Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Keine Entlastung für lärmgeplagte Anwohner
Zu wenig Bürger sind betroffen – Bodnegger Gemeinderat bezweifelt Sinn des Lärmaktionsplans
BODNEGG - Wegen des hohen Verkehrsaufkommens in Rotheidlen auf der B 32 ist die Gemeinde Bodnegg verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, und hat das im Jahr 2014 auch getan. Das Verfahren ist jetzt abgeschlossen. Jedoch zeigt sich, dass weder Land noch Kreis Lärmschutzmaßnahmen angehen wollen. Das ärgert die Räte gewaltig.
Der Unmut im Gemeinderat war in der jüngsten Sitzung groß. „Viel Lärm um nichts“, schimpfte Dieter Franke. „Es war uns von vornherein klar, dass wir nichts machen können“, ergänzte er, und seine Kollegen äußerten sich ebenfalls verärgert. Sie meinten damit die Ergebnisse des Lärmaktionsplans, der zum Ziel hatte, im Bereich von Rotheidlen-Ost und -West den Verkehrslärm für die Anwohner zu mindern. Immerhin wird das Verkehrsaufkommen in 24 Stunden mit bis zu 11 761 Fahrzeugen westlich und bis zu 15 353 Fahrzeugen östlich angegeben, wobei der Schwerlastverkehr mit 691 bis 966 Lkw angegeben ist. Gesetzlich verpflichtend ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplans ab 8200 Kraftfahrzeugen pro Tag und ab einer Überschreitung der Lärmwerte ab 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel bei Nacht.
Wichtigkeit der B 32 hat Vorrang Ähnlich wie in einem Bebauungsplanverfahren, durchläuft der Lärmaktionsplan verschiedene Stadien. Mit der Ausarbeitung waren interkommunal die Rapp Trans AG Basel und die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg beauftragt worden. Im Juli hatte der Gemeinderat beschlossen, Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Diese Stellungnahmen lagen dem Gremium jetzt zur Beratung vor. Von den Bürgern waren keine Einwände gekommen. Aus den anderen Stellungnahmen geht hervor, dass zum einen die wichtige Verkehrsfunktion der B 32 als Bundesfernstraße und Autobahnzubringer ins Gewicht fällt und zum anderen die Untersuchungen zeigen, dass zu wenig Einwohner den Überschreitungen der Grenzwerte ausgesetzt sind. Auf der Gemarkung Bodnegg sind das entlang der Strecke 15 Einwohner tagsüber beziehungsweise 19 Einwohner nachts. Diese wenigen „Betroffenheiten“, reichen nach Aussage der Behörden nicht aus und entsprechen nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit, um umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen. Sowohl das Regierungspräsidium, das für den Einbau von sogenanntem Flüsterasphalt oder Lärmschutzwänden zuständig ist, als auch das Landratsamt Ravensburg, in dessen Zuständigkeit die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen fällt, sehen das so.
Ein kleiner Lichtblick könnte die in Aussicht gestellte Fahrbahnerneuerung auf einem Teilstück der Bundesstraße 32 sein, wo eine lärmmindernde Asphaltdecke eingesetzt werden könnte. Aber: „Die geforderte Maßnahme zur Verbesserung der Lärmsituation darf nicht mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden werden“und „bei der Überprüfung wird auch eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt“, dämpft das Regierungspräsidium die Hoffnungen. Das Gleiche gelte für Lärmschutzwände. Eine spürbare Reduzierung des Verkehrslärms durch Geschwindigkeitsbegrenzungen sei ebenfalls weder verhältnismäßig noch geeignet. Was bleibt, ist die mögliche Förderung des Einbaus von Lärmschutzfenstern, die ebenfalls beim Regierungspräsidium beantragt werden muss und von der Gemeinde Bodnegg unterstützt wird. Der Gemeinderat sah den Beschluss des Lärmaktionsplans als reine Pflichtaufgabe und fasste ihn einstimmig.