Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Wohnungseigentum als Altersvorsorge
Mieteinnahmen können im Ruhestand für sichere Einkünfte sorgen – Voraussetzung ist ein durchdachtes Konzept
Immobilien stehen bei den Bundesbürgern hoch im Kurs – und zwar nicht nur zur Selbstnutzung. In Zeiten von niedrigen Zinsen sehen viele in den eigenen vier Wänden auch eine passende Form, um für den Ruhestand vorzusorgen. Ein vermietetes Objekt kann im Ruhestand feste monatliche Einkünfte bringen. Doch Vorsicht: Die Kalkulation ist nicht ohne Risiken.
„Klar, eine selbst genutzte Immobilie kann als Altersvorsorge geeignet sein“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Allerdings müssen Eigentümer berücksichtigen, dass dafür erstens ein solides Finanzierungskonzept nötig ist und zweitens die Nebenkosten bleiben. Drittens müssen rechtzeitig Rücklagen für Instandhaltungen und Modernisierungen gebildet werden. „Denn wenn die Immobilie endlich schuldenfrei ist, ist sie meist auch in einem Alter, in dem teure Reparaturen etwa am Dach anfallen können“, so Scherfling.
Ob ein vermietetes Objekt als Altersvorsorge taugt, ist vor allem von seiner Lage abhängig, erklärt Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum in Bonn. Denn solvente Mieter lassen sich für eine Wohnung oder ein Haus in einer beliebten Wohngegend leichter finden als in abgelegenen Gegenden. „Bei einem Objekt, das sich nur schwer oder gar nicht vermieten lässt, kann kaum mit festen monatlichen Einkünften gerechnet werden“, so Heinrich.
Finanzielle Reserven für Instandhaltung erforderlich Und: Als Vermieter benötigt man finanzielle Reserven für die Instandhaltung des Objektes. „Das Konzept, ein vermietetes Wohnobjekt als Altersvorsorge zu nutzen, muss also gut durchdacht sein“, betont Heinrich. Ähnlich sieht es Sun Jensch vom Immobilienverband IVD. Sie verweist darauf, dass es für Vermieter deutlich mehr Möglichkeiten gibt, die Aufwendungen für Anschaffung, Darlehen oder Renovierung steuerlich geltend zu machen als beim Eigenheim. „Zum Beispiel kann der Kaufpreis gestaffelt von der Steuer abgeschrieben werden“, sagt Jensch. Darüber hinaus können Kosten für bauliche Modernisierungen, die den Wohnwert verbessern, auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehört etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Ob es besser ist, eine Immobilie als Altersvorsorge selber zu nutzen oder zu vermieten und die Einnahmen als Zusatzrente einzuplanen, ist letztendlich eine persönliche Entscheidung – und vor allem eine Frage der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Selbstnutzer genießen viele Vorteile, wie Jensch betont: „Sie können über Umbauten und Modernisierung im eigenen Zuhause entscheiden, erleben keine Mieterhöhungen und müssen keine Angst vor Kündigung haben.“Sie investieren in die eigenen Wände – und leben im Alter mietfrei.
Bei Kaufpreis Nebenkosten wie Gebühren einkalkulieren Damit die Rechnung aufgeht, muss das Finanzierungskonzept solide geplant sein. Bei der Kalkulation sollte berücksichtigt werden, dass auf den Kaufpreis Nebenkosten wie etwa Maklerprovision, Notargebühren und Grundbucheintrag anfallen. Hinzu kommt die Grunderwerbssteuer, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. In der Summe machen die Nebenkosten insgesamt zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises aus. Das Eigenkapital sollte mindestens 20 bis 30 Prozent betragen. Außerdem sollte die Tilgung bei zwei, besser aber bei drei Prozent liegen.
Kreditnehmer sollten darauf achten, dass sie mindestens zweimal kostenlos die Höhe der Tilgung ändern können. „Beispielsweise kann sie nach der Geburt eines Kindes zeitweise gesenkt oder nach einer Einkommenssteigerung dauerhaft erhöht werden“, rät Scherfling. Zudem müssen Immobilienerwerber in der Lage sein, die monatliche Kreditrate dauerhaft zu zahlen. Finanzierungen, die auf Kante genäht sind, drohen bei einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen zu scheitern.
Scherfling präsentiert eine Musterrechnung: Ein Verbraucher will eine Immobilie für 350 000 Euro erwerben. Falls in diesem konkreten Fall die Nebenkosten zehn Prozent betragen, liegt der Planungsbedarf bei 385 000 Euro. 85 000 Euro bringt er als Eigenkapital ein. Im Ergebnis bleibt ein Finanzierungsbedarf von 300 000 Euro. Bei einem Zinssatz von 1,8 Prozent und einer Tilgung von drei Prozent beläuft sich die Monatsrate auf 1200 Euro. Das heißt folglich: Um keine weiteren Zahlungen leisten zu müssen, sollten die Mieteinnahmen in etwa diesem Betrag entsprechen.
Zu beachten ist allerdings auch: Bei einer Zinsbindung von 20 Jahren beträgt die Restschuld – ohne Sondertilgungen – rund 83 500 Euro. Und hier müssen Käufer immer auch das Risiko steigender Zinsen einkalkulieren. Liegen die Zinsen am Ende der Laufzeit zum Beispiel bei fünf Prozent, ist der Kredit bei gleicher Rate und Tilgung erst nach weiteren sieben Jahren komplett zurückgezahlt.