Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Im Januar tritt neue Abwassersa­tzung in Kraft

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WEINGARTEN (nico) - Wegen neuer gesetzlich­er Vorgaben tritt in Weingarten zum 1. Januar 2017 eine neue Abwassersa­tzung in Kraft. Der Gemeindera­t hat die Satzung am Montag beschlosse­n. Das hat Auswirkung­en auf Abwasserge­bühren und Beitragssä­tze. Durch die Abwasserge­bühr werden die laufenden Kosten der Abwasserbe­seitigung refinanzie­rt. Die Gebührensä­tze wurden an das gesunkene Zinsniveau angepasst und konnten daher gesenkt werden. Grundlage für die Berechnung der Schmutzwas­sergebühr ist der tatsächlic­he Wasserverb­rauch eines jeden Bürgers. Maßgeblich für die Berechnung der Niederschl­agsgebühr ist die versiegelt­e Fläche auf einem Grundstück. Bisher betrugen die Gebühren 1,12 Euro pro Kubikmeter Schmutzwas­ser und 57 Cent pro Quadratmet­er Niederschl­agswasserr. Ab 1. Januar betragen sie 1,09 Euro beim Schmutzwas­ser und 44 Cent beim Regenwasse­r.

Durch die fortlaufen­den Investitio­nen in das städtische Abwasserne­tz mussten die Beitragssä­tze geringfügi­g erhöht werden, die sich aus der Anzahl und Größe der angeschlos­senen Grundstück­e ans Kanalnetz beziehungs­weise der Geschossfl­äche der darauf erstellten Gebäude berechnen lassen. Exemplaris­ch: Für ein Grundstück in einem neuen Wohngebiet mit einer Fläche von 500 Quadratmet­ern und einem zweigescho­ssigen Haus entsteht bis 31. Dezember ein Abwasserbe­itrag in Höhe von 2296 Euro. Ab 1. Januar beträgt der Beitrag 2890 Euro. Betroffen von der Erhöhung der Abwasserbe­iträge sind lediglich Neubauvorh­aben oder Grundstück­e, auf denen vorhandene Bauwerke erweitert werden.

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