Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Andreas Brand will OB in Friedrichshafen bleiben
OB-Wahl ist am 12. März 2017 – Die Bewerbungsfrist hat begonnen
FRIEDRICHSHAFEN - Andreas Brand war am Samstag der Erste, der seine Bewerbungsunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl am 12. März 2017 in den Briefkasten des Rathauses geworfen hat. Die Pole Position hat sich der amtierende OB damit schon mal auf dem Stimmzettel gesichert. Ob er Mitbewerber bekommt, wird sich zeigen. Die Bewerbungsfrist endet am 13. Februar 2017.
Bislang sind keine Gegenkandidaten für Brand bekannt. Dessen erste achtjährige Amtszeit endet am 4. Juni 2017. Die politischen Parteien haben mitgeteilt, dass sie auf einen eigenen Kandidaten verzichten werden. Freie Wähler und CDU unterstützen offensiv die erneute Kandidatur des amtierenden OB. Eine Initiative um den Stadtbild-Aktivisten Philipp Fuhrmann hatte angekündigt, einen Bewerber präsentieren zu wollen. Bislang hat die Gruppe aber keinen Namen genannt.
Frist endet am 13. Februar Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung kann sich jede(r) Deutsche im Sinne von Artikel 116 und Unionsbürger, der zwischen 25 und 68 Jahre alt ist, in Deutschland wohnt und wählbar ist, bewerben. Den Bewerbungsunterlagen müssen unter anderem eine Wählbarkeitsbescheinigung, eine eidesstattliche Versicherung bezüglich der Wählbarkeit sowie 100 Unterstützungsunterschriften beiliegen. Und so geht’s weiter: Nach Ende der Bewerbungsfrist am 13. Februar, um 18 Uhr, wird tags drauf der Gemeindewahlausschuss tagen. Den Vorsitz des aus sechs Gemeinderäten aller Fraktionen bestehenden Gremiums hat Erster Bürgermeister Stefan Köhler. Am 16. Februar werden die zugelassenen Bewerber bekanntgeben. Eine öffentliche Kandidatenvorstellung wird voraussichtlich am 20. Februar stattfinden. Wer Briefwahl beantragt, bekommt sie Wahlunterlagen zugeschickt und kann ab diesem Zeitpunkt schon sein Kreuzchen machen. Zur Wahl aufgerufen sind (Stand 28. November 2016) 47 589 Häfler, davon 4004 EU-Bürger und 1062 Bürger zwischen 16 und 17 Jahren. Sollte eine Neuwahl erforderlich sein, wird diese am 26. März abgehalten.