Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Zur Fasnet setzt die Polizei mehr Beamte ein
Präsidium in Konstanz reagiert auf aktuelle Sicherheitslage und gibt Tipps für eine friedliche fünfte Jahreszeit
RAVENSBURG - Die Fasnet hat begonnen und für die Narren steht die Hochsaison bevor. Die ersten Umzüge und Feiern haben schon stattgefunden und die sogenannte fünfte Jahreszeit nimmt so langsam Fahrt auf. Viele Narren schauen in dieser Zeit häufig tiefer ins Glas als sonst. Damit die die Fasnet ohne Zwischenfälle abläuft und das lustige Treiben nicht strafrechtliche Grenzen überschreitet, wird die Polizei vermehrt Beamte einsetzen. Wie das Präsidium in Konstanz auf Nachfrage der SZ einräumt, ist das auch eine Reaktion auf die Terrorgefahr, die nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin besonders für Großveranstaltungen gilt.
Aktuell werde laut Polizeipräsidium vom Innenministerium des Landes ein „Rahmenbefehl für die Fastnacht 2017“erstellt. Und weiter: „Das Polizeipräsidium Konstanz wird darauf aufbauend eine regionale Einsatzkonzeption erstellen.“Nach Angaben von Sprecher Jens Purath sollen demnach vermehrt Polizeistreifen eingesetzt werden. „Wir werden uns auf die aktuelle Sicherheitslage bei Großveranstaltungen einstellen und dementsprechend reagieren.“
Prinzipiell würden die örtlichen Polizeidienststellen mit den Narrenzünften gut zusammenarbeiten. „Vereinzelt kommt es dennoch zu exzessivem Alkoholkonsum, was natürlich auch Auslöser von Gewalt sein kann“, so Purath. Veranstaltungsbesucher sollten sich bereits im Vorfeld überlegen, wie sie Belästigungen möglichst vermeiden können und wie sie bei einem Angriff reagieren. „Wichtig ist Handeln und nicht einfach geschehen lassen. Ein guter Gefahrenradar kann im Vorfeld sehr hilfreich sein.“
Erfahrungsgemäß, so das Polizeipräsidium weiter, ist während der Fasnetszeit (bedingt durch den erhöhten Alkoholkonsum und den Umstand, dass viele Personen bei den Veranstaltungen auf relativ kleinem Raum zusammen sind) mit einer Zunahme an Auseinandersetzungen zu rechnen. „Es ist ein Anstieg bei Körperverletzungsdelikten und Sachbeschädigungen zu erwarten. Vereinzelt kam es im Zusammenhang mit Fastnachtsveranstaltungen auch schon zu schweren Delikten. Von einer klaren Tendenz kann jedoch nicht gesprochen werden“, erklärt das Präsidium auf Anfrage.
Tipps der Polizei: K.o.-Tropfen: Die Fastnachtszeit stellt laut Polizei in Bezug auf K.o.Tropfen kein besonderes Problemfeld dar, hat aber aufgrund der vielen Veranstaltungen unter freiem Himmel „entsprechende Gefahrenquellen“. Bei allen Festveranstaltungen (auch beim Besuch von Diskotheken) könnten Täter versuchen, ihre Opfer mittels der Tropfen hilf- oder willenlos zu machen, um sie sexuell zu missbrauchen oder auszurauben. Deshalb sei gerade auch während der Fasnet trotz ausgelassener Stimmung immer ein gesundes Misstrauen angebracht. Die Polizei rät:
Lassen Sie das eigene Glas nicht unbeaufsichtigt stehen.
Nehmen Sie von Unbekannten keine offenen Getränke an.
Lassen Sie offene Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen - Freunde achten aufeinander.
Suchen Sie bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein ärztliche Hilfe auf.
Gehen Sie nicht mit Fremden mit.
Belästigung von Frauen: Die Belästigung von Frauen bei Festveranstaltungen kommt nach Angaben der Polizei immer wieder vor. Gerade bei Menschenansammlungen wie auch während der Fasnet sollten Frauen besonders achtsam sein. Die Polizei rät, möglichst nicht alleine, sondern im Schutz einer Gruppe unterwegs zu sein. Wenn Frauen dennoch belästigt werden:
Verlassen Sie die Situation, so schnell es geht.
Machen Sie auf sich aufmerksam. Siezen Sie den Angreifer. Wehren Sie sich, so gut es geht. Tätermerkmale einprägen und die den Notruf währen (110).
Alkohol und Jugendschutz Beim Thema Alkoholkonsum und Jugendschutz macht die Polizei auch während der Fasnet keine Ausnahmen. „Übermäßiger Alkoholkonsum bei Jugendlichen kann schnell zu einer Alkoholvergiftung führen. Bereits bei geringen Mengen Alkohol steigt das Unfallrisiko, die Tendenz zu unkontrolliertem und aggressivem oder auch depressivem Verhalten nimmt zu. Auch die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, ist im alkoholisierten Zustand erhöht“, teilt das Polizeipräsidium Konstanz mit. Deshalb gelte umso mehr an Fasnet: Kein Alkohol unter 16 Jahren, keine Spirituosen unter 18 Jahren.
Alkohol im Straßenverkehr Für Fahrer in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gelte die Null- Promille-Grenze. Allen anderen Fahrern könne bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden.
Informationen zum Thema Zivilcourage gibt es im Internet unter www.aktion-tu-was.de.