Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Frau in Fass eingeschweißt: Öffentlicher Appell
Ein Fall aus Hannover der 24 Jahre zurückliegt, lässt ebenfalls den Geschwistern des Opfers keine Ruhe: Ein Ehemann hatte seine Frau nach einer Gewalttat in einem Metallfass eingeschweißt. Die Leiche wurde kürzlich in dem Fass in Neumünster entdeckt, dorthin war der Mann umgezogen. Weil er vorgab, seine Frau im Streit getötet zu haben, wertet die Staatsanwaltschaft den Fall als Totschlag, der nach 20 Jahren verjährt ist. Der Mann blieb auf freiem Fuß. Die Ermittlungen laufen noch, doch wegen der Verjährungsregelung werden die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter wohl eingestellt. Die Geschwister des Opfers kämpfen allerdings weiter: Am Donnerstag haben sie sich öffentlich an den Ehemann gewandt: „Wir, die Geschwister der getöteten Franziska, sind erschüttert und fassungslos, dass jemand, der solche Schuld auf sich geladen hat, keine Reue und kein Bedauern zeigt, kein Unrechtsbewusstsein hat und ohne Konsequenzen zu spüren, weiterhin in Freiheit leben kann“, sagt der 68-jährige Bruder Hubertus Sander mit leiser Stimme. Zumal die Familie schon in den 1990er-Jahren die Polizei einschalten wollte, aber abblitzte. Damals hieß es, der Ehemann müsse eine Vermisstenanzeige erstatten. Der sprach allerdings von einer Trennung und erklärte, seine Frau sei ins Ausland gezogen. Der Mann habe beim Verschleiern der Tat Fehler gemacht, sagt der Rechtsanwalt der OpferFamilie, Matthias Waldraff. So habe er eine angeblich von Franziska stammende Postkarte selbst geschrieben und eine falsche Telefonnummer angegeben. „Man hätte nur mal einer Spur nachgehen müssen.“Hintergrund der Verjährungsregelungen sei, dass nach einer gewissen Zeit Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen soll, sagt Stefan Caspari, Mitglied der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes. Eine Ausnahmeregelung bei Totschlag gibt es nicht. (dpa)