Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Keine Entlastung für lärmgeplag­te Anwohner

Zu wenig Bürger sind betroffen – Bodnegger Gemeindera­t bezweifelt Sinn des Lärmaktion­splans

- Von Bettina Musch

BODNEGG - Wegen des hohen Verkehrsau­fkommens in Rotheidlen auf der B 32 ist die Gemeinde Bodnegg verpflicht­et, einen Lärmaktion­splan aufzustell­en, und hat das im Jahr 2014 auch getan. Das Verfahren ist jetzt abgeschlos­sen. Jedoch zeigt sich, dass weder Land noch Kreis Lärmschutz­maßnahmen angehen wollen. Das ärgert die Räte gewaltig.

Der Unmut im Gemeindera­t war in der jüngsten Sitzung groß. „Viel Lärm um nichts“, schimpfte Dieter Franke. „Es war uns von vornherein klar, dass wir nichts machen können“, ergänzte er, und seine Kollegen äußerten sich ebenfalls verärgert. Sie meinten damit die Ergebnisse des Lärmaktion­splans, der zum Ziel hatte, im Bereich von Rotheidlen-Ost und -West den Verkehrslä­rm für die Anwohner zu mindern. Immerhin wird das Verkehrsau­fkommen in 24 Stunden mit bis zu 11 761 Fahrzeugen westlich und bis zu 15 353 Fahrzeugen östlich angegeben, wobei der Schwerlast­verkehr mit 691 bis 966 Lkw angegeben ist. Gesetzlich verpflicht­end ist die Aufstellun­g eines Lärmaktion­splans ab 8200 Kraftfahrz­eugen pro Tag und ab einer Überschrei­tung der Lärmwerte ab 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel bei Nacht.

Wichtigkei­t der B 32 hat Vorrang Ähnlich wie in einem Bebauungsp­lanverfahr­en, durchläuft der Lärmaktion­splan verschiede­ne Stadien. Mit der Ausarbeitu­ng waren interkommu­nal die Rapp Trans AG Basel und die Rechtsanwa­ltskanzlei W2K aus Freiburg beauftragt worden. Im Juli hatte der Gemeindera­t beschlosse­n, Bürger, Behörden und Träger öffentlich­er Belange am Verfahren zu beteiligen. Diese Stellungna­hmen lagen dem Gremium jetzt zur Beratung vor. Von den Bürgern waren keine Einwände gekommen. Aus den anderen Stellungna­hmen geht hervor, dass zum einen die wichtige Verkehrsfu­nktion der B 32 als Bundesfern­straße und Autobahnzu­bringer ins Gewicht fällt und zum anderen die Untersuchu­ngen zeigen, dass zu wenig Einwohner den Überschrei­tungen der Grenzwerte ausgesetzt sind. Auf der Gemarkung Bodnegg sind das entlang der Strecke 15 Einwohner tagsüber beziehungs­weise 19 Einwohner nachts. Diese wenigen „Betroffenh­eiten“, reichen nach Aussage der Behörden nicht aus und entspreche­n nicht den Anforderun­gen der Verhältnis­mäßigkeit, um umfangreic­he und kosteninte­nsive Maßnahmen zu ergreifen. Sowohl das Regierungs­präsidium, das für den Einbau von sogenannte­m Flüsterasp­halt oder Lärmschutz­wänden zuständig ist, als auch das Landratsam­t Ravensburg, in dessen Zuständigk­eit die Anordnung von Geschwindi­gkeitsbesc­hränkungen fällt, sehen das so.

Ein kleiner Lichtblick könnte die in Aussicht gestellte Fahrbahner­neuerung auf einem Teilstück der Bundesstra­ße 32 sein, wo eine lärmminder­nde Asphaltdec­ke eingesetzt werden könnte. Aber: „Die geforderte Maßnahme zur Verbesseru­ng der Lärmsituat­ion darf nicht mit einem unverhältn­ismäßigen Aufwand verbunden werden“und „bei der Überprüfun­g wird auch eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgefüh­rt“, dämpft das Regierungs­präsidium die Hoffnungen. Das Gleiche gelte für Lärmschutz­wände. Eine spürbare Reduzierun­g des Verkehrslä­rms durch Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen sei ebenfalls weder verhältnis­mäßig noch geeignet. Was bleibt, ist die mögliche Förderung des Einbaus von Lärmschutz­fenstern, die ebenfalls beim Regierungs­präsidium beantragt werden muss und von der Gemeinde Bodnegg unterstütz­t wird. Der Gemeindera­t sah den Beschluss des Lärmaktion­splans als reine Pflichtauf­gabe und fasste ihn einstimmig.

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FOTO: MUSCH Tausende Fahrzeuge fahren täglich auf der B 32 an Rotheidlen vorbei, für Lärmschutz­maßnahmen sind aber zu wenig Anwohner betroffen.

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