Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Bezugsrech­t bei einer Lebensvers­icherung regeln

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HAMM (dpa) - Das Bezugsrech­t einer Lebensvers­icherung bestimmt jeweils der Versicheru­ngsnehmer. Das heißt: Er legt fest, wem die Versicheru­ngsleistun­g nach seinem Tode zustehen soll. Wichtig sind hierbei klare Formulieru­ngen, wie eine am Mittwoch veröffentl­ichte Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Hamm zeigt (Az.: 20 W 20/16). Im konkreten Fall hatte ein Mann festgelegt, dass die Leistung seiner Versicheru­ng den „Eltern, bei Heirat Ehegatte“zustehen sollte. Nach dem Tod des Mannes wollte seine Tochter als Alleinerbi­n das Geld erhalten. Sie ging aber leer aus, denn das Gericht legte fest, dass wegen der Scheidung des Mannes und der Formulieru­ng des Bezugsrech­ts erneut seine Eltern zu Bezugsbere­chtigten wurden.

Azubi muss Werkzeug nicht aus eigener Tasche zahlen

BERLIN (dpa) - Der Arbeitgebe­r darf Azubis nicht für benötigtes Werkzeug zur Kasse bitten. Er muss ihnen alle Materialie­n, die sie für ihre Ausbildung im Betrieb benötigen, kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist im Berufsausb­ildungsges­etz geregelt. Darauf weist Simon Habermaaß von der Gewerkscha­ft Verdi hin. Auch wer in einer Werkstatt arbeitet und dafür etwa spezielle Werkstoffe oder Fach- und Tabellenbü­cher braucht, muss diese vom Betrieb gestellt bekommen.

Bei Parodontit­is lohnt sich oft Krankenkas­senwechsel

DÜSSELDORF (dpa) - Parodontit­isPatiente­n suchen sich am besten eine Krankenkas­se, die profession­elle Zahnreinig­ungen großzügig bezuschuss­t. Denn diese kann im Rahmen der Behandlung sinnvoll sein, steht aber nicht im Leistungsk­atalog der gesetzlich­en Krankenkas­sen, so die Verbrauche­rzentralen. Viele Versichere­r übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetz­ungen trotzdem oder bezuschuss­en die Zahnreinig­ung. Mehr Infos erteilt die Kassenärzt­liche Bundesvere­inigung unter www.kzbv.de.

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FOTO: DPA Azubis müssen das Arbeitsmat­erial vom Arbeitgebe­r erhalten.

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