Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Bezugsrecht bei einer Lebensversicherung regeln
HAMM (dpa) - Das Bezugsrecht einer Lebensversicherung bestimmt jeweils der Versicherungsnehmer. Das heißt: Er legt fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Wichtig sind hierbei klare Formulierungen, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt (Az.: 20 W 20/16). Im konkreten Fall hatte ein Mann festgelegt, dass die Leistung seiner Versicherung den „Eltern, bei Heirat Ehegatte“zustehen sollte. Nach dem Tod des Mannes wollte seine Tochter als Alleinerbin das Geld erhalten. Sie ging aber leer aus, denn das Gericht legte fest, dass wegen der Scheidung des Mannes und der Formulierung des Bezugsrechts erneut seine Eltern zu Bezugsberechtigten wurden.
Azubi muss Werkzeug nicht aus eigener Tasche zahlen
BERLIN (dpa) - Der Arbeitgeber darf Azubis nicht für benötigtes Werkzeug zur Kasse bitten. Er muss ihnen alle Materialien, die sie für ihre Ausbildung im Betrieb benötigen, kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist im Berufsausbildungsgesetz geregelt. Darauf weist Simon Habermaaß von der Gewerkschaft Verdi hin. Auch wer in einer Werkstatt arbeitet und dafür etwa spezielle Werkstoffe oder Fach- und Tabellenbücher braucht, muss diese vom Betrieb gestellt bekommen.
Bei Parodontitis lohnt sich oft Krankenkassenwechsel
DÜSSELDORF (dpa) - ParodontitisPatienten suchen sich am besten eine Krankenkasse, die professionelle Zahnreinigungen großzügig bezuschusst. Denn diese kann im Rahmen der Behandlung sinnvoll sein, steht aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so die Verbraucherzentralen. Viele Versicherer übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem oder bezuschussen die Zahnreinigung. Mehr Infos erteilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter www.kzbv.de.