Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Pflegebedü­rftige sollen besser beraten werden

Große Koalition beschließt drittes Pflegestär­kungsgeset­z – Patientens­chützer üben Kritik

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BERLIN (dpa) - Die 2,8 Millionen Pflegebedü­rftigen und ihre Angehörige­n sollen künftig besser über Möglichkei­ten der Pflege beraten werden. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen. Das sieht das dritte Pflegestär­kungsgeset­z vor, das die Koalition am Donnerstag im Bundestag beschloss. Die Linken und die Grünen übten massive Kritik und stimmten gegen das Gesetz.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Hermann Gröhe (CDU) wies darauf hin, dass sich das Gesetz in eine Reihe von Pflegerefo­rmen einglieder­t. So sollen Demenzkran­ke ab kommendem Jahr gleichen Zugang zu den Unterstütz­ungsangebo­ten erhalten. Ausrichten solle sich die Hilfe im Zuge der Umstellung der bisherigen Pflegestuf­en auf Pflegegrad­e stärker am persönlich­en Bedarf. „Das macht aber auch bessere Beratung erforderli­ch.“Linke und Grüne kritisiert­en die Schritte als unzureiche­nd.

Für einen Ausbau des Netzes der Beratungss­tellen sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativr­echt zur Einrichtun­g von Pflegestüt­zpunkten erhalten. Beratung aus einer Hand durch kommunale Stellen soll modellhaft in bis zu 60 Landkreise­n und kreisfreie­n Städten erprobt werden.

Betrügern in der ambulanten Pflege soll es schwerer gemacht werden: Gegen Abrechnung­sbetrug soll die gesetzlich­e Krankenver­sicherung ein systematis­ches Prüfrecht erhalten. Bisher konnten die Kontrolleu­re der Krankenver­sicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpfleg­e tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließ­lich häusliche Krankenpfl­ege anbieten. Fälle von Abrechnung­sbetrug hatten für Schlagzeil­en gesorgt, bei denen sich Pflegebedü­rftige, Angehörige und betrügeris­che Dienste zusammenge­tan haben sollen.

Nach jüngsten Todesfälle­n im Zuge von Heilprakti­ker-Behandlung­en wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfun­g von Heilprakti­keranwärte­rn geschaffen.

An den Plänen für mehr Pflegebera­tung gab es Kritik. „Parallele Versorgung­sstrukture­n in der Pflegebera­tung helfen den betroffene­n Menschen nicht weiter“, warnte der Chef der baden-württember­gischen AOK, Christophe­r Hermann.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, bemängelte: „Die Pflegebera­tung bleibt intranspar­ent.“Das Nebeneinan­der von Pflegekass­en, Pflegedien­sten oder Pflegestüt­zpunkten bleibe weiterhin möglich.

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FOTO: DPA Demenzkran­ke erhalten ab kommendem Jahr den gleichen Zugang zur Unterstütz­ung wie Menschen mit körperlich­en Leiden.

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