Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Im Januar tritt neue Abwassersatzung in Kraft
WEINGARTEN (nico) - Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben tritt in Weingarten zum 1. Januar 2017 eine neue Abwassersatzung in Kraft. Der Gemeinderat hat die Satzung am Montag beschlossen. Das hat Auswirkungen auf Abwassergebühren und Beitragssätze. Durch die Abwassergebühr werden die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung refinanziert. Die Gebührensätze wurden an das gesunkene Zinsniveau angepasst und konnten daher gesenkt werden. Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist der tatsächliche Wasserverbrauch eines jeden Bürgers. Maßgeblich für die Berechnung der Niederschlagsgebühr ist die versiegelte Fläche auf einem Grundstück. Bisher betrugen die Gebühren 1,12 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 57 Cent pro Quadratmeter Niederschlagswasserr. Ab 1. Januar betragen sie 1,09 Euro beim Schmutzwasser und 44 Cent beim Regenwasser.
Durch die fortlaufenden Investitionen in das städtische Abwassernetz mussten die Beitragssätze geringfügig erhöht werden, die sich aus der Anzahl und Größe der angeschlossenen Grundstücke ans Kanalnetz beziehungsweise der Geschossfläche der darauf erstellten Gebäude berechnen lassen. Exemplarisch: Für ein Grundstück in einem neuen Wohngebiet mit einer Fläche von 500 Quadratmetern und einem zweigeschossigen Haus entsteht bis 31. Dezember ein Abwasserbeitrag in Höhe von 2296 Euro. Ab 1. Januar beträgt der Beitrag 2890 Euro. Betroffen von der Erhöhung der Abwasserbeiträge sind lediglich Neubauvorhaben oder Grundstücke, auf denen vorhandene Bauwerke erweitert werden.