Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Religiöse Kleidung im Gericht: Grüne und CDU loten Kompromiss aus
STUTTGART (lsw) - Der Koalitionsstreit zum Umgang mit religiös besetzten Kleidungsstücken im Gerichtssaal ist so gut wie beigelegt. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz (Foto: dre) sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag, für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte solle das Tragen von religiösen Symbolen wegen der Neutralitätspflicht der Justiz ausgeschlossen sein. Für andere Gruppen, darunter Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten, solle das Verbot aber nicht gelten, sagte Schwarz.
Justizminister Guido Wolf (CDU) signalisierte Zustimmung: „Das Entscheidende ist für mich, dass es in Baden-Württemberg keine Richter und Staatsanwälte mit religiösen Symbolen gibt.“CDUFraktionschef Wolfgang Reinhart sagte, er begrüße, dass sich die Grünen in der Sache doch noch bewegten. „Daher sehe ich eine gute Chance, dass wir einen Kompromiss beim Verbot religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal vereinbaren und umsetzen können.“
Minister Wolf sagte zu dem sich abzeichnenden Kompromiss: „Wenn wir uns am Ende darauf verständigen sollten, ist klar: In Baden-Württemberg wird es keine Berufsrichter oder Staatsanwälte mit religiösen Symbolen wie zum Beispiel Kopftuch geben.“Baden-Württemberg werde dann das erste Land sein, dass dies klar und eindeutig verbiete. „Objektivität und Neutralität der Justiz sind ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Für Ehrenamtliche müssten dann im Einzelfall Befangenheitsregelungen geprüft werden.“
Für die FDP ist der Kompromissvorschlag weder logisch begründet noch sinnvoll. Fraktionschef HansUlrich Rülke und Rechtsexperte Nico Weinmann teilten mit: „Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlichen Charakter besitzt.“