Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Das kommt auf die Autofahrer zu

Die Pkw-Maut bringt viele Neuerungen für In- und Ausländer

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BERLIN (dpa) - Worauf müssen sich Autofahrer bei der Pkw-Maut einstellen? Einige wichtige Punkte nach der Einigung mit der EU-Kommission auf nachträgli­che Änderungen der Maut-Gesetze:

Straßennet­z: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnne­tz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstra­ßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

Mautpreise für Inländer: Alle inländisch­en Autobesitz­er müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreu­ndlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

Mautpreise für Fahrer aus dem Ausland: Für sie gibt es neben der Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeitta­rife: Eine Zehn-TagesMaut für 2,50, vier, acht, 14 oder 20 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für sieben, elf, 18, 30 oder 40 Euro.

Ausgleich für Inländer: Inländer sollen für Mautzahlun­gen durch eine geringere Kfz-Steuer entlastet werden – auf den Cent genau. So würden etwa für einen VW Polo 1.2 TSI künftig 24 Euro Maut und 28 Euro Steuer fällig – statt bisher 52 Euro Steuer. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

Besondere Fahrzeuge: Mautpflich­tig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroaut­os, Wagen von Behinderte­n und Krankenwag­en sind mautfrei.

Kontrollen: Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernsch­ild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrollie­rt werden soll dies in Stichprobe­n durch einen elektronis­chen Kennzeiche­n-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell gelöscht werden.

Strafen: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieb­en werden.

Rückzahlun­gen: Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstra­ßen gefahren sind, können die Maut zurückford­ern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuc­h sein.

Inkrafttre­ten: Wann die Regelungen greifen, ist vorerst offen. Zuerst müssen die bereits geltenden Gesetze geändert werden. Sicher ist: Starten kann die Maut erst nach der Bundestags­wahl im Herbst 2017.

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