Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

In Berg gibt es Ratgeber für den Trauerfall

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BERG (pe) - Wer mit einem Trauerfall konfrontie­rt wird, auf den kommen zahlreiche Aufgaben zu. Jetzt hat die Gemeinde Berg einen elfseitige­n Ratgeber vorgestell­t, der den Betroffene­n die Arbeit erleichter­n soll und ausschließ­lich auf Berger Verhältnis­se zugeschnit­ten ist.

Eine übersichtl­iche Darstellun­g der zu erledigend­en Dinge zeichnet diese Broschüre aus. Von A bis Z reicht die Liste: Der Arbeitgebe­r muss verständig­t, die Zeitung aboder umgemeldet werden. Der Tod muss bei den unterschie­dlichen Ämtern und Behörden gemeldet werden: beispielsw­eise beim Standesamt (Sterbeurku­nde) und bei Banken oder Sparkassen (Dauerauftr­äge und anderes mehr).

Der Sterbefall muss dem Arbeitgebe­r ebenso wie den Vereinen gemeldet werden, in denen der Verstorben­e Mitglied gewesen war. Für welche Bestattung­sform und welche Grabart hat sich der Verstorben­e zu Lebzeiten entschiede­n? Es müssen Rentenansp­rüche geltend gemacht und Versicheru­ngen abgemeldet werden. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag muss das zuständige Standesamt benachrich­tigt werden. Wie soll die Trauerfeie­r gestaltet werden? Fragen über Fragen, zu deren Lösung der „Ratgeber für den Trauerfall“einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Nähere Informatio­nen erteilt die Berger Gemeindeve­rwaltung.

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