Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
U14 darf bei Inzidenz über 100 trainieren
STUTTGART (sz) - Nach Einführung der Bundes-Notbremse hat das Land Baden-Württemberg seine CoronaVerordnung an die neuen, bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst. Die zentrale Botschaft für den Sport lautet: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer regionalen Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in Fünfer-Gruppen. Darauf weist der Württembergische Fußballverband (WFV) hin. Das Training leitende Personen bräuchten einen negativen Schnelltest von offizieller Stelle.
Damit habe das Land die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes umgesetzt, heißt es. Zu beachten sei die Absenkung der Altersgrenze von U15- auf unter 14-Jährige.
Außerdem gilt für den Sport: Liegt die Inzidenz unter 50, ist im Freien kontaktarmes Training von maximal zehn Personen ab 14 Jahren erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist Sport im Freien und in geschlossenen Räumen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder dürfen im Freien weiter in Gruppen von bis zu 20 Persoenen bis einschließlich 13 Jahren trainieren.
Steigt die Inzidenz über 100, ist im Freien oder in geschlossenen Räumen nur noch kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit Haushaltsangehörigen erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern weiter kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt. Ausgenommen ist die WC-Einzelnutzung.