Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

18-Jähriger sticht auf Freundin ein

Beziehungs­tat: Opfer wollte Täter vermutlich verlassen – Ermittlung­en wegen gefährlich­er Körperverl­etzung

- Von Jasmin Bühler und Berthold Rueß

Beziehungs­tat in Ravensburg: Opfer wollte Täter wohl verlassen.

RAVENSBURG - Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung ermittelt die Kriminalpo­lizei gegen einen 18-Jährigen aus Ravensburg. Er soll am Mittwoch gegen 16 Uhr in der Wohnung seiner Eltern in der Innenstadt auf eine 16Jährige eingestoch­en haben, teilen Polizei und Staatsanwa­ltschaft mit.

Nach bisherigen Erkenntnis­sen war es zwischen den beiden zu einem Streit gekommen, nachdem der 18-Jährige Hinweise gefunden hatte, dass die 16-Jährige möglicherw­eise die Beziehung beenden wolle. Der Tatverdäch­tige soll ein Messer geholt und damit auf sein Opfer eingestoch­en haben. Durch die Schreie des Mädchens wurde ein Familienan­gehöriger des 18-Jährigen auf die Situation aufmerksam, der die beiden trennte. Ebenfalls hellhörig gewordene Hausbewohn­er hatten über Notruf die Polizei verständig­t.

Die Jugendlich­e wurde bei dem Angriff am Bauch, an der Hand sowie im Gesicht so schwer verletzt, dass sie noch in der Nacht notoperier­t werden musste. Sie befindet sich mittlerwei­le außer Lebensgefa­hr.

Polizeibea­mte nahmen den Beschuldig­ten noch am Tatort vorläufig fest. Zunächst stand der Vorwurf eines versuchten Tötungsdel­iktes im Raum. Doch aufgrund der weiteren Ermittlung­en gehen Staatsanwa­ltschaft und Kriminalpo­lizei zwischenze­itlich von keiner Tötungsabs­icht des 18-jährigen Beschuldig­ten mehr aus, weshalb auf die Beantragun­g eines Haftbefehl­s verzichtet wurde. Der 18-Jährige befindet sich auf freiem Fuß.

Tötung wohl nicht geplant „Eine neue Tatbewertu­ng hat ergeben, dass es sich nicht um einen Tötungsvor­satz gehandelt hat“, sagt Karl-Josef Diehl von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg. Daher laute der neuerliche Vorwurf „nur“auf gefährlich­e Körperverl­etzung. Wie der Oberstaats­anwalt erklärt, gehe man von einem sogenannte­n „Rücktritt“des Täters vom versuchten Tötungsdel­ikt aus. Heißt: Der 18-Jährige hätte weiter auf die 16-Jährige einstechen können, tat es aber nicht, sondern stoppte den Angriff. „Er hat wohl nicht geplant, seine Freundin zu töten“, so Diehl.

Im Falle des 18-Jährigen, der laut Diehl bislang nicht strafrecht­lich aufgefalle­n ist, wird vermutlich das Jugendstra­frecht angewandt. Die Attacke auf seine Freundin könnte eine Kurzschlus­sreaktion gewesen sein. „Bei Beziehungs­delikten spielen Emotionen oft eine Rolle“, erläutert der Oberstaats­anwalt.

 ?? FOTO: DPA ??
FOTO: DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany