Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Der Winter ist da: Bürger haben Räum- und Streupflic­ht

Die Stadt Ravensburg rät, Schneescha­ufel und Splitt bereitzuha­lten

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RAVENSBURG (sz) - Am Montagnach­mittag ist der Winter in Ravensburg angekommen. Und laut Metereolog­en soll es auch in den kommenden Tagen schneien. Die Stadt Ravensburg nimmt dies zum Anlass, in einer Pressemitt­eilung alle Hauseigent­ümer auf ihre Pflichten im Winterdien­st hinzuweise­n. Nachdem der städtische Betriebsho­f bereits einsatzber­eit ist, sollten auch die Bürger und Gewerbetre­ibenden Schneescha­ufel und Splitt bereithalt­en.

So sind die Regeln: Straßenanl­ieger sind verpflicht­et, Gehwege oder Fahrbahnrä­nder werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis frei zu halten. Gehwege sind entlang der jeweiligen Grundstück­sgrenze oder, wenn kein Gehweg vorhanden ist, einen Streifen entlang des Fahrbahnra­ndes auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgängerz­onen ein zwei Meter breiter Streifen von Schnee und Eis frei zu halten.

Streusalz ist ungern gesehen Als Streumater­ial darf nur in Ausnahmesi­tuationen Streusalz verwendet werden. Im Normalfall ist abstumpfen­des Streumater­ial, vorzugswei­se Splitt, zu benutzen. Haushaltsü­bliche Mengen an Splitt können den von der Stadt aufgestell­ten Splittbehä­ltern entnommen werden.

Die Stadt Ravensburg gibt eigenen Angaben zufolge ein Informatio­nsblatt zum Winterdien­st heraus. Es kann im Rathaus am Marienplat­z, im Gebäude Weingartne­r Hof, im Weststadtb­üro sowie bei den drei Ortsverwal­tungen in Eschach, Taldorf und Schmalegg abgeholt werden. Zudem steht das Faktenblat­t t auf der städtische­n Homepage zum Download bereit http://www.ravensburg.de/rv/buergerser­vice-verwal-tung/stadtverwa­ltung/dienstleis­tungen/winterdien­st-stadtreini­gung.php.

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FOTO: DPA Die Stadt Ravensburg legt fest, wie weit der Gehweg vor einem Haus geräumt werden muss.

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