Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Lebenslange Haft nach Mord in Metzgerei
Ein 37-Jähriger hatte seine Ex-Freundin im schwäbischen Donzdorf vor den Augen der Kinder erstochen
ULM (dpa) - Weil er seine schwangere Ex-Freundin vor den Augen der Kinder getötet hat, muss ein 37-Jähriger lebenslänglich ins Gefängnis. Das Landgericht Ulm verurteilte den Mann am Montag wegen heimtückischen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Es ist kurz nach halb acht am Morgen des 4. April im schwäbischen Donzdorf, eine junge Mutter ist mit ihren drei kleinen Jungs zu Fuß auf der Hauptstraße unterwegs. Die 25Jährige will mit ihnen in den Kindergarten. Nach der Trennung von ihrem alten hat sie einen neuen Partner gefunden. Sie ist wieder schwanger, in der 13. Woche, will bald heiraten. Plötzlich taucht ihr früherer Freund auf. Die beiden streiten sich. Der 37Jährige zieht ein Messer.
Die Frau flüchtet in eine nahe Metzgerei. Dort holt er sie ein. Er sticht mit aller Kraft auf ihren Körper ein. Sie sinkt blutend zu Boden. Er zieht ihren Kopf an den Haaren wieder hoch und macht weiter – 21-mal, bis sie sich nicht mehr rührt. Mehrere Menschen in der Metzgerei müssen die Tat mit ansehen. Auch die kleinen Kinder sehen zu, wie ihre Mutter stirbt. Sie sind drei, fünf und sechs Jahre alt.
Der Fall von Donzdorf schockiert die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haft. Nach Auffassung des Gerichts in Ulm ermordete der Mann seine ExPartnerin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. „Er konnte es nicht ertragen, dass sie sich einem neuen Mann zugewandt hat“, sagte der Richter am Montag. Sie habe sich nicht wehren können. Die Verteidigerin hatte hingegen auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlag plädiert.
Kinder sind traumatisiert Ein Jugendpsychiater hatte in dem Prozess die dramatischen seelischen Folgen für die hinterbliebenen Kinder aufgezeigt. Der Dreijährige zeige Hinweise auf eine posttraumatische Belastungsstörung, die älteren beiden Jungen hätten ähnliche Symptome. Die Kinder seien froh, dass sie „die Schrecken des Zusammenlebens in der Familie“hinter sich lassen konnten, sagte der Experte.
Täter und Opfer waren von 2008 bis 2015 liiert. Immer wieder kommt es zur Gewalt. Der 27-Jährige schlägt Frau und Kinder. Mit der Trennung wird das Verhältnis nicht einfacher: Er stellt ihr nach, schreibt ihr Hunderte Nachrichten. Eigentlich darf er sich ihr gar nicht mehr nähern, sie nicht mehr anrufen. Doch er setzt sich immer wieder über ein gerichtliches Annäherungsverbot hinweg. Dann erfährt er von ihrer Schwangerschaft, woraufhin er sie tötet.
Vor Gericht will er sich nicht mehr an die Tat erinnern. Er sei aber organisiert und zielgerichtet vorgegangen, urteilte der Richter. Der Angeklagte gab bereits nach den Plädoyers an, die Tat zu bedauern: „Möge ihr Platz das Paradies sein, ich akzeptiere meine Schuld.“