Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kärcher-Betriebsräte bekommen recht
STUTTGART (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat Mitgliedern des Kärcher-Betriebsrats im Streit um Freistellungen Recht gegeben. Die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung sei im Wesentlichen geschlossen worden, um Minderheiten in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern, sagte der Vorsitzende Richter Roland Stöbe in Stuttgart. Damit wurde das Urteil in erster Instanz bestätigt. Im Verfahren ging es darum, ob Mitglieder der IG Metall-nahen Liste im Betriebsrat am Kärcher-Stammsitz in Winnenden bei Fragen der Freistellung benachteiligt werden.
Kärcher beschäftigt im Betrieb in Winnenden etwas mehr als 2000 seiner weltweit mehr als 11 000 Mitarbeiter. Der Gesetzgeber sieht für Betriebe dieser Größe fünf Freistellungen vor. Bei Kärcher hatte der Vorgänger-Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung kurz nach seiner gerichtlich angeordneten Auflösung im Jahr 2014 die Zahl der Freistellungen auf eine abgesenkt.
Nur der wieder gewählte Betriebsratsvorsitzende Hans-Jörg Ziegler, der zuvor auch die Betriebsvereinbarung mit abgeschlossen hatte, sollte für die Betriebsratsarbeit dauerhaft freigestellt werden. Die übrigen Mitglieder sollten je nach Bedarf von ihrer Arbeit freigestellt werden.
Der Richter beanstandete nun, diese Betriebsvereinbarung sei gesetzeswidrig. Sie sei „ohne große Schonfrist“und „kurz vor Toresschluss“geschlossen worden, ohne dass der alte Betriebsrat ein Eigeninteresse daran hätte haben können. Weder ein Sprecher des Unternehmens, das an dem Verfahren mit einem Vertreter der Personalabteilung beteiligt war, noch der Betriebsratschef Ziegler wollten sich nach dem Urteil dazu äußern. Eine Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen, daher haben sie nur noch die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.