Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Beim Lärmschutz haben die Räte einiges auszusetzen
Mehr Maßnahmen gefordert – Doch innerorts ist zu wenig Lärm
- Die Lärmkartierung durch das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erfolgt erstmals auf Basis eines neuen und europaweit harmonisierten Berechnungsverfahrens.
„Mit Tempolimit wäre der Käs’ gegessen.“Dieser Spruch wurde nicht während der jüngsten Aitracher Gemeinderatssitzung geäußert, in der Bürgermeister Thomas Kellenberger ausführlich über die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde berichtete.
Vielmehr erfolgte dieser Kommentar kürzlich in Memmingen, wo auch das Thema Lärmschutz an Autobahn Richtung Volkratshofen diskutiert wurde. Er hätte aber auch zur Aitracher Lärmsituation
gepasst, denn von der gestiegenen Belästigung sind dort auch mehr Menschen betroffen, wie aus dem Bericht des Gemeindechefs hervorging.
Es gab einiges zu bereden, und einige Räte hätten sich eine Beteiligung der vom Lärm betroffenen Personen gewünscht, zumal bei der Sitzung Rederecht für die Öffentlichkeit anberaumt war. Von Seiten der Räte kam die Kritik, dass nur die Autobahn 96 in die Lärmaktionsplanung einbezogen worden sei. Dabei tragen auch der immer stärkere Flugverkehr und der Schienenverkehr zur Erhöhung des Verkehrslärmes in der Illertalgemeinde bei.
Bemängelt wurde auch, dass zum Beispiel bei wachsender Wohnbebauung die Randbezirke des Gemeindegebietes im Plan nicht berücksichtigt werden. Unabhängig von den gesetzlichen Lärmwerten gäbe es hohe Belastungen entlang der gesamten Ortsränder bis in die Mitte der Gemeinde. Daher müssten Verbesserungen des Lärmschutzes an der Autobahn vielen Personen und nicht nur einzelnen hoch betroffenen Personen, besonders im Bereich der Neue-Welt-Straße, zu Gute kommen.
Problematisch sah man auch, dass in der Vergangenheit schon vorgekommen sei, dass die Verkehrszahlen zur bayerischen Seite aus unerklärlichen Gründen stark abwichen. Auf der bayerischen Autobahnseite wurden immer wieder Lärmschutzmaßnahmen verwirklicht. Leider hätten die vergangenen Vorstöße der Gemeinde zu einem Tempolimit, aber nie zum Erfolg geführt, eben weil die gesetzlichen Werte für eine Lärmsanierung an der Autobahn nicht erreicht worden wären, so Kellenberger.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, diese Gesichtspunkte mit in die Berichterstattung zum Lärmaktionsplan aufzunehmen und der Autobahn GmbH zur Stellungnahme zukommen zu lassen. Auch wurde im Hinblick auf die Zuhörerschaft darauf hingewiesen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Stellungnahmen einbringen sollen, sodass auch aus der Bevölkerung heraus die Situation verdeutlicht wird.
Wie sich die Lärmsituation innerhalb der Ortschaft darstellt, dazu habe die Gemeinde für sich selbst im Jahr 2020 eine vereinfachte Lärmpegelabschätzung in Auftrag gegeben. Diese wird nicht durch die Lärmkartierung der LUBW erfasst, da erst Straßen über einem durchschnittlichen täglichen Verkehr von 8200 Kfz begutachtet werden. Gemessen wurde die Ortsdurchfahrt an der Haupt-/Bahnhofstraße. Einmal mit etwa 7000 Kfz/Tag in der Ferienzeit und außerhalb der Ferienzeit mit circa 5000 Kfz/Tag.
Die Untersuchung kam zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Orientierungswerte 70/ 60 dB(A) tags/nachts für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen voraussichtlich nur an einzelnen wenigen, sehr nahe an der Straße stehenden Gebäuden erreicht werde, so dass eine Pflicht zum Einschreiten,beispielsweise durch Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, nicht gegeben sei.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit werde durchgeführt, so Kellenberger. Sein Appell: „Wir wären froh über viele Anregungen von der Bevölkerung.“