Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Flüchtlinge haben keinen Zutritt zu Diskothek
Türsteher lassen sich Papiere zeigen und weisen Flüchtlinge in Sigmaringen ab – Gaststättenverband hat Verständnis
SIGMARINGEN - Wenn in der Sigmaringer Diskothek Alfons X Partys gefeiert werden oder Veranstaltungen sind, haben Flüchtlinge keinen Zutritt mehr. Der Inhaber Neff Beser begründet seine harte Haltung mit sich häufenden Zwischenfällen. Seine Gäste fühlten sich von Flüchtlingen gestört. „Viele können ihr Verhalten nicht anpassen“, begründet der Gastwirt seine Entscheidung. Da seine Türsteher nicht unterscheiden könnten zwischen friedlichen und aggressiven Flüchtlingen, hat der Gastwirt ein generelles Verbot ausgesprochen.
Rechtlich befindet sich das Alfons X in einem Graubereich, denn Gäste bestimmter ethnischer Herkunft vom Besuch eines Lokals auszuschließen, verstößt gegen das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz. So sieht es Daniel Ohl, der Pressesprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Andererseits kann der Branchenverband die Entscheidung Besers nachvollziehen. Wenn ein Sachgrund vorliege, könne ein Gastwirt sein Hausrecht ausüben. Die Einschätzung des Gaststättenverbandes lesen Sie im Interview nebenan. Das Hausverbot im Alfons X für Flüchtlinge gilt schon länger: Vergangenen Sommer sei die Situation für seine Gäste unerträglich gewesen, schildert der Gastwirt. Vor allem im Außenbereich seien Gäste häufig belästigt worden. „Immer wieder sind deshalb Gäste aufgestanden und gegangen.“Den Umsatzeinbruch des Sommergeschäfts über die Außengastronomie beziffert Beser auf mehr als 30 Prozent.
Gäste fühlten sich unwohl Beser sagt, dass durch die häufigen Zwischenfälle seine Gäste sich entweder unwohl fühlten oder ganz wegblieben. „Ich will meine Gäste behalten“, deshalb habe er handeln müssen.
Ausnahmen macht der Gastwirt nur tagsüber, wenn der normale Gaststättenbetrieb läuft. Wenn Flüchtlinge etwas trinken wollen und sich unauffällig verhalten, werden sie bedient, schildert der Gastwirt seine Handhabe. Rigoros ist die Regelung jedoch bei Veranstaltungen am Abend wie an diesem Wochenende: Das Verbot gilt ab 21 Uhr. Wenn sich Türsteher unsicher sind, kontrollieren sie Papiere der Gäste und weisen Flüchtlinge ab. Bei Angriffen oder renitentem Widerstand wird die Polizei alarmiert.
„An Silvester hat mir die Polizei geholfen“, sagt er. Da habe es rund um den Bahnhof eine Riesen-Ansammlung gegeben. Generell sieht er die Arbeit der Polizei eher kritisch. Wenn die Polizei Randalierer in Gewahrsam nehme, dauere es oft nur wenige Stunden, bis sie zurückkämen. „So lange dies so läuft, werden wir diese Probleme immer wieder haben.“
Alexander Canadi, der Leiter des Polizeireviers Sigmaringen, erklärt, dass der Gewahrsam kein Arrest sei, sondern es gehe lediglich darum, eine akute Gefahr abzuwenden. Die Polizei darf Menschen nur in Gewahrsam nehmen, wenn ein Richter dies anordnet. „Es geht um das Wiederherstellen der Sicherheit und