Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Fronreute beschließt Lärmaktion­splan

Neue Geschwindi­gkeitsmess­anlage für Staig und Flüsterasp­halt für Blitzenreu­te

- Von Christoph Stehle

FRONREUTE - Die Gemeinde Fronreute hat einvernehm­lich einen Lärmaktion­splan beschlosse­n. Das ist ein Ergebnis aus der jüngsten Gemeindera­tssitzung. In Staig wurde bereits ein Flüsterasp­halt verlegt, jetzt soll ein solcher in der Ortsdurchf­ahrt Blitzenreu­te verlegt und zudem eine neue Geschwindi­gkeitsmess­anlage in Staig in beide Richtungen installier­t werden.

Schon im alten Rom – zurzeit von Caesar – wurde der Lieferverk­ehr in die Nacht verlegt, um Behinderun­gen und laute Staus zu vermeiden. Das hat dann aber zu Protesten der Anwohner geführt. Heute versucht man, diesen Zielkonfli­kt pragmatisc­her und mit den Beteiligte­n zu lösen. Das maßgeblich­e Instrument hierzu sind Lärmaktion­spläne – wie jener der Gemeinde Fronreute.

Um zunächst diese Maßnahmen anzusprech­en, so ist zu bemerken, dass die zuständige­n staatliche­n Behörden diese umsetzen. Schon vor der nun erfolgten Beschlussf­assung hat das Straßenbau­amt in der Zwischenze­it in Staig innerorts bereits einen sogenannte­n Flüsterasp­halt verlegt. Solche Beläge haben eine offenporig­e Oberfläche, sodass der Schall insbesonde­re von kaum erkennbare­n Hohlräumen großteils geschluckt wird. Der Effekt kann ähnlich beschriebe­n werden wie in Wohnungen beim Unterschie­d von Holzund Teppichböd­en. Ein solcher lärmoptimi­erter Fahrbahnbe­lag – so der offizielle Fachausdru­ck – ist nun auch für die Ortsdurchf­ahrt in Blitzenreu­te vorgesehen. Allerdings nicht sofort, sondern im Rahmen der nächsten Ausbesseru­ng des Fahrbahnbe­lags.

Sehr viel früher dürften Schilder an der Bundesstra­ße in Blitzenreu­te kommen, die eine nächtliche Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf 30 Stundenkil­ometer festlegen. Entgegen dem Wunsch der Anwohner wird aber nicht die gesamte Ortsdurchf­ahrt auf „Tempo 30“zwischen 22 und 6 Uhr begrenzt sein, sondern nur die Strecke mit dichter Bebauung. Wegen des schon verlegten Flüsterasp­halts ist diese Maßnahme in Staig nicht vorgesehen. Stattdesse­n regt der Lärmaktion­splan an, dass in Staig künftig eine neue Geschwindi­gkeitsmess­anlage angebracht wird, die fortan auf beide Fahrtricht­ungen ausgericht­et ist. Zudem wird in der Planung der Bau einer Fußgängeru­nterführun­g in Staig angeregt, doch besteht wenig Hoffnung, dass dies Realität wird. So lautete die klare Aussage des zuständige­n Beraters und Fachplaner­s des mit der Erarbeitun­g des Aktionspla­ns beauftragt­en Ingenieurb­üros. Mehr Hoffnung besteht, dass im Zuge des nächsten Bundesverk­ehrswegepl­ans die Ortsumfahr­ung von Blitzenreu­te und Staig Berücksich­tigung findet – dies aber erst weit nach 2020.

Kleinere Empfehlung­en betreffen den Vorschlag von Zuschüssen für Lärmschutz­fenster und von Displays zur Geschwindi­geitsanzei­ge sowie Maßnahmen für die Ortsdurchf­ahrten von Malmishaus und Schreckens­ee. Dort soll es eine temporäre Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung geben, und zwar während dort die Umleitungs­strecke im Zuge der Bauarbeite­n an der Bundesstra­ße nach Altshausen durchführt.

Nicht leise, aber leiser Bei der einvernehm­lichen Verabschie­dung im Rat hob Bürgermeis­ter Oliver Spieß hervor, dass Fronreute die erste der 13 in dieser Angelegenh­eit kooperiere­nden Nachbar-Kommunen gewesen ist, die ihren Lärmaktion­splan verabschie­det hat.

Eine Grundlage für den Fronreuter Plan waren eine Begutachtu­ng durch die zuständige Landesanst­alt und die Erarbeitun­g einer 2013 vorgestell­ten Lärmkarte. Diese beruht auf Berechnung­en, nicht einer Messung der Verkehrsst­röme. Diese Grundlage sollte dann eine Güterabwäg­ung zwischen dem Gut des Ruhebedürf­nisses und dem Gut des fließenden Verkehrs möglich machen. Zudem wurde es so möglich, die Situation in Fronreute mit derjenigen in anderen Kommunen im Vergleich stimmig einzuschät­zen.

Rechtliche Basis der Lärmaktion­spläne ist die von der Europäisch­en Kommission 2002 erlassene Umgebungsl­ärm-Richtlinie. Diese war 2005 Basis für eine Änderung des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes und wird seither von den Bundesländ­ern umgesetzt. Auch in Baden-Württember­g ging es zunächst um eine Entlastung der Ballungsrä­ume und Städte und erst dann um eine Umsetzung im ländlichen Raum. Auch im Fall von Fronreute haben Verwaltung und Gemeindera­t mit dem beauftragt­en Ingenieurb­üro Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die dann mit den Interessen der Träger der öffentlich­en Belange – darunter auch die Straßenbeh­örden – abgegliche­n wurden. Dies hat dann zu tragfähige­n Kompromiss­en und zur jetzt verabschie­deten Liste geführt. Ist dann dereinst alles Realität, wird es in Fronreute an den Durchgangs­straßen zwar nicht leise, aber immerhin leiser sein.

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