Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Mehr Preiskampf bei Medizinpro­dukten

Ein aktuelles BGH-Urteil könnte medizinisc­he Hilfsmitte­l billiger machen

-

KARLSRUHE (dpa) - Krankenver­sicherte dürfen auf Preisnachl­ässe bei medizinisc­hen Hilfsmitte­ln wie Schuheinla­gen, Blutzucker­tests oder Hörgeräten hoffen. Ein Grundsatzu­rteil erlaubt es den Händlern solcher Produkte, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzlich­e Krankenkas­se zu erlassen. Zwar seien die Versichert­en prinzipiel­l zur Selbstbete­iligung verpflicht­et, entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag. Dem Händler stehe es aber frei, von der Einziehung des fälligen Betrags auf eigene Kosten abzusehen.

Zu den Hilfsmitte­ln zählen auch Messgeräte, Prothesen und Rollstühle. Auswirkung­en für verschreib­ungspflich­tige Arzneimitt­el gibt es nicht.

„Für die Versichert­en können sich dadurch erhebliche Einsparung­en ergeben“, sagte eine BGH-Sprecherin nach der Urteilsver­kündung. Bei bewilligte­n Hilfsmitte­ln haben die Patienten in der Regel zwischen fünf und zehn Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Bei Produkten zum Verbrauch wie Spritzen oder Inkontinen­zhilfen sind es zehn Prozent der Kosten je Packung bei maximal zehn Euro im Monat.

Offen ist allerdings, wie viele Händler von dem nun höchstrich­terlich ermöglicht­en Zuzahlungs­verzicht tatsächlic­h Gebrauch machen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s, die den Fall vor Gericht gebracht hatte, beobachtet solche Werbeaktio­nen bisher vorwiegend im Bereich der Diabetiker­Produkte. Dort geht es nach Auskunft der verklagten Dr. Schweizer GmbH um kleine Beträge von höchstens zwei Euro für die Abgabe von Teststreif­en oder Lanzetten.

Dafür extra eine Rechnung auszustell­en und notfalls Mahnungen zu verschicke­n, sei unverhältn­ismäßig, sagte Geschäftsf­ührer Stephan Schweizer in Karlsruhe. Das Familienun­ternehmen aus der Nähe von Ulm vertreibt über einen Onlineshop vorwiegend Diabetiker-Bedarf. Im Laden könne die Zuzahlung an der Kasse einfach abkassiert werden. Die Firma hatte deshalb 2013 mit dem Erlass der Zuzahlung geworben.

Die Wettbewerb­sschützer hatten Dr. Schweizer abgemahnt und verklagt, weil sie kleine Händler und Apotheken im Nachteil sehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany