Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
In Berg gibt es Ratgeber für den Trauerfall
BERG (pe) - Wer mit einem Trauerfall konfrontiert wird, auf den kommen zahlreiche Aufgaben zu. Jetzt hat die Gemeinde Berg einen elfseitigen Ratgeber vorgestellt, der den Betroffenen die Arbeit erleichtern soll und ausschließlich auf Berger Verhältnisse zugeschnitten ist.
Eine übersichtliche Darstellung der zu erledigenden Dinge zeichnet diese Broschüre aus. Von A bis Z reicht die Liste: Der Arbeitgeber muss verständigt, die Zeitung aboder umgemeldet werden. Der Tod muss bei den unterschiedlichen Ämtern und Behörden gemeldet werden: beispielsweise beim Standesamt (Sterbeurkunde) und bei Banken oder Sparkassen (Daueraufträge und anderes mehr).
Der Sterbefall muss dem Arbeitgeber ebenso wie den Vereinen gemeldet werden, in denen der Verstorbene Mitglied gewesen war. Für welche Bestattungsform und welche Grabart hat sich der Verstorbene zu Lebzeiten entschieden? Es müssen Rentenansprüche geltend gemacht und Versicherungen abgemeldet werden. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag muss das zuständige Standesamt benachrichtigt werden. Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden? Fragen über Fragen, zu deren Lösung der „Ratgeber für den Trauerfall“einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Nähere Informationen erteilt die Berger Gemeindeverwaltung.