten, wie es hingegen zum Stich gegen den Hals kam, sei nicht klar. Hierfür gebe es keine übereinstimmenden Zeugenaussagen. Er plädierte deshalb dafür, die Strafe deutlich niedriger anzusetzen.
Die Kammer folgte in ihrem Urteil er Staatsanwaltschaft. Insbesondere bei der Attacke mit der Glasscherbe, für die das Gericht eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monate verhängte. Damit sei er noch gut bedient, sagte Richter Geiser. „Das war sehr gefährlich, das wird drakonisch bestraft.“In vergleichbaren Fällen hätte die Anklage auf versuchter Totschlag oder gar versuchter Mord gelautet. Dafür hätte es mindestens sechs Jahre gegeben.
„Ich habe Fehler gemacht. Es kommt nicht mehr vor“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung einsichtig. „Ich habe mich geändert und ich will meine Chance nutzen, wenn ich wieder aus dem Gefängnis komme.“