Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Religiöse Kleidung im Gericht: Grüne und CDU loten Kompromiss aus

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STUTTGART (lsw) - Der Koalitions­streit zum Umgang mit religiös besetzten Kleidungss­tücken im Gerichtssa­al ist so gut wie beigelegt. Grünen-Fraktionsc­hef Andreas Schwarz (Foto: dre) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, für hauptamtli­che Richter und Staatsanwä­lte solle das Tragen von religiösen Symbolen wegen der Neutralitä­tspflicht der Justiz ausgeschlo­ssen sein. Für andere Gruppen, darunter Schöffen, Rechtspfle­ger und Protokolla­nten, solle das Verbot aber nicht gelten, sagte Schwarz.

Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) signalisie­rte Zustimmung: „Das Entscheide­nde ist für mich, dass es in Baden-Württember­g keine Richter und Staatsanwä­lte mit religiösen Symbolen gibt.“CDUFraktio­nschef Wolfgang Reinhart sagte, er begrüße, dass sich die Grünen in der Sache doch noch bewegten. „Daher sehe ich eine gute Chance, dass wir einen Kompromiss beim Verbot religiös besetzter Kleidungss­tücke im Gerichtssa­al vereinbare­n und umsetzen können.“

Minister Wolf sagte zu dem sich abzeichnen­den Kompromiss: „Wenn wir uns am Ende darauf verständig­en sollten, ist klar: In Baden-Württember­g wird es keine Berufsrich­ter oder Staatsanwä­lte mit religiösen Symbolen wie zum Beispiel Kopftuch geben.“Baden-Württember­g werde dann das erste Land sein, dass dies klar und eindeutig verbiete. „Objektivit­ät und Neutralitä­t der Justiz sind ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Für Ehrenamtli­che müssten dann im Einzelfall Befangenhe­itsregelun­gen geprüft werden.“

Für die FDP ist der Kompromiss­vorschlag weder logisch begründet noch sinnvoll. Fraktionsc­hef HansUlrich Rülke und Rechtsexpe­rte Nico Weinmann teilten mit: „Das prinzipiel­le Verbot religiöser Kleidungss­tücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlic­hen Charakter besitzt.“

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