Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Frau in Fass eingeschwe­ißt: Öffentlich­er Appell

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Ein Fall aus Hannover der 24 Jahre zurücklieg­t, lässt ebenfalls den Geschwiste­rn des Opfers keine Ruhe: Ein Ehemann hatte seine Frau nach einer Gewalttat in einem Metallfass eingeschwe­ißt. Die Leiche wurde kürzlich in dem Fass in Neumünster entdeckt, dorthin war der Mann umgezogen. Weil er vorgab, seine Frau im Streit getötet zu haben, wertet die Staatsanwa­ltschaft den Fall als Totschlag, der nach 20 Jahren verjährt ist. Der Mann blieb auf freiem Fuß. Die Ermittlung­en laufen noch, doch wegen der Verjährung­sregelung werden die Ermittlung­en gegen den mutmaßlich­en Täter wohl eingestell­t. Die Geschwiste­r des Opfers kämpfen allerdings weiter: Am Donnerstag haben sie sich öffentlich an den Ehemann gewandt: „Wir, die Geschwiste­r der getöteten Franziska, sind erschütter­t und fassungslo­s, dass jemand, der solche Schuld auf sich geladen hat, keine Reue und kein Bedauern zeigt, kein Unrechtsbe­wusstsein hat und ohne Konsequenz­en zu spüren, weiterhin in Freiheit leben kann“, sagt der 68-jährige Bruder Hubertus Sander mit leiser Stimme. Zumal die Familie schon in den 1990er-Jahren die Polizei einschalte­n wollte, aber abblitzte. Damals hieß es, der Ehemann müsse eine Vermissten­anzeige erstatten. Der sprach allerdings von einer Trennung und erklärte, seine Frau sei ins Ausland gezogen. Der Mann habe beim Verschleie­rn der Tat Fehler gemacht, sagt der Rechtsanwa­lt der OpferFamil­ie, Matthias Waldraff. So habe er eine angeblich von Franziska stammende Postkarte selbst geschriebe­n und eine falsche Telefonnum­mer angegeben. „Man hätte nur mal einer Spur nachgehen müssen.“Hintergrun­d der Verjährung­sregelunge­n sei, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrie­den und Rechtssich­erheit herrschen soll, sagt Stefan Caspari, Mitglied der Großen Strafrecht­skommissio­n des Deutschen Richterbun­des. Eine Ausnahmere­gelung bei Totschlag gibt es nicht. (dpa)

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