Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Keine Kirche für Petrusbrud­erschaft

Das Bistum hat 2013 eine Anfrage aus dem Priesterse­minar Wigratzbad abgelehnt

- Von Linda Sendlinger

WIGRATZBAD - Die Petrusbrud­erschaft möchte für ihr Priesterse­minar in Wigratzbad eine eigene Kirche bauen. In der renovierte­n, zeltförmig­en Sühnekirch­e der benachbart­en Gebetsstät­te kann die konservati­ve Bruderscha­ft nicht mehr nach ihren Vorstellun­gen die heilige Messe feiern. So einfach ist das aber nicht, denn das Bistum hat klare Regeln dafür, wer wo eine Kirche bauen darf.

Die Bruderscha­ft stört unter anderem, dass sich in der Sühnekirch­e der Hochaltar seit dem Umbau 2013 nicht mehr durch Stufen absetzt (wir berichtete­n). Um eine Kirche zu bauen, braucht es aber die „ausdrückli­ch und schriftlic­h erteilte Zustimmung des Bischofs“, sagt Bistums-Pressespre­cher Karl-Georg Michel. Der Bischof wiederum muss vorher die Ortspfarre­r der benachbart­en Gemeinden anhören und den Priesterra­t, in dem neben dem Bi- schof 35 Pfarrer, Vikare und andere katholisch­e Würdenträg­er sitzen.

Im Oktober 2013 hat die Petrusbrud­erschaft Bischof Konrad Zdarsa um seine Zustimmung für den Bau einer eigenen Kirche gebeten, sagt Michel. Doch der Bischof lehnte ab. Die Begründung: Es gebe in Wigratzbad bereits mehrere öffentlich­e Sakralräum­e. Ein zusätzlich­er Neubau sei laut Michel also "weder notwendig noch wünschensw­ert". Zudem haben die Petrusbrüd­er selbst eine eigene kleine Seminarkir­che in ihrem Priesterse­minar.

Auch für den Bau von Kapellen, also einem Ort, an dem Gläubige einen Gottesdien­st feiern dürfen, hat die Kirche Vorschrift­en. Der Bischof muss sich den Ort, wo die Kapelle stehen soll, selbst ansehen oder einen Beauftragt­en schicken. Dann entscheide­t er, ob der Platz für eine Kapelle geeignet ist. Auch für eine Privatkape­lle, die nur einzelne Personen oder Familien nutzen, muss er seine Einwilligu­ng erteilen.

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