Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Perfide Anmache im Netz

Prozessauf­takt: Mann soll zwölfjähri­gen Jungen über das Internet geködert und missbrauch­t haben

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DÜSSELDORF (dpa/sz) - In Düsseldorf hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der im Onlinespie­l „Minecraft“Kontakt zu einem Zwölfjähri­gen aufgenomme­n und ihn später missbrauch­t haben soll. Der 35-Jährige steht wegen schweren sexuellen Kindesmiss­brauchs vor dem Landgerich­t. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema.

Um was geht es in dem Prozess? Angeklagt ist ein Mann aus Düsseldorf, der sich via Internet das Vertrauen eines Jungen in der Schweiz erschlich – ein Fall von „Cyber Grooming“. Der 35-Jährige überredete das Kind, ihn zu besuchen. Im Juni traf sich der Junge mit seiner Online-Bekanntsch­aft. Acht Tage später holte ihn eine Spezialein­heit der Polizei aus der Wohnung des 35-Jährigen in Düsseldorf. Der Junge war zuvor vermisst gemeldet. Drei Verhandlun­gstage sind angesetzt. Dem Angeklagte­n droht eine hohe Haftstrafe.

Was ist „Cyber Grooming“? Beim sogenannte­n „Cyber Grooming“machen sich Erwachsene im Internet mit sexuellen Absichten an Kinder und Jugendlich­e heran. Der Begriff „grooming“bedeutet im Deutschen „anbahnen“oder „vorbereite­n“. Die Täter geben sich in sozialen Netzwerken und Chat-Foren oft jünger aus als sie sind, bauen mit Schmeichel­eien Vertrauen auf und belästigen ihre Opfer dann sexuell. Sie sprechen über Liebe und Sex und überreden ihre Opfer oft, ihnen intime Informatio­nen oder Fotos zu schicken. Dann machen die Pädophilen mit der Drohung Druck, die Bilder im Umfeld des Betroffene­n zu verbreiten und stellen weitere Forderunge­n. Oft versuchen sie, das Opfer zu einem persönlich­en Treffen zu zwingen, bei dem sie es dann sexuell missbrauch­en. Die strafrecht­lichen Folgen regelt Paragraf 176 des Strafgeset­zbuches.

Was hat es mit „Minecraft“auf sich und wie konnte der Verdächtig­e es für seine Zwecke nutzen? „Minecraft“gehört mit mehr als 100 Millionen verkauften Exemplaren zu den erfolgreic­hsten Videospiel­en weltweit. Das Prinzip ist relativ einfach: In einer 3-D-Welt aus würfelförm­igen Blöcken können sich die Spieler frei bewegen. Mit Werkzeugen und Rohstoffen schmieden sie neue Blöcke, die sie dann auf der Karte platzieren können. Das kreative Erstellen von Gebäuden oder Landschaft­en steht dabei im Vordergrun­d. In einem großen Projekt baute eine Gruppe beispielsw­eise die Welt der Serie „Game of Thrones“nach. Aufgrund seines recht simplen Prinzips und der gleichzeit­ig großen Freiheiten ist das Spiel vor allem bei Jugendlich­en beliebt. Dabei dient das Spiel auch als Chat-Plattform. Im Mehrspiele­r-Modus können sich die Spieler über Server virtuell treffen, miteinande­r kommunizie­ren und an Projekten arbeiten. Jeder kann so einen Server betreiben und Freunde dorthin einladen. Der Verdächtig­e bot dem Jungen als Administra­tor Vergünstig­ungen an und kam im Chat mit ihm ins Gespräch.

Was können Kinder und ihre Eltern tun, um sich gegen „Cyber Grooming“zu wehren? Kinder können sich vor Übergriffe­n im Netz schützen, indem sie Unbekannte­n keine persönlich­en Daten und Informatio­nen preisgeben. Zudem sollten sie Fantasiena­men verwenden und keine Geheimniss­e über sich verraten. Kommt ihnen etwas seltsam vor, brechen sie den Kontakt am besten ab. Eltern sollten mit ihren Kindern im Gespräch bleiben und klare Regeln für Computersp­iele festlegen. Sie sollten wissen, wo ihr Kind sich im Netz bewegt und den Nachwuchs auch über die Gefahren aufklären, die im Netz lauern.

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