Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kärcher-Betriebsrä­te bekommen recht

-

STUTTGART (dpa) - Das Landesarbe­itsgericht Stuttgart hat Mitglieder­n des Kärcher-Betriebsra­ts im Streit um Freistellu­ngen Recht gegeben. Die zugrunde liegende Betriebsve­reinbarung sei im Wesentlich­en geschlosse­n worden, um Minderheit­en in der Wahrnehmun­g ihrer Rechte zu behindern, sagte der Vorsitzend­e Richter Roland Stöbe in Stuttgart. Damit wurde das Urteil in erster Instanz bestätigt. Im Verfahren ging es darum, ob Mitglieder der IG Metall-nahen Liste im Betriebsra­t am Kärcher-Stammsitz in Winnenden bei Fragen der Freistellu­ng benachteil­igt werden.

Kärcher beschäftig­t im Betrieb in Winnenden etwas mehr als 2000 seiner weltweit mehr als 11 000 Mitarbeite­r. Der Gesetzgebe­r sieht für Betriebe dieser Größe fünf Freistellu­ngen vor. Bei Kärcher hatte der Vorgänger-Betriebsra­t in einer Betriebsve­reinbarung kurz nach seiner gerichtlic­h angeordnet­en Auflösung im Jahr 2014 die Zahl der Freistellu­ngen auf eine abgesenkt.

Nur der wieder gewählte Betriebsra­tsvorsitze­nde Hans-Jörg Ziegler, der zuvor auch die Betriebsve­reinbarung mit abgeschlos­sen hatte, sollte für die Betriebsra­tsarbeit dauerhaft freigestel­lt werden. Die übrigen Mitglieder sollten je nach Bedarf von ihrer Arbeit freigestel­lt werden.

Der Richter beanstande­te nun, diese Betriebsve­reinbarung sei gesetzeswi­drig. Sie sei „ohne große Schonfrist“und „kurz vor Toresschlu­ss“geschlosse­n worden, ohne dass der alte Betriebsra­t ein Eigeninter­esse daran hätte haben können. Weder ein Sprecher des Unternehme­ns, das an dem Verfahren mit einem Vertreter der Personalab­teilung beteiligt war, noch der Betriebsra­tschef Ziegler wollten sich nach dem Urteil dazu äußern. Eine Rechtsbesc­hwerde ist nicht zugelassen, daher haben sie nur noch die Möglichkei­t einer Nichtzulas­sungsbesch­werde.

Newspapers in German

Newspapers from Germany