Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Fronreute beschließt Lärmaktionsplan
Neue Geschwindigkeitsmessanlage für Staig und Flüsterasphalt für Blitzenreute
FRONREUTE - Die Gemeinde Fronreute hat einvernehmlich einen Lärmaktionsplan beschlossen. Das ist ein Ergebnis aus der jüngsten Gemeinderatssitzung. In Staig wurde bereits ein Flüsterasphalt verlegt, jetzt soll ein solcher in der Ortsdurchfahrt Blitzenreute verlegt und zudem eine neue Geschwindigkeitsmessanlage in Staig in beide Richtungen installiert werden.
Schon im alten Rom – zurzeit von Caesar – wurde der Lieferverkehr in die Nacht verlegt, um Behinderungen und laute Staus zu vermeiden. Das hat dann aber zu Protesten der Anwohner geführt. Heute versucht man, diesen Zielkonflikt pragmatischer und mit den Beteiligten zu lösen. Das maßgebliche Instrument hierzu sind Lärmaktionspläne – wie jener der Gemeinde Fronreute.
Um zunächst diese Maßnahmen anzusprechen, so ist zu bemerken, dass die zuständigen staatlichen Behörden diese umsetzen. Schon vor der nun erfolgten Beschlussfassung hat das Straßenbauamt in der Zwischenzeit in Staig innerorts bereits einen sogenannten Flüsterasphalt verlegt. Solche Beläge haben eine offenporige Oberfläche, sodass der Schall insbesondere von kaum erkennbaren Hohlräumen großteils geschluckt wird. Der Effekt kann ähnlich beschrieben werden wie in Wohnungen beim Unterschied von Holzund Teppichböden. Ein solcher lärmoptimierter Fahrbahnbelag – so der offizielle Fachausdruck – ist nun auch für die Ortsdurchfahrt in Blitzenreute vorgesehen. Allerdings nicht sofort, sondern im Rahmen der nächsten Ausbesserung des Fahrbahnbelags.
Sehr viel früher dürften Schilder an der Bundesstraße in Blitzenreute kommen, die eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer festlegen. Entgegen dem Wunsch der Anwohner wird aber nicht die gesamte Ortsdurchfahrt auf „Tempo 30“zwischen 22 und 6 Uhr begrenzt sein, sondern nur die Strecke mit dichter Bebauung. Wegen des schon verlegten Flüsterasphalts ist diese Maßnahme in Staig nicht vorgesehen. Stattdessen regt der Lärmaktionsplan an, dass in Staig künftig eine neue Geschwindigkeitsmessanlage angebracht wird, die fortan auf beide Fahrtrichtungen ausgerichtet ist. Zudem wird in der Planung der Bau einer Fußgängerunterführung in Staig angeregt, doch besteht wenig Hoffnung, dass dies Realität wird. So lautete die klare Aussage des zuständigen Beraters und Fachplaners des mit der Erarbeitung des Aktionsplans beauftragten Ingenieurbüros. Mehr Hoffnung besteht, dass im Zuge des nächsten Bundesverkehrswegeplans die Ortsumfahrung von Blitzenreute und Staig Berücksichtigung findet – dies aber erst weit nach 2020.
Kleinere Empfehlungen betreffen den Vorschlag von Zuschüssen für Lärmschutzfenster und von Displays zur Geschwindigeitsanzeige sowie Maßnahmen für die Ortsdurchfahrten von Malmishaus und Schreckensee. Dort soll es eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung geben, und zwar während dort die Umleitungsstrecke im Zuge der Bauarbeiten an der Bundesstraße nach Altshausen durchführt.
Nicht leise, aber leiser Bei der einvernehmlichen Verabschiedung im Rat hob Bürgermeister Oliver Spieß hervor, dass Fronreute die erste der 13 in dieser Angelegenheit kooperierenden Nachbar-Kommunen gewesen ist, die ihren Lärmaktionsplan verabschiedet hat.
Eine Grundlage für den Fronreuter Plan waren eine Begutachtung durch die zuständige Landesanstalt und die Erarbeitung einer 2013 vorgestellten Lärmkarte. Diese beruht auf Berechnungen, nicht einer Messung der Verkehrsströme. Diese Grundlage sollte dann eine Güterabwägung zwischen dem Gut des Ruhebedürfnisses und dem Gut des fließenden Verkehrs möglich machen. Zudem wurde es so möglich, die Situation in Fronreute mit derjenigen in anderen Kommunen im Vergleich stimmig einzuschätzen.
Rechtliche Basis der Lärmaktionspläne ist die von der Europäischen Kommission 2002 erlassene Umgebungslärm-Richtlinie. Diese war 2005 Basis für eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und wird seither von den Bundesländern umgesetzt. Auch in Baden-Württemberg ging es zunächst um eine Entlastung der Ballungsräume und Städte und erst dann um eine Umsetzung im ländlichen Raum. Auch im Fall von Fronreute haben Verwaltung und Gemeinderat mit dem beauftragten Ingenieurbüro Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die dann mit den Interessen der Träger der öffentlichen Belange – darunter auch die Straßenbehörden – abgeglichen wurden. Dies hat dann zu tragfähigen Kompromissen und zur jetzt verabschiedeten Liste geführt. Ist dann dereinst alles Realität, wird es in Fronreute an den Durchgangsstraßen zwar nicht leise, aber immerhin leiser sein.