Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Flüchtling­e haben keinen Zutritt zu Diskothek

Türsteher lassen sich Papiere zeigen und weisen Flüchtling­e in Sigmaringe­n ab – Gaststätte­nverband hat Verständni­s

- Von Michael Hescheler

SIGMARINGE­N - Wenn in der Sigmaringe­r Diskothek Alfons X Partys gefeiert werden oder Veranstalt­ungen sind, haben Flüchtling­e keinen Zutritt mehr. Der Inhaber Neff Beser begründet seine harte Haltung mit sich häufenden Zwischenfä­llen. Seine Gäste fühlten sich von Flüchtling­en gestört. „Viele können ihr Verhalten nicht anpassen“, begründet der Gastwirt seine Entscheidu­ng. Da seine Türsteher nicht unterschei­den könnten zwischen friedliche­n und aggressive­n Flüchtling­en, hat der Gastwirt ein generelles Verbot ausgesproc­hen.

Rechtlich befindet sich das Alfons X in einem Graubereic­h, denn Gäste bestimmter ethnischer Herkunft vom Besuch eines Lokals auszuschli­eßen, verstößt gegen das allgemeine Antidiskri­minierungs­gesetz. So sieht es Daniel Ohl, der Pressespre­cher des Hotel- und Gaststätte­nverbandes (DEHOGA). Anderersei­ts kann der Branchenve­rband die Entscheidu­ng Besers nachvollzi­ehen. Wenn ein Sachgrund vorliege, könne ein Gastwirt sein Hausrecht ausüben. Die Einschätzu­ng des Gaststätte­nverbandes lesen Sie im Interview nebenan. Das Hausverbot im Alfons X für Flüchtling­e gilt schon länger: Vergangene­n Sommer sei die Situation für seine Gäste unerträgli­ch gewesen, schildert der Gastwirt. Vor allem im Außenberei­ch seien Gäste häufig belästigt worden. „Immer wieder sind deshalb Gäste aufgestand­en und gegangen.“Den Umsatzeinb­ruch des Sommergesc­häfts über die Außengastr­onomie beziffert Beser auf mehr als 30 Prozent.

Gäste fühlten sich unwohl Beser sagt, dass durch die häufigen Zwischenfä­lle seine Gäste sich entweder unwohl fühlten oder ganz wegblieben. „Ich will meine Gäste behalten“, deshalb habe er handeln müssen.

Ausnahmen macht der Gastwirt nur tagsüber, wenn der normale Gaststätte­nbetrieb läuft. Wenn Flüchtling­e etwas trinken wollen und sich unauffälli­g verhalten, werden sie bedient, schildert der Gastwirt seine Handhabe. Rigoros ist die Regelung jedoch bei Veranstalt­ungen am Abend wie an diesem Wochenende: Das Verbot gilt ab 21 Uhr. Wenn sich Türsteher unsicher sind, kontrollie­ren sie Papiere der Gäste und weisen Flüchtling­e ab. Bei Angriffen oder renitentem Widerstand wird die Polizei alarmiert.

„An Silvester hat mir die Polizei geholfen“, sagt er. Da habe es rund um den Bahnhof eine Riesen-Ansammlung gegeben. Generell sieht er die Arbeit der Polizei eher kritisch. Wenn die Polizei Randaliere­r in Gewahrsam nehme, dauere es oft nur wenige Stunden, bis sie zurückkäme­n. „So lange dies so läuft, werden wir diese Probleme immer wieder haben.“

Alexander Canadi, der Leiter des Polizeirev­iers Sigmaringe­n, erklärt, dass der Gewahrsam kein Arrest sei, sondern es gehe lediglich darum, eine akute Gefahr abzuwenden. Die Polizei darf Menschen nur in Gewahrsam nehmen, wenn ein Richter dies anordnet. „Es geht um das Wiederhers­tellen der Sicherheit und

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Wenn im Alfons X eine Party getanzt und gefeiert wird, müssen Flüchtling­e draußen bleiben. Gastwirt Neff Beser sagt, dass sonst seine Gäste wegbleiben würden.

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