Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Schweizer stimmen für 13. Rente
Wählerinnen und Wähler sagen Ja zu höheren Altersbezügen – Regierung erleidet eine schwere Schlappe
- Schweizer Rentnerinnen und Rentner können sich freuen: Sie werden eine 13. Rentenzahlung im Jahr erhalten. Eine Mehrheit von 58 Prozent der eidgenössischen Stimmbevölkerung votierte laut Hochrechnung des Instituts GFS Bern für die Rentenerhöhung; auch die nötige Mehrheit der Kantone sagte demnach Ja zu mehr Geld im Alter. Mit der Entscheidung vom Sonntag erleidet die Regierung eine schwere Schlappe. Die Regierung, der Bundesrat, hatte gegen die Zusatzzahlung mobil gemacht. Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag kommt nun in die Verfassung und wird nach einer Übergangsfrist wirksam. „Ein Superzeichen für unsere Rentnerinnen und Rentner“, sagte Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB). Der SGB war die treibende Kraft hinter der Initiative „Für ein besseres Leben im
Alter“. Die Gewerkschafter begründen die Notwendigkeit einer 13. Rente aus der staatlichen Altersund Hinterlassenenversicherung (AHV) vor allem mit den steigenden Kosten. In den vergangenen Jahren hätten anschwellende Ausgaben für Mieten, Krankenkassenprämien, Strom und Lebensmittel eine ganze Monatsrente weggefressen. „Deshalb braucht es jetzt die 13. AHV-Rente“, gab Gewerkschafts-Präsident Maillard die Parole aus. „Nach einem Leben voller Arbeit haben immer mehr Rentnerinnen und Rentner Mühe, über die Runden zu kommen.“Auch die Sozialdemokraten und die Grünen unterstützen die Forderung nach mehr Geld für die Ruheständler. Konkret werden die Berechtigten jedes Jahr neben den zwölf Monatsrenten eine 13. Zahlung in gleicher Höhe erhalten. Die minimale jährliche Altersrente für Einzelne
wird um 1225 Schweizer Franken (1277 Euro) auf 15.925 Franken (16.598 Euro) angehoben. Die maximale jährliche Altersrente für Einzelne steigt um 2450 Schweizer Franken (2569 Euro) auf 31.850 Franken (33.395 Euro). Die AHV gilt als der bedeutendste Pfeiler der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist als sogenannte
Volksversicherung für alle obligatorisch. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen ein. Zudem fließen Bundesgelder und Steuern in die AHV-Kasse. Neben der AHV-Rente beziehen die meisten Schweizer im Alter Leistungen aus einer betrieblichen Pensionskasse. Regierung und Parlament hatten die 13. Rente als nicht finanzierbar abgelehnt. „Auch ohne 13. Rente ist die finanzielle Stabilität der AHV mittelfristig gefährdet: Geburtenstarke Jahrgänge erreichen das AHV-Alter und die Lebenserwartung steigt“, warnte die Regierung.
In einer zweiten Abstimmung lehnten die Eidgenossen erwartungsgemäß eine schrittweise Anhebung des Rentenalters von 65 auf 66 Jahre ab. Danach sollte es an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Initiative stammte von den liberalen Jungfreisinnigen.