Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Trotz Ärger mit Bauern: Neubaugebi­et in Schmalegg kommt langsam voran

Nach fünf Jahren Planung macht der Bebauungsp­lan Brachwiese III nun doch Fortschrit­te

- Von Annette Vincenz

RAVENSBURG - Fünf Jahre lang plant die Stadt Ravensburg jetzt schon an einem Neubaugebi­et in Schmalegg: Brachwiese III soll auf sieben Hektar etwa 200 Menschen eine neue Heimat bieten. Das Problem: Die benachbart­en Bauern fürchten Beschwerde­n der künftigen Anwohner. Vor allem ein Obstbauer, der darauf angewiesen ist, zehn bis 15 Mal im Jahr auch nachts zu spritzen, was relativ laut ist. Deshalb hat der Gemeindera­t den Bauherren jetzt passive Lärmschutz­maßnahmen vorgeschri­eben.

90 Wohneinhei­ten sind geplant Auf den 40 Grundstück­en im ersten Bauabschni­tt sollen 90 Wohneinhei­ten – verteilt auf 27 Einfamilie­nhäuser, fünf Doppelhäus­er, vier Kettenund vier Mehrfamili­enhäuser – entstehen. Einen ursprüngli­ch geplanten zweiten Bauabschni­tt wird es laut Baubürgerm­eister Dirk Bastin vorerst nicht geben. Zumindest so lange nicht, wie der benachbart­e Obstbaubet­rieb existiert.

Um den Sorgen des Landwirts Rechnung zu tragen, hat die Stadtverwa­ltung zudem ein Schallschu­tzgutachte­n in Auftrag gegeben. Dabei kam heraus: Aktive Lärmschutz­maßnahmen wie eine Schallschu­tzmauer würden an der betreffend­en Stelle nichts bringen. „Sie würde am tiefsten Punkt stehen, das Gelände der Obstplanta­ge dahinter ist aber ansteigend“, erklärt Bastin. Die Mauer müsste – sollte sie einen Nutzen haben – also so hoch sein, dass sich die neuen Bewohner wie in Hinzistobe­l vorkämen. Zudem wäre eine solch hohe Wand auch unverhältn­ismäßig teuer „und müsste von denen bezahlt werden, die danach nicht mehr rausgucken können“, so Bastin.

Deshalb schreibt die Stadt jetzt passive Lärmschutz­maßnahmen vor. Alle Fenster und Türen, die in Richtung Plantage liegen, müssen entspreche­nd geschützt werden. Als Beispiele nannte Bastin Dreifachst­att Doppelverg­lasung und besonders verstärkte Wände.

Der sogenannte Auslegungs­beschluss wurde am Montagaben­d im Gemeindera­t bei einer Gegenstimm­e (Joachim Arnegger, Freie Wähler) verabschie­det. Jetzt können die Anlieger (auch der Landwirt) Bedenken anmelden, bevor voraussich­tlich im April der Satzungsbe­schluss fällt und im Sommer die Erschließu­ng beginnt – nach über fünf Jahren Verfahrens­dauer. „An dem Fall sieht man, wie komplex Bauleitpla­nung geworden ist“, meint Baubürgerm­eister Bastin. Es gebe bundesweit auch noch keine höchstrich­terliche Rechtsprec­hung, welche Belange in einem solchen Fall wichtiger wiegen, die der Landwirtsc­haft oder die der Gemeinde, die neuen Wohnraum schaffen will.

Ursprüngli­ch sollte das Neubaugebi­et „Brachwiese III“nicht nur deutlich größer ausfallen, sondern auch weiter westlich liegen. Die Viehhaltun­g auf einem anderen Bauernhof im angrenzend­en Trutzenwei­ler hatte jedoch schon einmal dazu geführt, dass die Planung geändert wurde – damit die künftigen Neubürger sich, wenn der Wind entspreche­nd weht, nicht über den Geruch der Rinder ärgern.

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